Private KV, probatorisches Gesprä

Guten Tag,
ich war vor rund 2 Jahren bzgl. eines probatorischen Gesprächs bei einer Psychotherapeutin (Mobbing Prävention). Ich war somit nicht in Behandlung bei ihr und habe auch keine sonstigen psychischen Erkrankungen.

Muss ich nun bei den PKV Fragebogen dieses Gespräch angeben und wenn ja, kann das ein kritischer Punkt sein. Meine Psychotherapeutin (bei der ich damals war) riet mir, das Thema unter den Tisch fallen zu lassen, da es ja keine Krankheitsgeschichte gibt und die Frage nach dem probatorischen Gespräch wohl unzulässig sei.

Sehr schwieriges Thema,

psycholigisches führt fast immer zu Problemen von seiten der Versicherung. Und probatorische Sitzungen zählen leider schon als Behandlung.
Wenn es allerdings keine Krankenakte oder Krankheitsbild gibt, dann war es vielleicht wirklich keine Behandlung, allerdings ist dann der Begriff probatorisch falsch.

Spielen wir einfach die Möglichkeiten durch: Geben Sie es im Antrag nicht an und müssen in den nächsten 5 Jahren auch nicht zu einem Therapeuten, entsteht ein Problem.
Geben sie es nicht an, und müssen dann doch in den nächsten 5 Jahren zu einem Therapeuten, kann das als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gewertet werden.

Letztlich müssen Sie entscheiden, was Sie machen wollen.

Ich meinte natürlich „…Geben Sie es im Antrag nicht an und müssen in den nächsten 5 Jahren auch nicht zu einem Therapeuten, entsteht kein Problem…“