Hallo zusammen,
angeblich müssen private Krankenversicherungen ihren Versicherten mit Renteneintritt einen Spezialtarif auf Nachfrage anbieten.
Da soll es sogar einen besonderen Tarifnamen für geben.
Ist dem so, wenn ja, wie heiß dieser Tarif?
Danke & Gruß
Phillyboy
Hallo,
einen solchen Tarif gibts, die Tarifbezeichnung ist von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.
[Zitat Anfang]
"Der Standard-Tarif für Rentner in der privaten Krankenversicherung
Der Standard-Tarif für Rentner ist ein Instrument, das im Notfall helfen soll, den Beitrag im Alter zu tragen. Der Tarif garantiert nämlich in seinen Bedingungen, dass der Beitrag nicht höher sein darf, als der aktuelle Höchstsatz der gesetzlichen Kasse. Zur Zeit sind das rund 490.- Euro monatlich.
Wer kann den Standard-Tarif für Rentner nutzen ?
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Personen ab vollendeten 65. Lebensjahr, die mindestens 10 Jahre in der PKV vollversichert waren.
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Personen, die wegen Erwerbsunfähigkeit vorzeitig in Rente oder Pension gehen. Auch diese müssen mindestens 10 Jahre in der PKV vollversichert oder nach Beihilfetarifen versichert gewesen sein, und gleichzeitig mit Ihrem Einkommen unter der aktuellen Versicherungspflicht-Grenze liegen (2005: 46.800,- Euro brutto jährlich).
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Beamte mit Vorerkrankungen können direkt in den Standard-Tarif für Rentner gehen, wenn Sie bei Verbeamtung nicht oder nur mit Zuschlägen in die normalen Beihilfe-Tarife aufgenommen werden könnten. Dies gilt bei Antrag innerhalb von 6 Monaten ab Verbeamtung, oder Feststellung der Behinderung.
Die Leistungen des Standard-Tarifs:
Ambulante ärztliche Leistungen: 100 % Leistung, jedoch nur bis zum 1,7-fachen Gebührensatz der ärztlichen Gebührenordnung. Für medizinisch-technische Leistungen gilt 1,3-fach, für Laborleistungen 1,1-fach.
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Psychotherapie: Max. 25 Sitzungen jährlich, bis zum 1,7-fachen Gebührensatz.
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Rettungsfahrten: 100 %, abzüglich 13,- Euro Selbstbeteiligung pro Fahrt.
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Zahnärztliche Behandlung: 100 %
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Kieferorthopädie 80 %
Hinweis:
Bei Umstellung aus einem höherwertigen Tarif in den Standard-Tarif werden die Alterungsrückstellungen aus dem seitherigen Tarif übernommen. Je nachdem, wie lange man dort schon versichert ist, kann der Beitrag also sogar noch günstiger sein, als der Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse."
[Zitat Ende]
Viele Grüße
Laber
Hallo Michael,
eine Nachfrage zu deiner Aufstellung.
Du schreibst „Rettungsfahrten“, heisst das, normaler Krankentransport
wird nicht erstattet, oder Fahrkosten zur ambulanten Behandlung,
oder zur Chemotherapie oder Dialyse.
Was ist mit der Versorgung mit Heil- und Hilfsmittel ??
Und wieviel % der über 65jährigen benötigt eine kieferorthopädische
Behandlung ?
Gruss
Günter Czauderna
Hallo,
der Standardtarif heißt immer Standardtarif, weil es nur einen gibt. Den vom PKV-Verband. Keine PKV hat einen eigenen, ggf. hat jede Gesellschaft Basistarife - aber nicht den Tarif ST!
Kieferorthopädie ist versichert, weil es ja zu einer Kindernachversicherung kommen könnte. Wenn so ein Rentner nichts anderes zu tun hat, könnte er ja auf dumme Gedanken kommen (die männlichen Senioren, wie immer!) Und dann besteht Anspruch auf Kindernachversicherung (Kontrahierungszwang) im Tarif ST. und dann sollte da tunlichst Kieferorthopädie versichert sein. Die Kosten für das Eintrittsalter 65 in Bezug auf Kieferorthopädie, sind so berechnet, wie sie nachweislich bei über 65 Jährigen entstehen (tatsächlicher Kopfschaden im Profil). Ob das ggf. passieren kann - wer weiß, dann ist es aber versichert!!!
Wer mit 55, nach 25 jähriger Zugehörigkeit, in den Standardtarif wechselt und vorher einen TOP-Tarif hatte, der zahlt in der Regel 73,28 Euro monatlich und hat noch eine ausgiebige Restdeckungsrückstellung. Das erreichen aber nicht alle PKV`n. Die HUK z.B. nicht!!!
Heil- und Hilfsmittel sind in § 4. Abs. 3 Teil II 3.c. geregelt:
http://www.pkv.de/downloads/Standardtarif%204.2004.pdf
Also alles versichert - aber nicht umbedingt wie in der PKV oder der GKV. PKV ist ja auch nicht besser, sondern anders. Ich kann als Selbstzahler alles in Anspruch nehmen und bekomme das erstattet was der Vertrag vorsieht!
Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler
[email protected]
hallo Torulf,
gut erklärt!
Das Problem an solchen Tarifen (auch mit der Alterrückstellung) ist immer der Glaube einiger VN, dass es gleichgültig ist, ob man nur 5 Jahre oder 30 Jahre privatversichert war.
Da setzt halt bei vielen die Logik aus.
Übrigens: damals, als diesesr Tarif Gesetz wurde hatten die Versicherungen "Muffelsausen: sie befürchteten, dass nun fast alle Alten in diesen Tarif wechseln würden.
Ein Aufatmen ging durch die Reihen: es waren nur 3 %.
Grüße
Babalou
Hallo Thorulf, hallo Raimund,
Dass ihr beiden das einwandfrei erklären könnt, war mir schon
kjlar - vielen Dank dafür.
Ich wollte mit meiner Fragestellung eigentlich nur aufzeigen, dass
eine richtige Antwort nicht immer „richtig“ ist.
Gruss
Günter
achso
ok, der heisst überall ST, hatte das irgendwie anders in Erinnerung.
Danke für die ergänzenden Fragen, die sicherlich zu einem tieferen Einblick in das Thema verhelfen.
Viele Grüße
Laber