im Prinzip habe ich 2 Fragen - beide zu Versicherungen.
Zunächst die einfachere. Im Oktober werden wir in unsere neue Wohnung ziehen (Neubau). Da es sich um unsere eigene Wohnung handelt sind wir auf der Suche nach einer Hausratsversicherung - insbesonere auch gegen Schäden durch Blitzschlag. Welche Kriterien müssen wir dabei beachten. Ich weiß nicht, ob im Forum Gesellschaften genannt werden düfen - wenn ja sind wir auch im Tips, Vorschlage und Erfahrungen dankbar.
Die 2. Frage geht um unser (kommendes) Kind. Ende Dezember erwarten wir Zuwachst. Frau ist gesetzlich pflichtversichert, Mann private KV (Debeka). Das Kind muss bzw. soll über den Mann versichert privat versichert werden. Muss das Kind auch zur Debeka oder stehen ander Gesellschaften zur Verfügung?
Kriterien müssen wir dabei beachten. Ich weiß nicht, ob im
Forum Gesellschaften genannt werden düfen - wenn ja sind wir
Nein, das ist nicht statthaft.
Mann versichert privat versichert werden. Muss das Kind auch
zur Debeka oder stehen ander Gesellschaften zur Verfügung?
Ich kenne keine Gesellschaft, die ein Neugeborenes aufnimmt, ohne dass ein Elternteil dort versichert ist. Wenn die Eltern das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der PKV eines Elternteiles anmelden, muß diese das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
Kriterien müssen wir dabei beachten. Ich weiß nicht, ob im
Forum Gesellschaften genannt werden düfen - wenn ja sind wir
Nein, das ist nicht statthaft.
Kleine Ergänzung: Achte insbes. auf „kein Abzug wegen Unterversicherung“, Überspannungsschäden durch Blitz in ausreichender Höhe und „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“.
Mann versichert privat versichert werden. Muss das Kind auch
zur Debeka oder stehen ander Gesellschaften zur Verfügung?
Ich kenne keine Gesellschaft, die ein Neugeborenes aufnimmt,
ohne dass ein Elternteil dort versichert ist. Wenn die Eltern
das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der
PKV eines Elternteiles anmelden, muß diese das Kind
ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.
Nicht ganz richtig. Es gibt Gesellschaften, die dies machen. Wie Nordlicht schon richtig schrieb, besteht aber bei der alten Ges. Kontrahierungszwang bei Meldung innerhalb zweier Monate. Bei einer neuen Gesellschaft könnte jede Irritation des Kindes zu Problemen bei der Aufnahme führen!
Zur KV:
bedeutet also, der Vater (privat Vollversichert) muss das Kind über seine Verischerung (Debeka) laufen lassen. Es sei denn er findet eine andere Gesellschaft, die das Kind übernehmen würde. Das Kind muss innerhalb von 2 Monaten „angemeldet“ werden.
Weil Du dich darin etwas verbissen hast - warum taucht die Frage nach einer anderen Gesellschaft ausgerechnet bei einer Kinderaufnahme auf? Nur interessehalber!
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Weil Du dich darin etwas verbissen hast - warum taucht die
Frage nach einer anderen Gesellschaft ausgerechnet bei einer
Kinderaufnahme auf? Nur interessehalber!
Also das ist so: ich möchte für das Kind gerne die beste Versicherung soll heißen die beste Leistung. Und da wollte ich prüfen, ob an Stelle meiner privaten KV eine andere Gesellschaft Vorteile bringen könnte. Soll nicht heißen, dass ich mit meiner Versicherung nicht zufrieden bin. Aber ein eigenes Kind möchte man doch bestens versorgt wissen.
Das sind § der Musterbedingungen Krankheitskosten (MBKK)
PKV - private Krankenversicherung
GKV - gesetzliche Krankenkasse
FPG - Fallpauschalen Gesetz
KEG - Krankenhausentgeltgesetz
Und weil das für Euch Rätsel sind (nicht nur die Abkürzungen, sondern auch die Inhalte) bitte an einen Fachmann wenden! Fragen zum Thema PKV/GKV, welcher Tarif, etc. gehören nicht in das Forum!