da sei ein Mensch, der mehr als eine abhängige Beschäftigung habe, die jede einzeln unterhalb der Betragbemessungsgrenze entlohnt werden.
Kann der AN alle Einkommen zusammenrechnen und wenn die dann zusammen oberhalb der Beitragbemessungsgrenze liegen, sich privat krankenversichern?
für die Beurteilung, ob die Entgeltgrenze überschritten wird, sind die regelmäßigen Entgelte aus allen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Das gilt auch, wenn es sich bei der weiteren Beschäftigung um eine geringfügige Beschäftigung handelt. http://www.versicherungswissen.org/Geringfuegigkeits…
Entscheidend sind die Bruttoentgelte der 3 letzten Kalenderjahre (also 2007, 2008 und 2009) und voraussichtlich für 2010!
Diese Entgelte werden mit der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze (höher als die Beitragsbemessungsgrenze) verglichen.