Private KV und Hausrat

Hallo Forum,

im Prinzip habe ich 2 Fragen - beide zu Versicherungen.

Zunächst die einfachere. Im Oktober werden wir in unsere neue Wohnung ziehen (Neubau). Da es sich um unsere eigene Wohnung handelt sind wir auf der Suche nach einer Hausratsversicherung - insbesonere auch gegen Schäden durch Blitzschlag. Welche Kriterien müssen wir dabei beachten. Ich weiß nicht, ob im Forum Gesellschaften genannt werden düfen - wenn ja sind wir auch im Tips, Vorschlage und Erfahrungen dankbar.

Die 2. Frage geht um unser (kommendes) Kind. Ende Dezember erwarten wir Zuwachst. Frau ist gesetzlich pflichtversichert, Mann private KV (Debeka). Das Kind muss bzw. soll über den Mann versichert privat versichert werden. Muss das Kind auch zur Debeka oder stehen ander Gesellschaften zur Verfügung?

Danke

Bernd.

Kriterien müssen wir dabei beachten. Ich weiß nicht, ob im
Forum Gesellschaften genannt werden düfen - wenn ja sind wir

Nein, das ist nicht statthaft.

Mann versichert privat versichert werden. Muss das Kind auch
zur Debeka oder stehen ander Gesellschaften zur Verfügung?

Ich kenne keine Gesellschaft, die ein Neugeborenes aufnimmt, ohne dass ein Elternteil dort versichert ist. Wenn die Eltern das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der PKV eines Elternteiles anmelden, muß diese das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

Kriterien müssen wir dabei beachten. Ich weiß nicht, ob im
Forum Gesellschaften genannt werden düfen - wenn ja sind wir

Nein, das ist nicht statthaft.

Kleine Ergänzung: Achte insbes. auf „kein Abzug wegen Unterversicherung“, Überspannungsschäden durch Blitz in ausreichender Höhe und „Verzicht auf Einwand der groben Fahrlässigkeit“.

Mann versichert privat versichert werden. Muss das Kind auch
zur Debeka oder stehen ander Gesellschaften zur Verfügung?

Ich kenne keine Gesellschaft, die ein Neugeborenes aufnimmt,
ohne dass ein Elternteil dort versichert ist. Wenn die Eltern
das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei der
PKV eines Elternteiles anmelden, muß diese das Kind
ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

Nicht ganz richtig. Es gibt Gesellschaften, die dies machen. Wie Nordlicht schon richtig schrieb, besteht aber bei der alten Ges. Kontrahierungszwang bei Meldung innerhalb zweier Monate. Bei einer neuen Gesellschaft könnte jede Irritation des Kindes zu Problemen bei der Aufnahme führen!

Zur KV:
bedeutet also, der Vater (privat Vollversichert) muss das Kind über seine Verischerung (Debeka) laufen lassen. Es sei denn er findet eine andere Gesellschaft, die das Kind übernehmen würde. Das Kind muss innerhalb von 2 Monaten „angemeldet“ werden.

Beratung ohne Bedarfsermittlung - wie immer ein Schuß in den Ofen - und ich meine hier die PKV!

Wer sagt eigentlich, dass das Kind nicht Familienversichert ist?

Wer kennt den § 9.5. und 10.3 MBKK?

Wird die Frage gestellt, ob eine PKV/GKV etc. besteht?

  1. P.S.: Wenn Nordlicht das nicht weiß, dass es mehrere Gesellschaften gibt, die Kinder Solo versichern, zeugt das von fehlender Marktkenntnis!

  2. P.S.: Hinzuweisen wäre auf die Konsequenzen aus dem KEG bzw. FPG Regelungen und die fehlende Deckung für die daraus resultierenden Kosten.

  3. P.S.: cooler hat Recht - Kinder, wenn keine GKV besteht, in die PKV der/des Elternteil(e)s

bedeutet also, der Vater (privat Vollversichert) muss das Kind
über seine Verischerung (Debeka) laufen lassen.

Nein, er muss es anmelden zur Vollversicherung!

Es sei denn er
findet eine andere Gesellschaft, die das Kind übernehmen
würde.

Irgendeine? Oder gibt es Wünsche und Bedürfnisse im Leistungsfall?

Das Kind muss innerhalb von 2 Monaten „angemeldet“
werden.

um den Kontrahierungszwang der DeBeKa auszulösen!

Vorher muss die Familienversicherung bei der Frau geprüft werden und dannn ggf. die anderen Aspekte der Beratung abzuarbeiten!

Thorulf Müller

Nicht ganz richtig. Es gibt Gesellschaften, die dies machen.

Ich habe nicht geschrieben „es gibt keine“, ich habe geschrieben „ich kenne keine“. Und da ich kein Makler bin, ist das auch nicht verwunderlich.

Weil Du dich darin etwas verbissen hast - warum taucht die Frage nach einer anderen Gesellschaft ausgerechnet bei einer Kinderaufnahme auf? Nur interessehalber!

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Weil Du dich darin etwas verbissen hast - warum taucht die
Frage nach einer anderen Gesellschaft ausgerechnet bei einer
Kinderaufnahme auf? Nur interessehalber!

Also das ist so: ich möchte für das Kind gerne die beste Versicherung soll heißen die beste Leistung. Und da wollte ich prüfen, ob an Stelle meiner privaten KV eine andere Gesellschaft Vorteile bringen könnte. Soll nicht heißen, dass ich mit meiner Versicherung nicht zufrieden bin. Aber ein eigenes Kind möchte man doch bestens versorgt wissen.

Dieter sagt …
o.w.T.

o.w.T.

§ 9.5. und 10.3 MBKK?
PKV/GKV :
KEG
FPG :

Gehören Rätsel nicht in ein anderes Brett? :wink:

Gruß Maid

§ 9.5. und 10.3 MBKK?
PKV/GKV :
KEG
FPG :

Gehören Rätsel nicht in ein anderes Brett? :wink:

Das sind § der Musterbedingungen Krankheitskosten (MBKK)

PKV - private Krankenversicherung

GKV - gesetzliche Krankenkasse

FPG - Fallpauschalen Gesetz

KEG - Krankenhausentgeltgesetz

Und weil das für Euch Rätsel sind (nicht nur die Abkürzungen, sondern auch die Inhalte) bitte an einen Fachmann wenden! Fragen zum Thema PKV/GKV, welcher Tarif, etc. gehören nicht in das Forum!

find ich nicht…

Fragen zum Thema PKV/GKV, welcher Tarif, etc. gehören nicht in
das Forum!

Also ich kann dieses Verbot nirgends in der Netiquette des Forums finden…

Darf man Gesellschaften nennen? Nein! Also gehört die Frage „welche Gesellschaft und welcher Tarif“ nicht in das Forum!

Und selbst wenn, geht das auch nicht ohne individuelle Beratung!

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