Hallo,
ich bin als Selbständiger privat krankenversichert. Demnächst werde ich aber ein normales Arbeitsverhältnis zusätzlich aufnehmen. Gelte ich dann überhaupt noch als Selbständiger? Also kann ich weiterhin in der PKV bleiben, auch wenn ich nicht über die ca. 40000 EUR Jahresbrutto komme? Oder muss ich dann zurückkehren in die GKV?
Grüße,
Hollaridoh
Hallo
da gibt es hier im Forum für die PKV noch bessere Experten. In meinem Kurzwissen:
ja, du kannst in der PKV bleiben, indem du einen Verzicht auf den Wechsel zur GKV erklärst. Dies geht nur einmal und ist unwiderruflich. Es ist quasi eine Befreiung der Versicherungspflicht.
Ich wette, das wird noch genauer hier erläutert und ggf. verbessert.
Andreas
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Hallo,
ich bin als Selbständiger privat krankenversichert. Demnächst
werde ich aber ein normales Arbeitsverhältnis zusätzlich
aufnehmen. Gelte ich dann überhaupt noch als Selbständiger?
Also kann ich weiterhin in der PKV bleiben, auch wenn ich
nicht über die ca. 40000 EUR Jahresbrutto komme? Oder muss ich
dann zurückkehren in die GKV?
Hallo,
Was wird denn deine Hauptbeschäftigung sein?? Wenn die Selbständigkeit zur Nebentätigkeit wird und du die meiste Zeit auf Lohnsteuerkarte arbeitest wirst du versicherungspflichtig in der GKV. In deinem Fall kannst Du dich aber innerhalb von 3 Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist unwiderruflich, d.h. Rückkehr in die GKV ist ausgeschlossen.
Gruß
Denis
Hallo,
solltest Du älter als 55 Jahre sein und dieletzten fünf Jahre in der
PKV versichert gewesen sein, so hat sich das Thema ohnehin erledigt,
da keine Krankenversicherungspflicht bei Aufnahme einer Beschäftigung
eintreten würde.
Andernfalls gilt in etwa das, was schon geschrieben wurde.
Entweder eine gesetzliche Krankenkasse prüft verbindlich, ob du
als Arbeintehmer zu sehen bist und entscheidet auf Krankenversicherungspflicht oder ob du weiterhin als hauptberuflich
Selbständiger zu sehen bist, dann muesstest du in der PKV verbleiben.
Gruss
Günter Czauderna
Bitte üben und lernen!!!
Hallo,
ich bin als Selbständiger privat krankenversichert. Demnächst
werde ich aber ein normales Arbeitsverhältnis zusätzlich
aufnehmen. Gelte ich dann überhaupt noch als Selbständiger?
Also kann ich weiterhin in der PKV bleiben, auch wenn ich
nicht über die ca. 40000 EUR Jahresbrutto komme? Oder muss ich
dann zurückkehren in die GKV?Hallo,
Was wird denn deine Hauptbeschäftigung sein?? Wenn die
Selbständigkeit zur Nebentätigkeit wird und du die meiste Zeit
auf Lohnsteuerkarte arbeitest wirst du versicherungspflichtig
in der GKV. In deinem Fall kannst Du dich aber innerhalb von 3
Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Nein, das ist im SGB V § 8 nicht vorgesehen!
Diese
Befreiung ist unwiderruflich, d.h. Rückkehr in die GKV ist
ausgeschlossen.
Auch das ist falsch!!!
Gruß
Denis
P.S.: Bitte üben und lernen!!!
Kurzwissen???
Hallo,
was ist das???
da gibt es hier im Forum für die PKV noch bessere Experten. In
meinem Kurzwissen:
ja, du kannst in der PKV bleiben,
Nein - nur wenn Selbstständigkeit überwiegt!
indem du einen Verzicht auf
den Wechsel zur GKV erklärst.
Du meinst Befreiung???
Dies geht nur einmal
Falsch - mehrmals - aber in diesem Fall nicht!
und ist
unwiderruflich.
Auch Falsch - nur für den Grund!
Es ist quasi eine Befreiung der
Versicherungspflicht.
Nein, unquasi - das ist eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Gründe, Voraussetzungen und Rahmenbedingungen in § 8 SGB V!
Ich wette, das wird noch genauer hier erläutert und ggf.
verbessert.
Bitte, erst gar nichts schreiben, als Unwahrheiten zu verbreiten!
Thorulf Müller
Ja, genau: Wissen ohne Details
Hallo,
was ist das???
s. Betreff
da gibt es hier im Forum für die PKV noch bessere Experten. In
meinem Kurzwissen:
ja, du kannst in der PKV bleiben,Nein - nur wenn Selbstständigkeit überwiegt!
Wieso? Bei nem Angestellten, der unter die Beitragsbemessungsgrenze sinkt, ist die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht auch gegeben.
indem du einen Verzicht auf
den Wechsel zur GKV erklärst.Du meinst Befreiung???
Ja, genau (s. unten)
Dies geht nur einmal
Falsch - mehrmals - aber in diesem Fall nicht!
Also stimmt es doch für den Fragesteller? Er kann sich aus diesem Grund einmal von der Versicherungspflicht befreien lassen.
und ist
unwiderruflich.Auch Falsch - nur für den Grund!
Ok, das ist so eine Ergänzung, die ich meinte: Ist also unwiderruflich für diesen Grund (Sinken unter die BBG).
Es ist quasi eine Befreiung der
Versicherungspflicht.Nein, unquasi - das ist eine Befreiung von der
Versicherungspflicht. Gründe, Voraussetzungen und
Rahmenbedingungen in § 8 SGB V!
Ist doch das, was ich geschrieben habe?
Ich wette, das wird noch genauer hier erläutert und ggf.
verbessert.Bitte, erst gar nichts schreiben, als Unwahrheiten zu
verbreiten!Thorulf Müller
Ich verstehe Deine Aufregung nicht. Im Prinzip habe ich alles richtig erläutert, nur war es noch ergänzungsbedürftig, genau so wie ich es gesagt habe.
Also bitte abregen, künftig ergänzen und den feinen Unterschied beachten, ob jemand schreibt: ich hab Recht, weil ich so schlau bin und alle Anderen nicht Recht haben oder ob jemand schreibt in etwa ist das so, aber das muss noch ergänzt und verbessert werden.
Andreas
Nein - falsches Wissen!
Hallo,
wenn das Einkommen unter die Grenze sinkt gibt es keine Befreiungsmöglichkeit - nur wenn die Grenze Dein Einkommen überholt.
Außer - es sinkt aus bestimmten Gründen - und diese Gründe sind hier m.E. nicht gegeben!
Thorulf Müller