Private KV

Hi,

ein Angestellter ist bei einem Bruttogehalt von 4.000,- privat krankenversichert. Kann er gegenüber seinem Arbeitgeber/Firma etwas geltend machen?

Viele Grüße
Bon

Die Frage find ich gut, nur die Fakten sind etwas dünn. Die Auskunft, was der Angestellte denn geltend machen will, wäre ein guter Anfang für eine weitere Diskussion.
Geht es um den AG-Zuschuss zur PKV?
Um einen Teil der Ersparnis, die der AG evtl. hat?
Oder um Ruhm, Ehre, Ansehen?

Frank Wilke

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Hallo Frank,

Die Frage find ich gut,
das freut mich:wink:)

nur die Fakten sind etwas dünn. Die

Auskunft, was der Angestellte denn geltend machen will, wäre
ein guter Anfang für eine weitere Diskussion.
Geht es um den AG-Zuschuss zur PKV?

Genau darum geht es! Wenn ja, wie hoch in welcher Form und wie überhaupt!!!

Um einen Teil der Ersparnis, die der AG evtl. hat?

Kommt auch in Betracht!! Ist das überhaupt möglich?

Viele Grüße
Bon

Auskunft, was der Angestellte denn geltend machen will, wäre
ein guter Anfang für eine weitere Diskussion.
Geht es um den AG-Zuschuss zur PKV?

Genau darum geht es! Wenn ja, wie hoch in welcher Form und wie
überhaupt!!!

Seit wann ist der Angestellte denn PKV-versichert?
Prinzipiell gibt es vom PKV-Versicherer auf Antrag eine Arbeitgeber-Bescheinigung. Dieser ist zu entnehmen, in welcher Höhe Monatsbeiträge für die Krankenversicherung zu entrichten sind.

Der Arbeitgeber schießt nun in der Regel die Hälfte der Beiträge dazu, nur nach oben begrenzt auf die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrags der GKV. Aktuell heißt das in Zahlen: 13,3%. In Euro gibt’s also für die PKV bis zu 267,19€ als Zuschuss, davon 236,91€ für die KV, und bis zu 30,28€ zur Pflegeversicherung.

Um einen Teil der Ersparnis, die der AG evtl. hat?

Kommt auch in Betracht!! Ist das überhaupt möglich?

Eher nicht. Man kann natürlich den AG fragen, ob er sich durch einen Beitrag in die bAV des Arbeitnehmers erkenntlich zeigt.

Viele Grüße
Bon

Frank Wilke

ein Angestellter ist bei einem Bruttogehalt von 4.000,- privat
krankenversichert. Kann er gegenüber seinem Arbeitgeber/Firma
etwas geltend machen?

Grundsätzlich zahlt der AG einen Zuschuß zur KV. Der AN soll dem AG seine Beotragsbescheinigung vorlegen, dann wird der Lohnbuchhalter die Höhe des Zuschußes ermitteln. Zur Höhe des Zuchußes kann man ohne Detailinformationen nichts sagen.