Hallo, welche Einkünfte werden auf die Eintrittsgrenze zur KV angerechnet bzw. was muss ich von Einkünften abziehen (z.B.: Mieteinkünfte-Finanzierungsausgaben)
Ist eine PKV grundsätzlich ratsam?Was ist der genaue Vorteil?Sollte man wenn man kann sich privat versichern?Worauf muss man achten? und und und.Wie ihr merkt, bin was das angeht ziemlich unbefleckt und würde mich über eure antworten sehr freuen, Gruss,
WKN
hallo,
viele, viele Fragen!
vile sind im Archiv zur Beantwortung.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist dieses Jahr (steigt jedes Jahr)bei 46800 Euro. Wenn Du also im jahr mehr als diese Summe verdienst (als Arbeitnehmer), dann bist freiwillig versichert und kannst Dich privat versichern.
vorteile: bessere bis wesentlich bessere Leistungen, je nach eintrittsalter und Gesundheitszustand wesentlich weniger Monatbeitrag.
Vor- und Nachteil (kann man ansehen wie man will): keine Familienversicherung: alle Versicherungswilligen müssen sich extra versichern. also Papa, Mama, Kinder: jeweils ein eigener Beitrag. Das kann noch bis 2 Kinder so lala mit der Beitragshöhe der Kassen funktionieren. Ab 3 bestimmt nicht mehr: dann ist es teurer. Was nicht heiß, dass es dann uninteressant wäre: NDu musst ja die leistungen auch mitbedenken. Also solltest Du eigentlich Dir so eine Rechnung machen: Kassenbeitrag + Pflegepflichtbeotrag + Zahnzusatzversicherung + Krankenhauszusatzversicherung = X Euro. Nun vergleiche mal den Beiotrag der privaten Deiner Wahl (hier solltest du einen Makler zu hilfe nehmen, der über ein Vergleichsprogramm verfügt. Es gibt keinen maklker in D der alle Tarife auswendig weiß: es gibt etwa 58 KV-Versicherer und etwa 18.000 Tarife. Das kann man nur mit einer Vergleichssoftware machen.
Achten solltes Du darauf, dass der Tarif bis zum Höchstsatz der GOÄ (Gebührenverornung für Ärzte) bezahlt. Der Grund liegt darin, dass die Ärzte bei privatpatienten ohne Dich zu fragen bis zum Höchstsatz loiquodieren dürfen. Nur wenn sie darüber haben wollen, müssen sie dich informieren und Dir eine "gültige Honorarvereinbarung vorlegen.
Bei Zahnarzt nimm nur Tarife, die Inlays bezahlen. Berim auslandsschutz nur solche, die nicht auf die deurtsche GOÄ umrechnen, sondern den vollen Rechnungsbetrag bezahlen.
Empfehlenswert ist, falls der Tarif keinen Kurtarif hat einen extra abzuschließen Hier empfehle ich den der DBV-Winterthur: extrem günstig und umfangreich.
außerdem ist es von Vorteil, ein Pflegetagegeld abzuschließen. Grund: Deine Rente reicht mit absoluter sicherheit nicht für einen pflegeplatz. Also müssten Deine Erben dafür einspringen. Das erhöht die Liebe der Erben! 
Tagegeld natürlich auch.
Verlasse Dich nicht auf Sprüche wie: freiwillige leistungen können gezahlt werden. Das heißt nichts anderes: es wird nicht gezahlt.
Das ist aber bei weitem noch nicht alles!
Kurz: nimm einen Makler!
Grüße
Babalou
Hallo,
soweit kann ich Babalou nur zustimmen.
Es gibt noch einige Punkte auf die man achten sollte:
Die Gesellschaft sollte nicht zu klein sein, erkannbar am Marktanteil des Bruttobeitrages. Der Marktdurchschnitt liegt hier bei 2,94%. Gesellschaften mit kleinerem Marktanteil bergen das Risiko vom Markt zu verschwinden, sprich aufgekauft zu werden. Häufig werden dann die Tarife für Neuzugänge geschlossen, was eine Überalterung des Tarifes und stark steigende Beiträge zur Folge hat.
Ein Wechsel ist dann u.U. nicht mehr möglich, da ja Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Sollte also zwischenzeitlich eine Krankheit aufgetreten sein, nimmt einen eine andere Gesellschaft gar nicht mehr oder nur mit Beitragszuschlägen an.
Die Gesellschaft sollte nicht zu jung sein. Marktdurchschnitt isrt das Gründungsjahr 1944. Je älter, desto mehr Erfahrung hat die im KV-Geschäft. Eine Gesellschaft die schon 80 oder 90 Jahre besteht, hat einen entsprechende großen Kundenstamm, viel Erfahrung mit der Bewertung von Risiken (wichtig bei der Bestimmung der Prämienhöhen) und wird voraussichtlich auch noch die nächsten Jahrzehnte weiterbestehen.
Besonders gefährlich sind ganz neue Gesellschaften mit sehr niedrigen Beiträgen. Es gibt in Deutschland Gesellschaften mit nur wenigen 1.000 Versicherten. Damit ist das Kostenrisiko auf sehr wenige Schultern verteilt und das statistische Risiko entsprechend hoch. Wer zahlt die Zeche wenn einigen Versicherten etwas größeres zustößt ? Die anderen Beitragszahler mit kräftigen Prämienerhöhungen.
Ein Wechsel ist dann häufig nicht mehr möglich, siehe unter 1.
Die Eigenkapitalquote (das Verhältnis von Eigenkapital der Gesellschaft zu Beitrageinnahmen) sollte mind. 13,7% (=Marktdurchschnitt) betragen. Hier zeigt sich, ob die Gesellschaft in der Lage ist Verluste oder größere Investitionen zu leisten. Also ein Maßstab für die Finanz-Sicherheit der Gesellschaft.
Die Gewinne der Gesellschaft sollten möglichst den Versicherten zugute kommen, z.B. in Form von Beitragsrückerstattungen.
Der Marktdurchschnitt liegt hier bei 92%. Werte darüber sind gut.
Die Verwaltungskosten des Unternehmens sollten gering sein.Durchschnitt hier 3,3%. Gute Gesellschaften liegen darunter.
