Private KV bei unbezahltem Urlaub Beamte

Hallo zusammen,
ich stehe in einem gültigen Beamtenverhältnis (auf Probe) in NRW (mittelbarer Landesbeamter bei einer Kommune) und bin 24 Jahre alt. Demnächst habe ich mich gemäß § 34 FrUrlV NRW für sechs Wochen unbezahlten Urlaub gewähren lassen, da ich im Rahmen eines Masterstudienganges ein Praktikum absolvieren muss. Wie sieht es in diesem Falle mit der privaten Krankenversicherung und der Beihilfe aus?

Vielen Dank und beste Grüße!

Das Problem hatte ich auch noch nicht. Ruf doch mal da an. Die können dir bestimmt helfen. Die PKV hat keine Probleme damit. Die Beihilfe bestimmt auch nicht, aber ruf besser mal an.

Dennis

Hallo Julian,

erhalten Sie für den Zeitraum Beihilfe, bleibt alles beim alten.
Gruß

Sorry Beihilfe-KV ist nicht mein Spezialgebiet.

gehe jedoch davon aus, dass alles so bleibt wie es ist, weil für 6 Wochen Änderungen vorzunehmen, macht keinen Sinn.

Ausserdem riecht es nach beruflicher Fortbildung!
:wink:
pe sturm

Hallo

nach §1BVO steht Ihnen Beihilfe nur dann zu wenn Sie auch Bezüge erhalten. Da Sie unbezahlten Urlaub nehmen, entfällt auch der Anspruch auf Beihilfe in dieser Zeit.
Normal würde die private Krankenkasse Ihre Tarife wandeln in eine Vollversicherung, da Sie ja zur Zeit nur den Teil versichert haben den die Beihilfe nicht zahlt. Sollten Sie ein bezahltes Praktikum absolvieren und versicherungspflichtig in der GKV werden - dannn besteht die Möglichkeit die PKV auf Anwartschaft umzustellen.

Mfg
E.R.-M-

Beihilfe: die zuständige Beihilfe fragen.
PKV: müsste normal weiterlaufen. Sinnvollerweise aber den Betreuer des betr. Vertrags oder den Versicherer direkt fragen.

Hallo, das ist eine Landesregelung sicher bist duw enn du einfach nachfragst. Private Krankenversicherung wird ja weiter bezahlt daher läuft diese weiter, Beihilfe sollte weiterlaufen aber einfach in der Beihilfestelle anfragen.
Gruß

Hallo Julian,

wenn die Beihilfe für diese Zeit keine Leistungen bezahlt (weiss ich nicht), müssen Sie für die 6 Wochen bei Ihrer Pkv (private Krankenversicherung)die dann fehlenden % te aufstocken.

MfG -Leo

Hallo,
danke für die Anfrage.
Das Beihilferecht NRW sieht im Gegensatz zum Bund nur Beihilfe für Empfänger von Bezügen vor. Bei UoB besteht offensichtlich kein Beihilfeanspruch. Ausnahme: Das Praktikum erfolgt im öffentlichen Dienst. Nach §10 SGBV besteht ggf. Anspruch auf Familienversicherung bei einem Elternteil bis zum 25. Lebensjahr wegen Ausbildung.
Es besteht aber evtl. die Möglichkeit, sich über den Arbeitgeber Praktikum zu versichern (Pflichtversicherung. Ansonsten kommt vorübergehende Aufstockung der privaten KV auf 90% in Betracht durch eine weitere befristete Police über 40%. Es bleibt im Krankheitsfall eine Eigenbeteiligung von 10%.

Ich hoffe, dass meine Recherchen helfen können.

Ich muss noch etwas nachtragen:
Wenn verheiratet, dann Mitversicherung bei der Ehefrau beantragen.
Wenn nicht, dann über die Eltern versuchen.

Hallo!

Leider kenne ich mit dem Beihilferecht der verschiedenen Bundesländer nicht aus. Fragen Sie am besten bei Ihrer Beihilfestelle nach und dann bei Ihrer PKV.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo, Julian,

bei unbezahltem Urlaub ruht die Beihilfe, daher ist auch die 50 %-Absicherung in der PKV nicht mehr passend.

Möglicherweise erzeugt das Praktikum vorübergehend eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kasse, etwa analog eines Studiums. Das müßtest Du mit einer gesetzlichen Kasse abklären. Sollte das so sein, würde man die PKV in dieser Zeit ruhen lassen, und sie danach wieder aufleben lassen. Das Nähere klärst Du am besten direkt mit Deiner PKV ab. Wird keine Pflichtversicherung in der Kasse ausgelöst, bräuchtest Du vorübergehend eine private Vollversicherung (statt der 50 %). Vielleicht geht das auch mit einem Studententarif. Das kann aber je nach PKV verschieden gelöst werden.

Ich hoffe, das hilft Dir schon mal weiter.

Liebe Grüße von
Michael PKV-Spezialsit
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