Private KV- zahlen ohne Einfluß auf Arztleistungen

Liebe Forumsteilnehmer,
ich versuche es einmal nach dem Schneeballsystem:

Grundsätzlich: Ist es möglich, zahlungspflichtig zu sein, ohne
Auftraggeber von Leistungen bzw. Vertragspartner zu sein?

Hier: ich muß mein nichteheliches Kind in meiner privaten KV
versichern, habe aber keinerlei Einfluß auf die von der Kindesmutter
in Anspruch genommenen Arztleistungen, die ich begleichen soll.
Wie kann man hier Einfluß nehmen?
Danke!

Hallo,
ich fürchte, Sie haben keinen Einfluss, es sei denn
eine ärztliche Behandlung würde grundlos in Anspruch
genommen, aber wann ist das der Fall und wie wollen Sie
das beinflussen ??
Sehen Sie es doch einfach so - Sie haben für Ihr Kind
eine private Krankenversicherung abgeschlossen, die Sie
mtl x-DM kostet, egal ob diese Versicherung in Anspruch genommen
wird oder nicht.
Wird die Versicherung nicht in Anspruch genommen, erhalten
Sie ggf. Beiträge zurück, wenn es denn der Vertrag so
vorsieht.
Wird dagegen die Versicherung (u.U. sogar sehr oft) in
Anspruch genommen, Ihre Prämie bleibt trotzdem gleich,
es sei denn, es wird ein Risikozuschlag fällig.
Aber dann ist Ihr Kind ernsthaft krank und dann sollte es
Ihnen das Geld schon wert sein.

Gruss

Günter

Wenn Sie dennoch die Befürchtung haben, dass das Kind grundlos zum Arzt geschickt wird und alsbald zum Hypochonda (?) mutiert, dann lassen sie doch die medizinische Notwendigkeit überprüfen.

Denn meines Wissens nach, müssen Sie als Vater nur diese begleichen bzw. ggf. absichern.

Aber eine Mutter kann mit Sicherheit diese Nowendigkeit nachweisen… allerdings ist dann die Frage, ob nicht andere Probleme dafür verantwortlich sind…

Bye the way…

Marco

PS: Würde froh sein, wenn ich ein Kind hätte und wüsste, dass es dem gut geht bzw. (und) gut abgesichert ist…

hallo, Wolfgang,

solange Dein Kind (ich würde mal sagen, die Betonung liegt aus
Dein) bei Dir auf der Steuerkarte ist, gilt die Regel: das kind muß vom Mehrverdienenden versichert werden. Ich sehe darin kein Hindernis: es ist Dein kind, Du hast mal recht viel Spass gehabt (ob bei der Produktion oder auch später)und es ist Dein Beitrag, Dein kind gesund zu erhalten. Lass´ dich nicht vom Hass (?) auf die Mutter leiten! Das Kind kann nicht´s dafür, dass die Ehe auseinander ging! Vielleicht hast Du einmal viel Freude daran, dass dein Kind als Erwachsener zu Dir kommt und sich gerne mit Dir beschäftigt!
Und so teuer ist eine private Kinderversicherung auch wieder nicht!
Grüße
Raimund
noch was an die Antworter: seit wann spricht man hier im Forum mit jemanden Sie an? Ich dachte das Du hat sich allgemein eingebürgert? Ich hau´ mich oft mit Diskussionspartnern (stimmt´s?), wir bleiben trotzdem beim Du. Gleich welches vermeintliche Alter! Aber das kann natürlich jeder so machen wie er will!

Liebe Forumsteilnehmer,
danke für die Antworten.
So leicht ist aber alles nicht.
Erstens darf ich den PKV-Beitrag zusätzlich zu meinem Unterhalt überweisen.
Zweitens muß ich -ohne jeglichen Haß- immer davon ausgehen, daß die Kindesmutter irgendeinen Blödsinn macht, also auch Arztleistungen in Anspruch nimmt, die nicht von der PKV/Beihilfe abgedeckt werden. So will sie jetzt auch mein gesundes Kind in die Klapsmühle stecken. Woher soll ich wissen, daß nicht jeden Tag 3mal Chefarztvisite ist?
Drittens bin ich auch froh,daß es mein nichteheliches Kind gibt,obwohl es mir die Kindesmutter -bei allem „Spaß“- „trotz Pille“ bescherte. Allerdings wäre ich noch froher, wenn es annähernd die gleichen Rechte hätte wie ein eheliches; z.B. das Recht auf einen „richtigen“ Vater anstelle eines Wochenend-Besuchs-Zahlmeisters, der nix zu melden hat.
Viele Grüße, Wolfgang.

hallo, Wolfgang,
da haben wir Dich alle missverstanden!
Also: diese Arztrechnungen musst Du nach meiner Meinung nicht bezahlen! Das sollte allerdings einer aus der „Rechtsabteilung“ mal checken! So wie ich informiert bin, kann sie nur abrechnen, was medizinisch notwendig ist. Und das wird auch von der Privaten (so es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, z.B. Risikoausschluss wegen Vorerkrankung) bezahlt!
Auch wenn diese Rabenmutter (Versuch der Einweisung in die Nervenklinik) den Chefarzt hundertmal zum Kind herbittet, wenn es nur einmal medizinisch nötig ist, dann wird auch nur einmal bezahlt (mit einer gewissen Tolleranz). Wenn ich so Deine Zeilen lese, habe ich den Eindruck, nicht das Kind, sonder sie sollte in die Klinik!
Und danke, dass Du zu Deinem Kind stehst und zu seinem Bestem handeln willst!
In einem ähnlichen Fall habe ich erlebt, dass der Vater des Kindes der Mutter das Sorgerecht entziehen hat lassen! Die Folge ist natürlich, dass das Kind dann bei Dir ist! Aber das scheint Dich ja nicht zu stören, das Gegenteil scheint der Fall zu sein!
Lass´ Dich doch mal von einem Rechtsanwalt beraten, ob Du ihr nicht das Sorgerecht entziehen kannst. Ich weiß natürlich,dass das in unserem Rechtsystem sehr schwer ist für Väter! Die Adresse eines Spezialisten findest Du im Internet: http://www.anwalt-suchservice.de
Grüße an den rechtlosen Zahlmeister
Raimund

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Hallo Raimund, so isses: eigentlich gehört die gute Dame in die Klinik; schließlich war sie ja dort schonmal, ohne sichtbaren Erfolg. Das Sorgerecht bekommen zu wollen, bedeutet,daß Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden muß. In unserem „kinderfeundlichen“ Land (das schulterzuckend zur Kenntnis nimmt, wenn es vom Europäischen Gerichtshof an den Pranger gestellt wird) bedeutet dies wiederum soviel, daß das Kindeswohl schon massiv beeinträchtigt worden sein muß. Das ist selten genug vielleicht der Fall, wenn das Kind schon längst physisch und psychisch verwahrlost ist.

Aber zurück zum Thema: das Problem ist, daß ich die Krankenversorgung meines Kindes sicherstellen MUß. D.h., da Muttern Sozialhilfe bezieht, ich im schlimmsten Fall wegen jeder Arztrechnung Auseinandersetzungen mit den Ärzten führen darf.
Aber was tut man nicht alles …bla…bla…
Wird schon schiefgehen! Viele Grüße,Wolfgang

Hallo Wolfgang,

das ist das, was ich auch schon oben erwähnte, der medizinische Nutzen muss nachgewiesen werden. Und kein Luxus.

Kläre das dochmal mit der Sozialhilfe.
Die werden dir da sicherlich beistehen.

In diesem Sinne…

Marco