hi ihrs,
habe eine frage: gibt es für private KV einen gesetzlichen rahmen, was sie in ihrem standarttarif leisten müssen?
oder ist das alles eine frage der vertragsbedingungen? es geht explizit um zuzahlungen zu taxifahrten zu dauerbehandlungen (taegliche fahrt zur bestrahlung 60km weit). gibt es hier gesetzliche mindestübernahme der KV? ich denke kaum, aber ich soll mal fragen …
danke sagt im voraus
showbee
hallo, showbee,
nein, ambulante Fahrten sind reine Vertragsangelegenheiten. Wenn der Tarif das nicht vorsieht, gibt´s auch nichts.Als GKV-versicherter hast Du überhaupt keine ambulante Transportleistungen! Da kannst Du höchstens auf kulanz eingeben. Das ist übrigens bei manchen privaten Versicherern auch möglich. Der Arzt muss bestätigen, dass Du nicht selbst fahren kannst (nicht mit öffentl. Verkehrsmitteln und nicht mit eigenem Auto). Viele Versicherungen machen dann schon mal eine Ausnahme.
Grüße
Raimund