Private KV - Kosten der Vertragsanbahnung

Hallo Versicherungsexperten,

nehmen wir mal an, jemand möchte sich privat krankenversichern, füllt die Anträge aus und erteilt der PKV eine Vollmacht, beim Hausarzt und beim Zahnarzt Befundberichte einzuholen. Daraufhin schreibt die PKV dem Antragsteller, er soll doch bitte die Befundberichte selbst einholen, das ginge schneller, der Antrag wäre dann auch schneller durch.

Gesagt, getan. Der Antragsteller geht zu den Ärzten, lässt die Berichte ausfüllen und schickt sie an die PKV. Die PKV lehnt den Antrag ab (wegen einer Schilddrüsenunterfunktion, die aber schon im Antrag angegeben worden ist, sonst keine Erkrankungen, keine OPs, rein gar nichts). Zudem weigert sich die PKV auch noch, die Kosten für die ärztlichen Befundberichte zu zahlen mit der Begründung, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.

Der Antragsteller ist ja jetzt ziemlich gelackmeiert. Die Ablehnung ist offiziell, kein anderer Versicherer wird hier jemals eine KV abschließen. Ausserdem bleibt der Antragsteller auch noch auf seinen Kosten in Höhe von über 100 Euro sitzen.

Wie seht ihr das? Gibt es die Möglichkeit, die PKV zur Übernahme der Kosten zu verpflichten und wie verhindert man, dass jetzt jede PKV von der Ablehnung erfährt?

Danke für Eure Mühe.

Hallo Versicherungsexperten,

nehmen wir mal an, jemand möchte sich privat
krankenversichern, füllt die Anträge aus und erteilt der PKV
eine Vollmacht, beim Hausarzt und beim Zahnarzt Befundberichte
einzuholen.

Ich nehme an, das war die Entbindung zur Schweigepflicht, falls nachfragen des Versicherers bei den Ärzten notwendig sind.
Normalerweise ist es nicht so das der Versicherer direkt beim Arzt nachfragt.

Daraufhin schreibt die PKV dem Antragsteller, er

soll doch bitte die Befundberichte selbst einholen, das ginge
schneller, der Antrag wäre dann auch schneller durch.

Haben die das genauso geschrieben? oder wurde ein Gesundheitszeugnis vom Arzt verlangt?

Gesagt, getan. Der Antragsteller geht zu den Ärzten, lässt die
Berichte ausfüllen und schickt sie an die PKV. Die PKV lehnt
den Antrag ab (wegen einer Schilddrüsenunterfunktion, die aber
schon im Antrag angegeben worden ist, sonst keine
Erkrankungen, keine OPs, rein gar nichts).

wahrscheinlich wurde wegen der Schildrüsenunterfuntktion der Arztbericht verlangt und dann wegen eventuellen gesundheitlichen Folgen, das Risiko abgelehnt. Dies kann der Versicherer so entscheiden, deshalb werden Gesundheitsfragen gestellt.

Zudem weigert sich

die PKV auch noch, die Kosten für die ärztlichen
Befundberichte zu zahlen mit der Begründung, dass kein Vertrag
zustande gekommen ist.

auch wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, müsste der Versicherer nicht zahlen, es sei denn er hat dies vorher angeboten.

Der Antragsteller ist ja jetzt ziemlich gelackmeiert. Die
Ablehnung ist offiziell, kein anderer Versicherer wird hier
jemals eine KV abschließen.

Dies muss so nicht stimmen, ein andere Versicherer kann Dich durchaus aufnehmen, mit Krankheit oder mit einem Risikozuschlag.

Ausserdem bleibt der Antragsteller

auch noch auf seinen Kosten in Höhe von über 100 Euro sitzen.

ja, aber eine Kopie dieser Arztberichte ist eventuell nützlich beim nächsten Versicherer

Wie seht ihr das? Gibt es die Möglichkeit, die PKV zur
Übernahme der Kosten zu verpflichten und wie verhindert man,
dass jetzt jede PKV von der Ablehnung erfährt?

Eine andere PKV erfährt von der Ablehnung, bei der Antragsstellung, in der man normalerweise angeben muss ob man schon mal von einem anderen Unternehmen abgelehnt wurde.
Dies führt aber nicht unbedingt zu einer Ablehnung bei einem anderen Unternehmen.

Danke für Eure Mühe.

Gruß
Gaby Hackenberger

Hallo,

auch nochmal von mir zur Klarstellung, was im Antrag unterschrieben wird ist die Schweigepflichtsentbindung, die z. B. im Zusammenhang mit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung eine Rolle spielen kann. Bei den Arztberichten vor Antragstellung ist es normal, dass diese durch den Antragsteller besorgt und auch bezahlt werden, die meisten Versicherer schreiben das auch.

Es ist Unsinn, dass die Ablehnung bedeutet, dass kein Krankenversicherer den Abgelehnten mehr annimmt, nur weil eine Ablehnung aufgrund der Vorerkrankung erfolgte. Ein guter Makler erfragt im übrigen VOR Antragstellung die Erkrankungen und fragt mehr oder weniger anonym bei den Versicherern an, wer dieses Risiko annimmt. Ich bin sicher, dass es Versicherer gibt, die eine Schilddrüsenerkrankung (vielleicht mit Risikozuschlag) versichert.

Viele Grüße

Andreas

Danke Euch beiden für die Antworten.

Was mich einfach geärgert hat, dass ich die Unterfunktion klar und deutlich schon im Antrag abgegeben habe, die Versicherung dann aber nachgehakt hat und das ärztliche Attest angefordert hat und obwohl im Attest auch nichts anderes steht, mich dann abgelehnt hat. Nach meinem rechtlichen Empfinden hätte mir die private KV auch schon zu Beginn sagen können, dass das ein Ausschlussgrund ist, denn dann hätte ich mir die Kosten für die Arztbesuche/Bescheinigungen schenken können.