Alle fünf Kriterien werden z.B. von der Barmenia, Continentale und Signal Iduna erfüllt.
Wenn Du dich an einen Makler wendest, sollte dieser diese Eigenschaften grundsätzlich mit überprüft haben.
Beachtenswert sind u.U. auch spezielle Tarife mit hohen Rückzahlungen, wenn die Krankenversicherung nicht in Anspruch genommen wird…
Ein Tarif der Conti zahlt z.B. bis zu 50% des Jahresbeitrages zurück.
Wenn Du also Arbeitnehmer bist und dir die Beiträge mit dem Arbeitgeber teilst, dann hast Du nach einigen Jahren quasi eine beitragsfreie Krankenversicherung. Und da es sich nicht um eine Beitragsrückerstattung handelt, braucht Du die Zahlung auch nicht mit dem Arbeitgeber teilen oder bei der Steuererklärung den Beitragsaufwand kürzen.
Ähnliche Modelle gibt es auch für Selbständige.
Falls Dir Zähne fehlen solltest Du auch nach Zahnstaffeln fragen. Die Gesellschaften reagieren da sehr unterschiedlich. Von kräftigen Beitragsaufschlägen bis zur Ablehnung ist da alles drin.
Noch ein Hinweis zu Maklern.
Der Begriff ist nicht eindeutig geschützt. Theoretisch kann sich jeder Makler nennen, der mehr als eine Versicherungsgesellschaft im Angebot hat, anders gesagt: es gibt Makler die gerade zwei oder drei Gesellschaften anbieten. Vergleiche dieser Makler sind entsprechend mit Vorsicht zu genießen.
Optimal wäre ein Makler mit Zugang zur Versicherungsbörse, denn der hat keinen Vertrag mit irgendeiner Gesellschaft, sondern kauft über die Versicherungsbörse bei fast jeder Gesellschaft in Deutschland ein.
Insgesamt gibt es allerdings nur 107 Makler dieser Art in ganz Deutschland. Welche das sind erfährt Du auf der Internetseite www.hamburger-versicherungsboerse.de in der Rubrik Makler.
Die meisten dieser Makler beschäftigen sich allerdings nicht mit Privatpersonen.
Grüße
Jürgen
Hallo und danke schoneinmal für eure Hilfestellungen. Nun noch einmal die Frage nach der Ermittlung des Betrages den man im Jahr verdienen muss um sich privat kranken zu versichern. Angenommmen man hätte eine privat Person die 14 Gehälter á 2800 € Brutto bekäme und nebenher Mieteinahmen i. H.v. 750/monat erhielte. Wäre diese berechtigt sich privat zu versichern bei einem Alter von 23 Jahren?
Habe mal ein bisschen im Netz gesurft. Was haltet ihr von den Kassen der Debeka und der Allianz?Sind diese zu empfehlen?Oder dann doch eher nur die die o.g. wurden?
Hallo,
nein! 14*2.800 reicht nicht.
Mieteinnahmen und sonsitge Einkommen zählen nicht.
Wenn Du die Vermietung als Gewerbe anmeldest und eine sozialversicherungspflichtige(n) Beschäftigte(n) hast, dann bist Du allerdings versicherungsfrei!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo Jürgen,
ich gebe Dir zwar weitesgehend recht, habe jedoch einige Fragen und Bedenken!
Die Gesellschaft sollte nicht zu klein sein, erkannbar am
Marktanteil des Bruttobeitrages. Der Marktdurchschnitt liegt
hier bei 2,94%. Gesellschaften mit kleinerem Marktanteil
bergen das Risiko vom Markt zu verschwinden, sprich aufgekauft
zu werden. Häufig werden dann die Tarife für Neuzugänge
geschlossen, was eine Überalterung des Tarifes und stark
steigende Beiträge zur Folge hat.
Nicht wegen der Überalterung der Tarife. Tarife die richtig kalkuliert sind können nicht überaltern (oder vergreisen, wie oft behauptet wird) es kommt durch die biologische Reduzierung der Zahl der Versicherten nur zu statistiuschen Verwerfungen. Die können auch positiv sein!
Ein Wechsel ist dann u.U. nicht mehr möglich, da ja
Gesundheitsfragen zu beantworten sind.
Nach der Fusion gilt auch § 178f VVG
Sollte also
zwischenzeitlich eine Krankheit aufgetreten sein, nimmt einen
eine andere Gesellschaft gar nicht mehr oder nur mit
Beitragszuschlägen an.
Ein Wechsel der Gesellschaft ist zurzeit noch ausgeschlossen (bzw. besser nicht empfehlenswert), wenn man ersteinmal in einer PKV ist, weil man die gebnildete Alterungsrückstellung verliert!
Die Gesellschaft sollte nicht zu jung sein. Marktdurchschnitt
isrt das Gründungsjahr 1944. Je älter, desto mehr Erfahrung
hat die im KV-Geschäft. Eine Gesellschaft die schon 80 oder 90
Jahre besteht, hat einen entsprechende großen Kundenstamm,
viel Erfahrung mit der Bewertung von Risiken (wichtig bei der
Bestimmung der Prämienhöhen) und wird voraussichtlich auch
noch die nächsten Jahrzehnte weiterbestehen.
Falsch - die meisten Fusionen waren zwischen „alten“ Gesellschaften!
Die Erfahrung haben auch die Jungen, weil die vom Rückversicherer stammt!
Besonders gefährlich sind ganz neue Gesellschaften mit sehr
niedrigen Beiträgen. Es gibt in Deutschland Gesellschaften mit
nur wenigen 1.000 Versicherten. Damit ist das Kostenrisiko auf
sehr wenige Schultern verteilt und das statistische Risiko
entsprechend hoch.
Nicht ganz richtig, das hängt vom Geschäftsmodell und den Vertriebswegen ab.
Wer zahlt die Zeche wenn einigen
Versicherten etwas größeres zustößt ?
Ggf. der Rückversicherer!
Die anderen
Beitragszahler mit kräftigen Prämienerhöhungen.
Nein, nicht immer. Eher die Ausnahme. Bei falscher Kalkulation aber aber ganz sicher!
Ein Wechsel ist dann häufig nicht mehr möglich, siehe unter 1.
