Private Lanparty in öffentlichen Raum - Jugendschu

Ich wüsste gerne, inwiefern der Jugendschutz bei Lanpartys eingehalten werden muss. Mir ist klar, dass bei einer privaten Lanparty die Eltern das Entscheidungsrecht haben. Kann diese Entscheidung auf eine öffentliche Lanparty durch die Eltern übertragen werden?
Und noch eine Frage zum ähnlichen Thema: Wenn ich einen öffentlichen Raum (Saal im Rathaus, Jugendtreff etc.) für eine private Lanparty zur Verfügung gestellt bekomme nebst einem Betreuer, der bei der Technik hilft und auf Sauberkeit und Ruhe achtet, muss dann hier die Altersfreigabe beachtet werden oder haben hier die Eltern das Recht, ihre Kinder spielen zu lassen, was sie wollen?

Guten Tag,

zunächst der Hinweis, dass die Antwort hier keine Rechtsberatung ist (siehe dazu auch den Hinweis unten) und ich für die Richtigkeit Antwort nicht garantieren kann.

Grundsätzlich ist zunächst:

  • Was ist „im öffentlichen Raum“?
    –> dazu Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Raum
    –> Zur 2. Frage: es kommt nicht darauf an wo die Veranstaltung ist, sonder ob sie öffentlich oder privat ist. Wenn also nur Freund und bekannte eingeladen werden und es eine geschlossene Gesellschaft ist (auch kein Eintritt erhoben wird), dann handelt es sich um eine Privat-Veranstaltung.

Grundsätzlich zu den Spielen:

  • „Wer Kindern und Jugendlichen ein indiziertes Spiel zugänglich macht, begeht eine Straftat“ sprich wenn auf einer Lan-Party ein indiziertes Spiel gespielte / angeboten wird, egal ob die Veranstaltung öffentlich oder privat ist, dann wird eine Straftat begangen.
    Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmediensch…

Das s.g. „Elternprivileg“, also dass Eltern den Kindern ein Spiel, welches nicht für die Altersklasse vorgesehen ist, kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
„Dieses Privileg kann nicht auf andere Personen, wie ältere Geschwister, Babysitter oder andere Aufsicht führende Personen übertragen werden.“
Quelle: http://www.bundespruefstelle.de/bpjm/Jugendmediensch…

Das bedeutet jedoch auch: Wenn Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis geben, dann dürfen die Jugendlichen das jeweilige Spiel trotz Altersbeschränkung spielen.
Diese Regelung ist jedoch eigentlich für pädagogische Zwecke gedacht.

Bitte dazu auch mal ins JuSchuG §1-§7 schauen… eine Version mit Erläuterungen gibt es bspw hier: http://www.szs-dachau.de/jugendschutzgesetz.pdf

Grüße

LOK-Soft

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Dankeschön! Es sollte weniger eine Rechtsberatung sein, sondern vielmehr eine grobe Richtung geben, damit ich weiss, was zu beachten ist.

Hallo!

Mir ist klar, dass bei einer privaten
Lanparty die Eltern das Entscheidungsrecht haben.

Korrekt.

Kann diese Entscheidung auf eine öffentliche
Lanparty durch die Eltern übertragen werden?

Nur was den Aufenthalt nach 22h bzw. 24h auf der Veranstaltung angeht.

Was auf der Veranstaltung an Medien, Spielen etc. angeboten wird, ist der Veranstalter immer in der Pflicht:

Wenn er Minderjährige auf seiner LAN-Party zuläßt, ist er dafür verantwortlich, daß diese Minderjährigen nur Zugang zu Material haben, welches für ihre Alterstufe freigegeben ist.

Das heißt, er hat dafür zu sorgen, daß Minderjährige keine Spiele spielen oder zu Gesicht bekommen, die ab 18 sind - notfalls muß er die Halle UND das Netzwerk so trennen, daß dies sichergestellt wird - und DAS ist eine echte Herausforderung, denn der Veranstalter ist dafür haftbar, daß dies auch eingehalten wird.

Auf Deutsch: wenn ein 17jähriger „Quake“ spielt oder auf dem Monitor seines Nachbarn ein Porno läuft und der ihn zu Gesicht bekommt, ist der Veranstalter dran!
Da verstehen Staatsanwaltschaft und Gerichte keinen Spaß - die Strafe für den Veranstalter kann zwischen hohen Geldbußen und im Extremfall sogar einer Haftstrafe liegen.

