Hallo Experten,
ich habe von meiner privaten Krankenversicherung ein Schreiben bekommen, wonach aufgrund des Gesundheitsreformgesetzes 2000 ein Zuschlag auf die Prämie erhoben wird. Dies, um später im Alter die Prämien einigermaßen stabil zu halten …wenn ich das richtig verstehe. Dagegen kann ich nun Einspruch erheben …oder auch nicht - jedenfalls ist diese Entscheidung endgültig !
Was soll man tun ? Einspruch ? kein Einspruch ? Welche genauen Konsequenzen hat das ?
Danke für Tips aller Art !
Hoss
Hi,
wenn Du es nicht willst, Einspruch einlegen.
Wenn gegen das neue Gesetz geklagt wird und es für ungültig erklärt wird (wie das juristisch genau heisst, weiss ich nicht), gilt dies dann meist ab Urteil oder einer bestimmten Frist nach dem Urteil. Dann bekommt man sein bezahltes Geld nur zurück, wenn man Einspruch eingelegt hat. Bestes Beispiel ist das vor kurzem ergangene Urteil zu den Sozialbeiträgen für Einmalzahlungen. In der Zukunft erhalten alle Arbeitslosengeldempfänger (auf die das Problem Einmalbeträge zutrifft) 10% mehr Geld (oauschal bis zur Gesetzesänderung), rückwirkend nur diejenigen, die Einspruch eingelegt haben.
Gruß,
Micha
Hallo Micha,
naja. Ich will schon, dass meine Beiträge im Alter nicht explodieren… Soll ich Deiner Meinung nach nur einer Zahlung „unter Vorbehalt“ zustimmen, damit ich bei evtl. Gesetzesänderung eine Rückforderung erwirken kann ?
Hoss
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Hi,
Soll ich Deiner Meinung nach nur einer Zahlung
„unter Vorbehalt“ zustimmen, damit ich bei evtl.
Gesetzesänderung eine Rückforderung erwirken kann ?
da bin ich überfragt, ob das bei Versicherungen geht.
Gruß,
micha
Du kannst diese Aufwendungen als Vorsorgeaufwendungen wirksam mitangeben.
Wenn du Angestellter bist, zahlt dir diese Beitragsstabilität dein Arbeitgeber zu 50% mit.
Und du solltest überlegen, wie oft und wieviel die Beiträge deiner KV in den letzten Jahren gestiegen sind. Dass ist auch ein Indiz für die Stabilität im Alter.
Aber entscheiden kannst nur du. Ich würde es machen. Es schadet bestimmt nichts. Aber der Nachteil: du hast weniger Geld in der Börse. 2% des Tarifbeitrages der Tarife, die auch über das 65. Lj. versicherbar sind * also kein Krankentagegeld*
In diesem Sinne…
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Hallo Hoss,
Butter bei die Fische:
Der Aufschlag von 10% ist von Frau Fischer für die Beitragsstabilität eingeführt worden. Nach ihren Vorstellungen soll damit der Beitrag im Rentenalter stabil bleiben und ab ca. 80 sogar auf 0 Dm runtergefahren werden (???!?!?!?!!?).
Aber faktisch: Als Angestellter ist der AG mit 50% dabei. Der Zuschlag wird ohne Abzug irgendwelcher Verwaltungskosten o.ä. in die Anlagen der Versicherungen eingestellt, d.h. es wird dort eine höhere Rendite erzielt als z.b. bei einer Lebensversicherung der gleichen Gesellschaft. Von daher ist es ganz nett.
Klar dagegen spricht z.B. das es ja ganz schön ist, ab 80 evtl. nichts zu zahlen, aber wer weiß, ob er das erlebt.
Desweiteren ist der Sparanteil, den Du mit diesem Zuschlag leistest verloren, sobald Du die PKV verläßt, egal ob zu ner ander PKV oder zur GKV !!! Da kann man schon mal lockere TDM 10-20 kaputt machen !!
Ach ja und dann bleibt natürlich noch der Faktor Inflation.
Aber zum eigentlichen Thema:
Widerspruchsrechte haben alle die, deren KV schon vor dem 01.01.2000 bestanden hat.
Ob mans macht oder nicht, ist jedem selbst überlassen, je nachdem, welche Prioritäten man setzt.
Dabei kann Dir niemand helfen…
Bei Fragen, kein Thema,
Chris