Private Lagerung von Bioethanol

Hallo zusammen,

ich hab mir mit meiner Frau einen Bio-Ethanol Kamin geholt.

Nachdem Ethanol Gefahrgut ist, hab ich div. Stellen nach der Lagerung gefragt.

  • der Hersteller (Hark): „Hmm, wissen wir nicht genau, wir verkaufen nur die Öfen, glaub max 500 Liter.“

  • Umweltamt der Stadt Nürnberg: Max 200 Liter

  • Der Kaminkehrer: „ich schätze mal max 50 - 100 Liter“

  • Die Berufsfeuerwehr: „hmm, also wissen wir auch nicht genau, daher max 1 Liter“

Sorry, aber soviele Antworten … aber selbst Google etc konnte nichts genaues hierzu sagen.

Hallo,

Sorry, aber soviele Antworten … aber selbst Google etc
konnte nichts genaues hierzu sagen.

hm,
der vierte Treffer von http://www.google.de/search?hl=de&q=ethanol+lagerung… ist http://bioethanol-tank-bio-ethanol.krampitz.de/

Die sollten Dir detailierte Auskünfte geben können.

Gandalf

Hi, sorry, leider nicht … einerseits gibts E85, dh Ethanol-Kraftstoff, auf der anderen Seite Bio-Ethanol für den privaten Bereich zur Befeuerung von Kaminen …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Hi, sorry, leider nicht … einerseits gibts E85, dh
Ethanol-Kraftstoff, auf der anderen Seite Bio-Ethanol für den
privaten Bereich zur Befeuerung von Kaminen …

schon richtig, aber die haben Lager für beides im Programm und sollten Dir auch für Deine Zwecke Auskunft geben können.

Gandalf

ich such und such …
es ist aber wiedermal faszinierend …

der hersteller spricht muh
die hausverwaltung mäh
die Feuerwehr hüh
der schornsteinfeger hott …

bis jetzt hab ich 6 verschiedene angaben, wovon 2 mal 20 Liter sagen …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

bis jetzt hab ich 6 verschiedene angaben, wovon 2 mal 20 Liter
sagen …

wieviel Du lagern darfst ist hauptsächlich eine Frage, wie der Lagerbehälter beschaffen ist und wo er steht.

Daher mein Rat, einen Hersteller dieser Behälter zu fragen, auf der Seite ist eine Telefonnummer angegeben.

Gandalf

Hallo Markus,

nach der technischen Regel zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten
http://www.netinform.de/Vorschriften/GW/pdf/trbf20.pdf
darfst Du in der Wohnung 5L und im Keller 20 L lagern.
Nachzulesen Seite 11.

Hth

tantal

Zusatz
Hallo Tantal45,

nach der technischen Regel zur Lagerung brennbarer
Flüssigkeiten
http://www.netinform.de/Vorschriften/GW/pdf/trbf20.pdf
darfst Du in der Wohnung 5L und im Keller 20 L lagern.
Nachzulesen Seite 11.

das ist aber nur die halbe Wahrheit.
Wenn enstprechende Gebinde sprich Lagertankks verwendet werden, können weit größere Mengen gelagert werden (Tafel 2 auf Seite 12).
Das ist zwar anzeigepflichtig, aber problemlos, auch für Privatleute.

Gandalf

Hallo Gandalf,

Du hast natürlich recht, aber möchtest Du Dich bei den Koryphäen mit denen Markus es zu tun hatte, auf einen Verwaltungsakt einlassen? Siehe Punkt 4 Seite 12.

Viele Grüße

tantal