guten tag,
folgendes szenario:
person A ist privat krankenversichert.
mitversichert ist volljaehriges kind B ( z.zt erwerbslos )
kind B hat nun aerztliche leistungen in anspruch genommen, die NICHT von der privaten krankenversicherung uebernommen werden.
die behandelnden aezte schicken nun rechnungen an person A und drohen mit inkasso.
muss A wirklich bezahlen?
gruss
khs
Guten Tag,
die behandelnden aezte schicken nun rechnungen an person A und
drohen mit inkasso.
Was hat A mit der ärztlichen Behandlung zu tun ?
muss A wirklich bezahlen?
Nein, B ist volljährig und vermutlich geschäftsfähig, also muß er für seine Behandlung bezahlen. Wenn er versichert ist, bekommt er das geld zurück. Handelt es sich um leistungen, die nicht versichert sind, muß B selber zahlen. A, als vermutlich Versicherungsnehmer, hat damit nichts zu tun.
Gruß
Nordlicht
moin,
danke fuer die antwort, aber es scheint komplizierter:
kind B hat leistungen in anspruch genommen, die A zugestanden haetten ( z.b. spezialmassagen ) , aber mitversichertem kind B nicht!!
A hat nun die vorliegenden rechnungen bei der kk eingereicht, und sie werden nun genau mit diesem hinweis NICHT übernommen.
von der logik her scheint mir deine antwort richtig - wer die musik bestellt muss sie auch zahlen, aber die aerzte werden wirklich massiv…
gruss
khs
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin,
danke fuer die antwort, aber es scheint komplizierter:
Nein, es ist ganz einfach. Dem Arzt gegenüber sind A und B Selbstzahler. D.h. jeder muß dem Arzt das bezahlen, was er an Leistungen erhalten hat. Wenn sich A und B versichert haben, bekommen sie das geld zurück. Das hat aber mit dem behandlungsvertrag des Arztes nichts zu tun.
kind B hat leistungen in anspruch genommen, die A zugestanden
haetten ( z.b. spezialmassagen ) , aber mitversichertem kind B nicht!!
Wenn ich es selber bezahle, steht mir alles zu, auch Spezialmassagen.
A hat nun die vorliegenden rechnungen bei der kk eingereicht,
und sie werden nun genau mit diesem hinweis NICHT übernommen.
Völlig zu Recht.
musik bestellt muss sie auch zahlen, aber die aerzte werden
wirklich massiv…
A sollte die Ärzte mit dem Argument abspeisen, dass er keine Leistung erhalten habe und daher auch nicht zahlungspflichtig sei. Dann hat B das Problem, aber wenn das dem A hilft …