Hallo
wenn mir die in den Bedingungen definierten Leistungen ausreichen;
Bisher haben die ausgereicht, habe noch nichts vermisst. Was
fehlt denn im Vergleich zu Wettbewerbern mit ähnlichen
Beitragshöhen? Es gibt ja zum „normalen“ VPN (privattarif)
noch den VPNE (Ergänzung), damit kann man sich ganz gut
abgesichert sehen, oder wo gibt es Lücken? Das interessiert
mich natürlich auch aus eigenem Interesse 
z.B.
ambulante Psychotherapie - max. 20 Sitzungen p.a.
Leistungsausschluss Entzungsbehandlungen und Entwöhnung nicht relativiert
keine Leistungen für ambulante integrative Therapie
fehlende Heilmittel
Krankenfahrstuhl max. bis 620 Euro
Implantate und funktionstechnische und -analytische Maßnahmen nicht genannt
Krankentransport nur in das nächste „grundsätzlich“ geeignete Krankenhaus!
etc., etc.;
Das einzige, was mir schon mal aufgefallen ist, sind natürlich
die x-fachen Steigerungssätze mancher Ärzte durch priv.
Honorarvereinbarungen. Aber das überlegt man sich ja als
Patient vorher. Gibt es eigentlich eine (bezahlbare!) PKV,
welche die Höchststeigerung nicht deckelt?
Ja, mehrere! Das ist nicht wirklich teuer!
aus Wachstum die DeBeKa den Vorteil einer nicht durchgeführten
Beitragsanpassung mit sich schleppt (und dieses Wachstum ist
nicht jährlich zu steigern, müsste es aber)
Was meinst Du damit? Die Beiträge werden nicht erhöht, weil
die KV wächst? Stehe etwas auf dem Schlauch…
Ja, wenn ich genügend neue gesunde Risiken versichere, wenn mein Marktanteil am Neugeschäft größer ist, als mein Marktanteil im Bestand, dann dämpfe ich den Anpassungsbedarf! Neue Kunden sind gute Risiken, die den Bestandspool verbessern! Das ist natürlich nur temporär möglich und führt dann zu einer kräftigen Entladung in Form einer überproportionalen Beitragsanpassung. Die holt aber nur die verpassten wieder auf! Der jährliche Anpassungsbedarf aus Inflation ist p.a. 4,5%. Wer die nicht über Anpassung im Jahresschnitt macht, erscheint künstlich und vorübergehnd „preiswerter“
- Solvency II sorgt dafür, dass weniger Ertrag in die RfB fließt;
die RfB enthält nur den Überschuss der vergangenen drei Jahre
und schmiltz aufgrund der Änderung der gesetzlichen
Bestimmungen zurzeit stark ab.
Was bedeutet das? (RfB, Solvency II…)
Solvency II löst den § 53 VAG ab. Das sind die Eigenkapitalvorschriften der EU! Der Anspruch der EU an Eigenkapitalausstattung ist deutlich höher als der bisherige Anspruch des deutschen Gesetzgebers.
RfB, das ist die Rückstellung für Beitragsrückerstattung, in die der Überschuss aus dem Versicherungsgeschäft und 10% des Überzinses aus den Kapitalanlagen fließt. Die Überschussverwendungsquote zeigt nun an, wieviel % dieses Überschusses in die RfB eingezahlt wird. Der Kehrwert zu 100% den Anteil der in Richtung Eigenkapital und Dividende fließt! Aus der RfB werden Einmalbeiträge entnommen (Limitierung) und Barausschüttungen finanziert!
Viele Grüße
Thorulf Müller