Die Eigenkapitalquote (das Verhältnis von Eigenkapital der
Gesellschaft zu Beitrageinnahmen) sollte mind. 13,7%
(=Marktdurchschnitt) betragen.
Falsch - beim VVaG über 15%, bei der AG sind auch 10% akzeptabel. Die Frage ist aber nicht nur über, sondern auch unter!
Hier zeigt sich, ob die
Gesellschaft in der Lage ist Verluste oder größere
Investitionen zu leisten. Also ein Maßstab für die
Finanz-Sicherheit der Gesellschaft.
Das unterschreibe ich sofort.
Die Gewinne der Gesellschaft sollten möglichst den
Versicherten zugute kommen, z.B. in Form von
Beitragsrückerstattungen.
Der Marktdurchschnitt liegt hier bei 92%. Werte darüber sind
gut.
92% von was? Was wird zu 92% bezahlt?
Wenn Du die Überschussverwendungsquote meinst, dann bist Du leider auf dem falschen Dampfer. Die Zahl ist so nicht zu bewerten. Die Überschussverwendungsquote lässt nämlich außer acht, wie hoch der Überschuss ist. 92% von 0 sind 0!
Der Gegenwert zu 100% wäre bei der Überschussverwendungsquote der teil, der in das Eigenkapital fließen kann. Hier muss aber Geld hinfließen, weil bei steigenden Beitragseinnahmen sonst die EK-Quote sinken würde.
Wenn Du die Bar BRE meinst, dann ist es ebenfalls nicht richtig, weil die Bar BRE i.d.R. 2-4% der Beitragseinnahme ausmacht und höhere Werte sogar kritisch zu beurteilen wären.
Neben der Bar BRE kann der Überschuss auch zur Limitierung eingesetzt werden. Hier ist es sogar wesentlich sinjnvoller angelegt und sorgt für niedrige Anpassungen bei Bestandskunden!
Die Verwaltungskosten des Unternehmens sollten gering
sein.Durchschnitt hier 3,3%. Gute Gesellschaften liegen
darunter.
Die Verwaltungskosten betragen im Schnitt 2,9% und sind nicht so zu bewerten. Die Frage ist, was welcher Versicherer wohin bucht. Also müssten wir die Abschlusskosten auch bewerten. Darüber hinaus ist eine niedrige Verwaltungskostenquote nicht gerade ein Zeichen für qualitativ hochwertigen Service. Natürlich bedeutet eine hohe Verwaltungskostenquote nicht gleichzeitig hohen Service. Diese Qoute kann so nicht beurteilt werden und höhere Verwaltungskosten als der Durchschnitt sind selbstverständlich zulässig und o.K…
Alle fünf Kriterien werden z.B. von der Barmenia, Continentale
und Signal Iduna erfüllt.
Die SignalIduna würde ich da ganz gerne heraushalten. Die sind nicht so gut, wie Sie sein könnten. Und in Anbetracht der Zahl der Tarifwerke auch eher als bedenklich einzustufen. Ein großer Player, den man mit berücksichtigen sollte. Vom Kommunikations- und Serviceverhalten eine klare 5-!
Wenn Du dich an einen Makler wendest, sollte dieser diese
Eigenschaften grundsätzlich mit überprüft haben.
o.K.
Beachtenswert sind u.U. auch spezielle Tarife mit hohen
Rückzahlungen, wenn die Krankenversicherung nicht in Anspruch
genommen wird…
Ein Tarif der Conti zahlt z.B. bis zu 50% des Jahresbeitrages
zurück.
Wenn Du also Arbeitnehmer bist und dir die Beiträge mit dem
Arbeitgeber teilst, dann hast Du nach einigen Jahren quasi
eine beitragsfreie Krankenversicherung. Und da es sich nicht
um eine Beitragsrückerstattung handelt, braucht Du die Zahlung
auch nicht mit dem Arbeitgeber teilen oder bei der
Steuererklärung den Beitragsaufwand kürzen.
Ähnliche Modelle gibt es auch für Selbständige.
Nun für Selbstständige sind diese Modelle hanebüchener Unsinn! Er bekommt etwas von seinem Beitrag zurück, muss dafür aber vorher mehr zahlen. Nun - da ist der sofortige Liqiditätsvorteil aus schlanken Produkten ohne Schnickschnack schon wesentlich sinnvoller.
Bei Pauschalleistungen, so heißt das in Wirklichkeit (o.a. garantierte BRE), sollte man wissen, dass man dafür auch höhere Beiträge zahlen muss, weil es ja eine zusätzliche Leistng ist.
Außerdem sollte man wissen, dass die Arbeitgeber sehr wohl eine entsprechenden Nachweis verlangen können und dann auch die Zuschüsse kürzen könnten.
Falls Dir Zähne fehlen solltest Du auch nach Zahnstaffeln
fragen.
Zahnstaffeln haben nichts mit fehelnden Zähnen zu tun. Zahnstaffel gibt es und sind immer von Bedeutung. Die Regelungen sollten genaustens gelesen werden!
Die Gesellschaften reagieren da sehr unterschiedlich.
Stimmt - i.d.R. ist bei 3-5 fehlenden Zähnen mit einer Ablehnung zu rechnen.
Von kräftigen Beitragsaufschlägen bis zur Ablehnung ist da
alles drin.
Nun - Zuschläge seltener bei fehlenden Zähnen, eher Ausschluss oder Ablehnung oder eine verschärfte Zahstaffel.
Noch ein Hinweis zu Maklern.
Der Begriff ist nicht eindeutig geschützt. Theoretisch kann
sich jeder Makler nennen, der mehr als eine
Versicherungsgesellschaft im Angebot hat, anders gesagt: es
gibt Makler die gerade zwei oder drei Gesellschaften anbieten.
Vergleiche dieser Makler sind entsprechend mit Vorsicht zu
genießen.
Nun, das wäre ein Mehrfachagent. Kein Makler. Makler sind durtch das Sachwalterurteil des BGH genaustens definiert! Wer sich Makler nennt unterliegt diesem Urteil!
Optimal wäre ein Makler mit Zugang zur Versicherungsbörse,
denn der hat keinen Vertrag mit irgendeiner Gesellschaft,
sondern kauft über die Versicherungsbörse bei fast jeder
Gesellschaft in Deutschland ein.
