Hallo,
gibt es ne Grenze, bis wohin die Beiträge für eine Private Krankenversicherung, als Vorsorgeaufwendungen (oder was es steuerrechtlich ist) anerkannt werden?
VG René
Hallo,
gibt es ne Grenze, bis wohin die Beiträge für eine Private Krankenversicherung, als Vorsorgeaufwendungen (oder was es steuerrechtlich ist) anerkannt werden?
VG René
gibt es ne Grenze, bis wohin die Beiträge für eine Private
Krankenversicherung, als Vorsorgeaufwendungen (oder was es
steuerrechtlich ist) anerkannt werden?
Die gibt es, und die wird in der Beitragsbescheinigung der PKV ausgewiesen.
Hallo,
gibt es ne Grenze, bis wohin die Beiträge für eine Private Krankenversicherung, als Vorsorgeaufwendungen (oder was es steuerrechtlich ist) anerkannt werden?
Es gibt keine Kappung im Sinne eines Höchstbeitrages wie in der Vergangenheit. Allerdings werden nur solche Anteile berücksichtigt, die, stark vereinfacht ausgedrückt, dem Versicherungsumfang der GKV entsprechen. Näheres ist hier zu finden: http://www.gesetze-im-internet.de/kvbevo/index.html
Alleine der Titel ist ein Glanzstück: Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes
Grüße
Hallo, ich führe mal die beiden Antworten zusammen.
Seit 2010 gibt es keine feste Höchstgrenze mehr, jedoch eine Begrenzung auf den Versicherungsschutz vergleichbar der GKV (jeweils abzüglich Kranken(tage)geld). Der Betrag pro Jahr und Vertrag wird von der PKV ermittelt, automatisch den Finanzbehörden übermittelt (wenn man nicht widersprochen hat)und auch in einer Kontrollbescheinigung dem VN übermittelt.
Beides sollte jetzt im März schon für 2010 gelaufen sein.
Hallo,
danke Euch für die Antworten, dem Link und der Zusammenfassung!
VG René