ab welchem Gehalt ist es möglich, sich privat zu versichern?
Theoretischer Fall der hinter der Frage steckt:
Ein Unterhaltspflichtiger gibt als als Jahresbruttogehalt 36.000,- Euro an.
Nach diesem Gehalt soll der Kindesunterhalt berechnet werden.
Er ist aber in einer Privaten Krankenversicherung.
Passen die Angaben 36.000,- Euro und Private KV zusammen?
ab welchem Gehalt ist es möglich, sich privat zu versichern?
Theoretischer Fall der hinter der Frage steckt:
Ein Unterhaltspflichtiger gibt als als Jahresbruttogehalt
36.000,- Euro an.
Nach diesem Gehalt soll der Kindesunterhalt berechnet werden.
Er ist aber in einer Privaten Krankenversicherung.
Passen die Angaben 36.000,- Euro und Private KV zusammen?
Oder wäre hier Misstrauen angesagt?
ja, wenn er Angestellter ist.
Gruss und danke für Infos,
grijo
Als Angestellter :
Wenn er schon vor 31.12.2002 versicherungsfrei und privat versichert war, gilt für ihn die Beitragsbemmessungsgrenze 42.750 soz. vers. pflichtiges brutto/Jahr. Ab 01.01.2003 gilt die Versicherungspflichtgrenze von 47.250 soz.vers. pflichtiges brutto/Jahr.
Als Beamter oder Selbstaändiger hängt die Möglichkeit sich privat zu versichern nicht vom Einkommen ab.
Er war vor 2002 privat versichert.
Danach Arbeitslosigkeit.
Dann wieder angestellt, aber unter der Bemessungsgrenze.
Trotzdem musste ihn die alte private KV wieder nehmen.