Das wäre dann aber auch alle, die an Polols angeschlossen sind, oder???
Insgesamt gibt es allerdings nur 107 Makler dieser Art in ganz
Deutschland.
Nun ja, das ist zwar ein elitärer Club, aber leider nur für Hamburger Makler. Also sind andere Makler nur Makler zweiter Wahl - also die Mehrheit???
Welche das sind erfährt Du auf der Internetseite
www.hamburger-versicherungsboerse.de in der Rubrik Makler.
Die meisten dieser Makler beschäftigen sich allerdings nicht
mit Privatpersonen.
Und wenn, dann nur mit wenig Kenntnissen - und zum Thema PKV sind diese Makler eher unterdurchschnittlich zu bewerten, weil Sie das ganz selten machen! Ich weiß das, weil ich halt einige kenne und diese das auch offen zugeben. Dafür gebe ich auch zu, dass ich nur von KV und BU Ahnung habe und alles Andere (mit Ausnahme einfachster Privatsparten) nicht anfasse!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
P.S.: Einer von denen, wo keine Anmbindung an die Hamburger Versicherungsbörse haben!
was sich ja natürlich nicht lohnt, oder?
hallo
die Versicherungpflicht oder -Befreiung hat hat ja Thorulf schon erklärt.
Zu den beiden Versicherungen:
nein, die DeBeKa empfehle ich nicht. Und die Allianz hat zwar einige interessante Tarife, doch zu dem Beitrag gibt es besseres.
Ich will hier aber keine Empfehlung für eine spezialle Gesellschaft geben. Dads wäre falsch beraten, weil es auf verschiedene Daten ankommt.
Noch mal mein Rat: nimm Dir einen Makler.
Vorteil:
Du hast eine große Auswahl an Tarifen
wenn er Dich falsch beraten hat, muss er dafür gerade stehen
Nachteil:
er ist auch nur ein Mensch und kann Vorlieben und Abneigungen haben.
Selbst suchen:
Nachteil: Zeit- und Kostenaufwendig, keiner haftet für eine Falschberatung
Vorteil: keiner.
Ausweg: kostenpflichtiger Versicherungsberater.
vorteil: weitestgehende Unabhängigkeit, da er keinerlei Provision erhält
Nachteil: Du musst für die Beratung löhnen.
Fazid: Makler.
Grüße
Babalou
was sich ja natürlich nicht lohnt, oder?
Lohnt im Sinne von was??? Wie soll das jemand hier ernsthaft beantworten können? Das höngt von vielen unterschiedlichen Kriterien ab?
Th. Fontane: " Das ist ein weites Feld"
Thorulf Müller
angenommen wie o.g. Person würde sich über PKV Gedanken machen sollte er diese wohl hintenanstellen.das meinte ich damit! Schließlich lohnt sich eine Firmengründung etc nicht wirklich nur um sich privat versichern zu lassen wenn ich das richtig verstehe…
Hallo Thorulf,
vielen Dank für Deine Hinweise.
Vieles kann man aus verschiedener Sicht sehen und bewerten. Darüber
soll man sprechen und genau dies macht den Reiz dieses Forums aus.
Nicht wegen der Überalterung der Tarife. Tarife die richtig
kalkuliert sind können nicht überaltern (oder vergreisen, wie
oft behauptet wird) es kommt durch die biologische Reduzierung
der Zahl der Versicherten nur zu statistiuschen Verwerfungen.
Die können auch positiv sein!
Mein Gedankengang war: Wenn keine neuen (jungen) Versicherten in den Tarif reinkommen, wird der Kundenbestand innerhalb des Tarifes durchschnittlich immer älter. Ältere sind häufiger krank, also entstehen höhere Kosten, die nicht durch Beiträge jüngerer (gesünderer) Versicherten aufgefangen werden. Diese Kosten müssen über Beiträge finanziert werden.
Wie kann das positiv sein ? Es sei den, man unterstellt, daß die Anzahl alter Versicherter stärker abnimmt als die Anzahl der jungen Versicherten. Das scheint mir eher unwahrscheinlich.
92% von was? Was wird zu 92% bezahlt?
Wenn Du die Überschussverwendungsquote meinst, dann bist Du
leider auf dem falschen Dampfer. Die Zahl ist so nicht zu
bewerten. Die Überschussverwendungsquote lässt nämlich außer
acht, wie hoch der Überschuss ist. 92% von 0 sind 0!
Der Gegenwert zu 100% wäre bei der Überschussverwendungsquote
der teil, der in das Eigenkapital fließen kann. Hier muss aber
Geld hinfließen, weil bei steigenden Beitragseinnahmen sonst
die EK-Quote sinken würde.
Mindestens 92% vom wirtschaftlichen Gesamterfolg sollten an die Versicherten weitergegeben werden. Die gesetzliche Regelung vom „überwiegenden Teil“ wird hier nur konkretisiert.
Natürlich kann aber nur dann etwas weitergegeben werden, wenn ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Je höher der Gewinn ist und je höher die Quote ist, desto mehr Geld steht z.B. für erfolgsabhängige BRE oder für die EK-Zuführung zur Verfügung. Auch ein hohes EK kommt dem Versicherten zugute.
Die Verwaltungskosten betragen im Schnitt 2,9% und sind nicht
so zu bewerten.
Danke für den Hinweis.
Meine Daten sind Stand 13.05.2005. Sind Deine eventuell neuer ?
Die Frage ist, was welcher Versicherer wohin
bucht. Also müssten wir die Abschlusskosten auch bewerten.
Darüber hinaus ist eine niedrige Verwaltungskostenquote nicht
gerade ein Zeichen für qualitativ hochwertigen Service.
Natürlich bedeutet eine hohe Verwaltungskostenquote nicht
gleichzeitig hohen Service. Diese Qoute kann so nicht
beurteilt werden und höhere Verwaltungskosten als der
Durchschnitt sind selbstverständlich zulässig und o.K…
Wenn die Leistung stimmt, sind höhere Kosten natürlich OK.
Zur Leistung gehört auch der Service.
Aber alle Beiträge die hier ausgegeben werden, stehen nicht mehr für BRE oder EK-Aufstockung zur Verfügung.
Und höhere Verwaltungskosten haben leider nicht unbedingt einen besseren Service zur Folge.
Nun, das wäre ein Mehrfachagent. Kein Makler. Makler sind
durtch das Sachwalterurteil des BGH genaustens definiert! Wer
sich Makler nennt unterliegt diesem Urteil!
Stimmt. Die Praxis zeigt allerdings, daß dem Kunden der Unterschied Makler-Mehrfachagent häufig nicht klar ist bzw. nicht erklärt wurde.
Viele Kunden halten einen Mehrfachagenten für einen Makler und das ist halt falsch.
Ich habe bisher kaum einen Kunden getroffen (außer Rechtsanwälten), denen die Sachwalterhaftung bekannt war.
Dennoch meinten viele von einem Makler betreut zu werden, der sich bei näherer Betrachtung als Mehrfachagent herausstellte.
Hier wäre es wünschenswert, wenn sich alle Beteiligten als das zu erkennen geben, was sie tatsächlich sind. Vertreter-Mehrfachagenten-Makler, alle haben ihre Daseinsberechtigung.
Das wäre dann aber auch alle, die an Polols angeschlossen
sind, oder???
Pools wie z.B. finova sind völlig OK.
Nur von diesen Feinheiten weiß der normale Kunde nichts.
Hier ging es um die Abgrenzung Mehrfachagent-Makler aus Kundensicht.
Nun ja, das ist zwar ein elitärer Club, aber leider nur für
Hamburger Makler. Also sind andere Makler nur Makler zweiter
Wahl - also die Mehrheit???
Egal ob Zulassung an der V-Börse oder nicht, ein Makler ist für den Kunden immer besser als ein Vertreter oder ein Mehrfachagent.
Der Grund ist natürlich das Sachwalterurteil.
Zweite Wahl sind alle Mehrfachagenten, die ihre Kunden im Glauben lassen Makler zu sein. Siehe dazu weiter oben.
Die in Hamburg zugelassenen Makler gibt es übrigends nicht nur in Hamburg. Ich kenne welche u.a. in Berlin, Bergisch-Gladbach, Kiel und Stuttgart.
Und wenn, dann nur mit wenig Kenntnissen - und zum Thema PKV
sind diese Makler eher unterdurchschnittlich zu bewerten, weil
Sie das ganz selten machen! Ich weiß das, weil ich halt einige
kenne und diese das auch offen zugeben. Dafür gebe ich auch
zu, dass ich nur von KV und BU Ahnung habe und alles Andere
(mit Ausnahme einfachster Privatsparten) nicht anfasse!
Gut so ! Jeder hat seine Stärken und seine Schwächen, das ist völlig normal und OK. Bei Maklern mit größeren Büros (und das ist an der Börse der Regelfall) sollte es deshalb Spezialisierungen von einzelnen Mitarbeitern geben. Danach zu Fragen kann nicht schaden, oder ?
Viele Grüße
Jürgen
P.S.: Einer von denen, die nicht in Hamburg sitzen und dennoch über die Hamburger Versicherungsbörse einkaufen können!
Richtig erkannt-Existenzgründung lohnt nicht immer
angenommen wie o.g. Person würde sich über PKV Gedanken machen
sollte er diese wohl hintenanstellen.das meinte ich damit!
Schließlich lohnt sich eine Firmengründung etc nicht wirklich
nur um sich privat versichern zu lassen wenn ich das richtig
verstehe…
Richtig, wegen einer PKV Versicherungsmöglichkeit lohnt sich nicht eine Existenzgründung mit Beschäftigung einer sozialversicherungspflichtigen Angestellten.Die lohnt sich nur, wenn Sie aus dem Unternehmen heraus einen Ertrag erwirtschaften!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo,
Nicht wegen der Überalterung der Tarife. Tarife die richtig
kalkuliert sind können nicht überaltern (oder vergreisen, wie
oft behauptet wird) es kommt durch die biologische Reduzierung
der Zahl der Versicherten nur zu statistiuschen Verwerfungen.
Die können auch positiv sein!Mein Gedankengang war: Wenn keine neuen (jungen) Versicherten
in den Tarif reinkommen, wird der Kundenbestand innerhalb des
Tarifes durchschnittlich immer älter. Ältere sind häufiger
krank, also entstehen höhere Kosten, die nicht durch Beiträge
jüngerer (gesünderer) Versicherten aufgefangen werden. Diese
Kosten müssen über Beiträge finanziert werden.
Wie kann das positiv sein ? Es sei den, man unterstellt, daß
die Anzahl alter Versicherter stärker abnimmt als die Anzahl
der jungen Versicherten. Das scheint mir eher
unwahrscheinlich.
Wenn ich es richtig verstanden habe versichert bei den privaten jeder sein eigenes Risiko. Es geht eben nicht nach dem Solidaritätsprinzip wo jeder Gesunde die Kranken finanziert. Jeder Versicherte zahlt ein und in diesem Betrag wird auch das Risiko miteingerechnet, dass jemand mal kränker wird als im Schnitt.
Gruß
Juhe
Wenn ich es richtig verstanden habe versichert bei den
privaten jeder sein eigenes Risiko. Es geht eben nicht nach
dem Solidaritätsprinzip wo jeder Gesunde die Kranken
finanziert. Jeder Versicherte zahlt ein und in diesem Betrag
wird auch das Risiko miteingerechnet, dass jemand mal kränker
wird als im Schnitt.Gruß
Juhe
Hallo Juhe,
es wäre schön wenn es so wäre. Denn dann würde jeder sein eigenes Konto ansparen und könnte das Guthaben ggf. irgendwann später bei Vertragskündigung wieder abheben.
Dieser Gedanke ist bekannt aus der Altersvorsorge (Umstellung vom Umlageverfahren der gesetz. Rentenversicherung auf das kapitalgedeckte Verfahren privater Rentenverträge wie Riester,…).
Bei jeder Risiko-Versicherung jedoch geht es darum finanzielle Risiken des einzelnen auf möglichst viele Schultern zu verteilen und damit funktioniert sie nach dem Solidarprinzip.
Dabei ist es egal welche Sparte wir betrachten. Die Krankenversicherung funktioniert da genauso wie die Privathaftpflicht oder die Unfallversicherung.
Wenn man nur sein eigenes Risiko versichert will, kann man das tun indem man für jedes Risiko eines Sparbuch (o.ä.) anspart. Nur was passiert, wenn das Angesparte für die Schadenhöhe noch nicht ausreicht?
Dann wäre es doch gut, wenn man aus einem großen Topf das fehlende Geld bekommen könnte. Und damit sind wir wieder im Solidarprinzip.
Du hast allerdings in soweit völlig Recht, daß die Beitragsberechnung in der privaten KV anders funktioniert als in der gesetzlichen KV.
Die GKV berechnet den Beitrag nur nach dem Einkommen, die PKV nach dem persönlichen Risiko (Gesundheitszustand, Alter,…).
Anders als bei der GKV handelt es sich bei der PKV um private Verträge zweier Vertragspartner ohne gesetzliche Reglementierung des Inhalts.
Der Inhalt wird frei vereinbart (im Rahmen der Tarife).
Deshalb kann die PKV auch Anträge ablehnen oder Beitragszuschläge verlangen.
Also wird im Beitrag auch das jeweilige Risiko der einzelnen Person bei Antragstellung berücksichtigt.
Wichtig ist hier „bei Antragstellung“.
Wer bei Antragstellung 30 Jahre alt und gesund war wird mit 50 wahrscheinlich nicht mehr so gesund sein. Würde der Versicherungsantrag erst mit 50 gestellt werden, würde der Antragsteller von Anfang an einen deutlich höheren Beitrag zahlen müssen, wenn er denn aufgrund seines Gesundheitszustandes überhaupt versichert noch wird.
Das Risiko zu erkranken nimmt mit zunehmendem Alter zu, der Versicherungsbeitrag wächst allerdings nicht im gleichen Maße mit.
Deshalb finanzieren junge, gesunde Versicherte mit den Beiträgen die älteren, krankeren Versicherten mit.
Anders gesagt, jemand muß mehr Geld in den großen Topf einzahlen als gleichzeitig zurück zu erhalten.
Deshalb gelten bei Versicherungen die Alters und Gesundheitsabhängig sind (z.B. KV, Berufsunfähigkeit) die Regel: Je früher, desto besser.
Beste Grüße
Jürgen
Hallo,
Die Gesellschaft sollte nicht zu klein sein, erkannbar am
Marktanteil des Bruttobeitrages. Der Marktdurchschnitt liegt
hier bei 2,94%. Gesellschaften mit kleinerem Marktanteil
bergen das Risiko vom Markt zu verschwinden, sprich aufgekauft
zu werden.
Einspruch! auch kleine Gesellschaften können sehr gesund sein: siehe Barmenia.
Und große Aufgekauft werden, weil kurz vor der Pleite: siehe Vereinte (heute Allianz)
Häufig werden dann die Tarife für Neuzugänge
geschlossen, was eine Überalterung des Tarifes und stark
steigende Beiträge zur Folge hat.
Ein Wechsel ist dann u.U. nicht mehr möglich, da ja
Gesundheitsfragen zu beantworten sind. Sollte also
zwischenzeitlich eine Krankheit aufgetreten sein, nimmt einen
eine andere Gesellschaft gar nicht mehr oder nur mit
Beitragszuschlägen an.
Laut Gesetz darf ein Versicherter innerhalb der Gesellschaft in einen vergleichbaren (ich weiß Thorulf: der Test hat ein anderes Wort dafür: gleichartig)Tarif wechseln ohne Risikoprüfung. Wird also ein Tarif geschlossen, bekommen die VN Angebote von der Gesellschaft zum Wechseln.
Die Gesellschaft sollte nicht zu jung sein. Marktdurchschnitt
isrt das Gründungsjahr 1944. Je älter, desto mehr Erfahrung
hat die im KV-Geschäft. Eine Gesellschaft die schon 80 oder 90
Jahre besteht, hat einen entsprechende großen Kundenstamm,
viel Erfahrung mit der Bewertung von Risiken (wichtig bei der
Bestimmung der Prämienhöhen) und wird voraussichtlich auch
noch die nächsten Jahrzehnte weiterbestehen.
Besonders gefährlich sind ganz neue Gesellschaften mit sehr
niedrigen Beiträgen. Es gibt in Deutschland Gesellschaften mit
nur wenigen 1.000 Versicherten. Damit ist das Kostenrisiko auf
sehr wenige Schultern verteilt und das statistische Risiko
entsprechend hoch. Wer zahlt die Zeche wenn einigen
Versicherten etwas größeres zustößt ? Die anderen
Beitragszahler mit kräftigen Prämienerhöhungen.
Ein Wechsel ist dann häufig nicht mehr möglich, siehe unter 1.
meintest Du die HUK?
Wenn Du also Arbeitnehmer bist und dir die Beiträge mit dem
Arbeitgeber teilst, dann hast Du nach einigen Jahren quasi
eine beitragsfreie Krankenversicherung. Und da es sich nicht
um eine Beitragsrückerstattung handelt, braucht Du die Zahlung
auch nicht mit dem Arbeitgeber teilen oder bei der
Steuererklärung den Beitragsaufwand kürzen.
Das wollte Siemens z.B. durchdrücken: Beteiligung an der BRE.
Noch ein Hinweis zu Maklern.
Der Begriff ist nicht eindeutig geschützt. Theoretisch kann
sich jeder Makler nennen, der mehr als eine
Versicherungsgesellschaft im Angebot hat, anders gesagt: es
gibt Makler die gerade zwei oder drei Gesellschaften anbieten.
Vergleiche dieser Makler sind entsprechend mit Vorsicht zu
genießen.
Optimal wäre ein Makler mit Zugang zur Versicherungsbörse,
denn der hat keinen Vertrag mit irgendeiner Gesellschaft,
sondern kauft über die Versicherungsbörse bei fast jeder
Gesellschaft in Deutschland ein.
Er muss nicht Zugang zur VB haben. Er braucht nur 2-3 Pools angeschlossen sein und was noch fehlt selbst mit den Versicherungen vereinbaren.
Auch Mehrfachagenten können wie Makler arbeiten. Haften auch wie Makler, wenn sie auftreten wie Makler.
Grüße
Babalou
falsch.
Hallo Juhe,
jede Versicherung ist eine Solidargemeinschaft, in der die guten Risiken die schlechten stützen.
Anders könnte eine Versicherung nicht bestehen.
Du mnüsstest sonst im Monat evtl. 3000 Euro Beitrag bezahlen.
Da es aber mehr VN gibt, die keinen Schaden einreichen als Schaden, kann der Beitrag niedrig gehalten werden.
siehe auch Beitragsapassung.
Grüße
Babalou
Hallo Babalou,
vielen Dank für die Hinweise.
Einspruch! auch kleine Gesellschaften können sehr gesund sein:
siehe Barmenia.
Und große Aufgekauft werden, weil kurz vor der Pleite: siehe
Vereinte (heute Allianz)
Weiter unten im Text hatte ich drei Gesellschaften genannt, die die Bedingungen erfüllen. Darunter war auch die Barmenia.
Mit einem Marktanteil von 4,13% würde ich sie allerdings nicht mehr als klein bezeichnen. Bei kleinen Gesellschaften waren welche mit Marktanteilen im Bereich unter 2,94% gemeint (z.B. BBV mit 0,03%, Concordia mit 0,08% oder LVM mit 0,57%).
Die Vereinte hatte u.a. das Kriterium EK-Quote nicht erfüllt und wäre somit nicht unbedingt meine erste Wahl gewesen.
meintest Du die HUK?
Nein, es war eine generelle Aussage.
Allerdings sind die EK-Quote der HUK mit 9,1% und der Marktanteil mit 1,82% zu klein. Sie wäre damit durchs Auswahlraster gefallen.
Das wollte Siemens z.B. durchdrücken: Beteiligung an der BRE.
Nur als Hinweis: Hier waren nicht die BRE gemeint, sondern tarifliche Pauschalleistungen.
Er muss nicht Zugang zur VB haben. Er braucht nur 2-3 Pools
angeschlossen sein und was noch fehlt selbst mit den
Versicherungen vereinbaren.
Auch Mehrfachagenten können wie Makler arbeiten. Haften auch
wie Makler, wenn sie auftreten wie Makler.
Das ist korrekt. Soweit die rechtliche Theorie.
In der täglichen Praxis begegne ich jedoch immer wieder Kunden, denen den Unterschied in der Haftung nicht bekannt ist und damit auch nicht einfordern. Sie glauben von einem Makler betreut zu werden, bei näherer Betrachtung sind es jedoch Mehrfachagenten.
Vertreter, Mehrfachagenten und Makler können alle gute Arbeit leisten, wenn sie den Kunden offen über ihren Status/ihre Haftung informieren.
Das tun sicherlich auch viele, aber offensichtlich halt nicht alle.
Vielleicht könnten wir den Ruf der Branche in der Öffentlichkeit durch entsprechende Offenheit aufbessern.
Beste Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen,
vielen Dank für Deine Hinweise.
Gerne!
Vieles kann man aus verschiedener Sicht sehen und bewerten.
Darüber
soll man sprechen und genau dies macht den Reiz dieses Forums
aus.
Gerne, deshalb bin ich auch hier!
Mein Gedankengang war: Wenn keine neuen (jungen) Versicherten
in den Tarif reinkommen, wird der Kundenbestand innerhalb des
Tarifes durchschnittlich immer älter. Ältere sind häufiger
krank, also entstehen höhere Kosten, die nicht durch Beiträge
jüngerer (gesünderer) Versicherten aufgefangen werden. Diese
Kosten müssen über Beiträge finanziert werden.
Das wäre dann ja ein generationsvertrag und nicht die PKV. Nein jeder erhält die Leistung, die er in Beiträgen eingezahlt hat. Für den Ausgleich der Risiken muss die Altersdgruppe allein sorgen. Die häufigeren Eintrittswahrscheinlichkeiten von Krankheiten ei älteren Personen ist ja durch die Alterungsrückstellung bereits gezahlt, wenn sie denn richtig kalkuliert war!
Wie kann das positiv sein ? Es sei den, man unterstellt, daß
die Anzahl alter Versicherter stärker abnimmt als die Anzahl
der jungen Versicherten. Das scheint mir eher
unwahrscheinlich.
Ein richtig kalkuliertes Produkt ist unabhängig von Schwankungen, es sei die statitische Grenze des gesetzes der großen zahl wird nach unten durchbrochen!
Mindestens 92% vom wirtschaftlichen Gesamterfolg sollten an
die Versicherten weitergegeben werden. Die gesetzliche
Regelung vom „überwiegenden Teil“ wird hier nur konkretisiert.
Natürlich kann aber nur dann etwas weitergegeben werden, wenn
ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Je höher der Gewinn ist und
je höher die Quote ist, desto mehr Geld steht z.B. für
erfolgsabhängige BRE oder für die EK-Zuführung zur Verfügung.
Was ist der wirtschaftliche Gesamterfolg?? Das wäre ien Verzerrung, wenn Du alle Erträge addierst. Der Rechnungszins ist kalkuliert. 90% vom Überzins auf die mitllere Alterungsrückstellung muss in die Alterungsrückstellung - ggf. mit abnehmendem Prozentsatz über den Umweg der e.u.RfB.
Auch ein hohes EK kommt dem Versicherten zugute.
Danke, das lese ich sehr gerne, weil die meisten das anders sehen. Ich sehe das genauso wie Du!
Danke für den Hinweis.
Meine Daten sind Stand 13.05.2005. Sind Deine eventuell neuer
?
http://www.pkv.de/downloads/kenn2003.pdf
Das wäre die offizielle Zahl 2003, die offizielle 2004 ist noch nicht veröffentlicht, wird aber 2,9% sein! Das ist aber inoffiziell und ohne Gewähr! Selbst gerechnet, ich habe alle Bilanzen in auswertbarer Form, teilweise bis 1987 zurück!
Wenn die Leistung stimmt, sind höhere Kosten natürlich OK.
Zur Leistung gehört auch der Service.
Aber alle Beiträge die hier ausgegeben werden, stehen nicht
mehr für BRE oder EK-Aufstockung zur Verfügung.
Und höhere Verwaltungskosten haben leider nicht unbedingt
einen besseren Service zur Folge.
O.k., ich muss mal mit einem Irrtum aufräumen. Die Quote ist ein Wert geteilt durch die Beitragseinnahme. Einmal angenommen, die Gesellschaft hält eine BAP im Wert von ca. 10%, über Tricks oder glückliche Umstände, zurück (z.B. DeBeKa und LKH!, bei HUK noch höher). Dann wäre der Teiler falsch, weil er auf einer nicht mehr richtigen Kalkulation basiert! Da der auslösende Faktor recht unterschiedlich ist (5-10%) könnte das zu Verwerfungen in den Zahlen führen, die Du nur bei sehr langfristigen Betrachtungen erkennst. Wenn die Kosten zu hoch sind, dann hat das jeinen Einfluss auf das versicherungsgeschäftliche Ergebnis, nur wenn die Kosten niedriger sind als kalkuliert, dann hat es Eonfluss, und zwar einen positiven.
Stimmt. Die Praxis zeigt allerdings, daß dem Kunden der
Unterschied Makler-Mehrfachagent häufig nicht klar ist bzw.
nicht erklärt wurde.
Viele Kunden halten einen Mehrfachagenten für einen Makler und
das ist halt falsch.
Ich habe bisher kaum einen Kunden getroffen (außer
Rechtsanwälten), denen die Sachwalterhaftung bekannt war.
Dennoch meinten viele von einem Makler betreut zu werden, der
sich bei näherer Betrachtung als Mehrfachagent herausstellte.
Hier wäre es wünschenswert, wenn sich alle Beteiligten als das
zu erkennen geben, was sie tatsächlich sind.
Vertreter-Mehrfachagenten-Makler, alle haben ihre
Daseinsberechtigung.
Gelobt sei die EU-Vermittlerrichtlinie. Das kommt ja hoffentlich bald, und hoffentlich auch in der Original EU Version und nicht in der verwässerten SPD Version. Es sei hier nur am Rande angemerkt, das Herr Schröder m.E. einer der größten Verhinderer dieses Themas ist. Er wurde ja bekanntermassen 1998 auch von Herrn Maschmeyer (AWD) gesponsort. Der hätte wahrscheinlich ein arges Problem mit der Original EU Vermnittlerrichtlinie.
Pools wie z.B. finova sind völlig OK.
Nur von diesen Feinheiten weiß der normale Kunde nichts.
Hier ging es um die Abgrenzung Mehrfachagent-Makler aus
Kundensicht.
Eben, und der kann an einen Pool angeschlossen sein, weil er Kosten sparen will, oder auch Direktverträge haben, oder auch einen Mix aus Beidem!
Egal ob Zulassung an der V-Börse oder nicht, ein Makler ist
für den Kunden immer besser als ein Vertreter oder ein
Mehrfachagent.
Der Grund ist natürlich das Sachwalterurteil.
Zweite Wahl sind alle Mehrfachagenten, die ihre Kunden im
Glauben lassen Makler zu sein. Siehe dazu weiter oben.
Ja, da sind wir jetzt einer Meinung.
Gut so ! Jeder hat seine Stärken und seine Schwächen, das ist
völlig normal und OK. Bei Maklern mit größeren Büros (und das
ist an der Börse der Regelfall) sollte es deshalb
Spezialisierungen von einzelnen Mitarbeitern geben. Danach zu
Fragen kann nicht schaden, oder ?
Nein, weil ich ja auch ganz offen zugebe, dass ich als Makler nur KV, BU und das ganz einfach Privat Standardgeschäft mache! Das gebe ich dann auch auf, weil ich nur noch Honorarberatung machen will! Das ist noch Kundenorietierter.
Ich lade Dich gerne ein, einmal ein Seminar von mir zum Thema Kennzahlen und Kalkulation zu besuchen. das ist aber dennoch kostenpflichtig. Da haben schon Aktuare und Vorstände gesessen und nicht widersprochen.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Hallo,
Nicht wegen der Überalterung der Tarife. Tarife die richtig
kalkuliert sind können nicht überaltern (oder vergreisen, wie
oft behauptet wird) es kommt durch die biologische Reduzierung
der Zahl der Versicherten nur zu statistiuschen Verwerfungen.
Die können auch positiv sein!Mein Gedankengang war: Wenn keine neuen (jungen) Versicherten
in den Tarif reinkommen, wird der Kundenbestand innerhalb des
Tarifes durchschnittlich immer älter. Ältere sind häufiger
krank, also entstehen höhere Kosten, die nicht durch Beiträge
jüngerer (gesünderer) Versicherten aufgefangen werden. Diese
Kosten müssen über Beiträge finanziert werden.
Wie kann das positiv sein ? Es sei den, man unterstellt, daß
die Anzahl alter Versicherter stärker abnimmt als die Anzahl
der jungen Versicherten. Das scheint mir eher
unwahrscheinlich.Wenn ich es richtig verstanden habe versichert bei den
privaten jeder sein eigenes Risiko. Es geht eben nicht nach
dem Solidaritätsprinzip wo jeder Gesunde die Kranken
finanziert. Jeder Versicherte zahlt ein und in diesem Betrag
wird auch das Risiko miteingerechnet, dass jemand mal kränker
wird als im Schnitt.
Nein, das verstehen Sie leider falsch, aber die Jungen finanzieren nicht die Alten. Sondern jede Altersgruppe finanziert sich gegenseitig. Und auch die Alterungsrückstellung, die gebildet wurde, ist daher ja auch nicht einfach portierbar, weil auch Sie solidarisches Geminschaftseigentum einer Altersgruppe ist.
Viele Grüße
Thorulf Müller
Und das ist der Grund, warum…
…innerhalb des gleichen Tarifes die Altersgruppen unterschiedliche Beitraganpassungen haben.
So kommt es bei jeder dieser Beitragsanpassung vor, dass eine Altersgruppe eine Beitragserhöhung hat und eine andere eine Beitragsenkung.
Deshalb mein Rat an jeden der sich privat versichert: kontrolliert genau die Rechnungren und klopft dem Arzt bei flacher Rechnung auf die Finger. Denn wenn jeder die Rechnung genau kontrolliert, dann hat er gute Chancen, dass die Beiträge seiner Altergruppe sinken.
Ein angeberisches:„Herr Dr., ich bin Privatpatient. Geld spielt keine Rolle.“ ist eine Retourkutsche.
Grüße
Babalou