Daher sollte man sich es als Veranstalter SEHR gut überlegen, ob man eine U18-Party plant. WIR gehen dieses Risiko nicht ein.

muss dann hier die Altersfreigabe beachtet werden
oder haben hier die Eltern das Recht, ihre Kinder :spielen zu lassen, was sie wollen?

Nein, das Recht haben sie nur zuhause in ihren eigenen vier Wänden - als Vergleich sagen wir immer:
Zu Hause dürfen Eltern ihrem 16jährigen Sohn Pornos zum anschauen geben - aber ihn mit in ein Pornokino nehmen dürfen sie nicht.
Die Parallelen siehst du sicherlich.
Somit kann auch das Recht „Mein Sohn darf xyz“ eben nicht an andere an einen anderen Ort übertragen werden. Also auch mit einem Betreuer ändert sich nichts daran, daß der Veranstalter verantwortlich - und haftbar - dafür ist, daß Minderjährige nichts zu Gesicht bekommen, was für ihr Alter nicht freigegeben ist.

Gruß
Christian Kohnert
(innovaLAN-Gründer)

Hallo,

ich denke maßgeblich ist, ob es sich um eine öffentliche oder private Veranstaltung handelt und nicht, wo diese stattfindet.

In dem Moment, in dem es eine öffentliche Veranstaltung ist (für die geworben wird, Eintritt genommen wird, oder ab einer gewissen Personenzahl) sind auf jeden Fall die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Da bringt auch keine Erlaubnis der Eltern etwas.

Handelt es sich um eine private Veranstaltung (d.h. auch, dass jeder Teilnehmer jeden anderen Teilnehmer persönlich kennt) müsste dies eig. in den Rahmen der privaten Angelegenheit fallen.

Das ist das, was ich aus Erfahrung sagen würde. Eine rechtsverbindliche Auskunft in dieser Sache kann aber nur durch einen Anwalt gegeben werden.

bin da kein wahrer Experte, aber selbstverständlich muss auch und gerade der Verantwortliche für eine öffentliche Veranstaltung die Gesetze - und damit auch Altersfreigaben - beachten. Denn auch FSK- und USK-Angaben sind rechtsverbindlich und wer sich nicht daran hält, dürfte sich strafbar machen.

Mehr Informationen zum Thema gibt es u.a. auf den folgenden Webseiten:

Hallo Polygon, Jugendschutz (Alkohol,Nikotin,Gewaltverherrlichung,Pornografie etc.) gilt immer dann, wenn eine Veranstaltung - egal welcher Art - ö f f e n t l i c h ist. Das heißt jedermann ob ohne Eintritt oder mit, hätte Zutritt.
Anders ist es, wenn es sich um eine geschlossene Veranstaltung handelt. Also nur für Mitglieder eines Vereines o.ä. Dann hat der Veranstalter (Chef des Sportvereines, der Landjugend oder wer immer auch), die Verantwortung. Logischerweise müssen auch bei so einer Veranstaltung die Jugendschutzgesetze eingehalten werden, nur die Altersbeschränkungen und die Aufenthaltszeiten (bis 24:00 oder auch länger) dürfen sich dann ändern. Wenn dann etwas passiert (Komasaufen, Drogenmissbrauch o.ä.) dann hat der Veranstalter ein echtes Problem.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Gruß, Manfred

Hallo Polygon

Es kommt immer darauf, was auf dieser Party, die ev. auch angemeldet sein muss, wenn teilweise öffentlich, geschieht, ob es illegal ist oder nicht. Etwas Illegales wird ja nicht dadurch legal, weil sich die Eltern dazu einverstanden erklären. Außerdem kannst Du nicht überall gleichzeitig sein. Es besteht immer das Risiko, dass etwas Illegales stattfindet. Deshalb würde ich die Party lieber gleich ordentlich anmelden und die örtliche Poliei informieren und fragen, was Du tun musst, um Dich selbst rechtlich abzusichern. Sie können Dir dann auch Tipps geben, denn es muss viel beachtet werden, z. B. Alkohol an Minderjährige, Lärmbelästigung der Nachbarschaft, Vandalsimus, etc. Ansonsten würde ich vielleicht mal einen Disco-Besitzer o. ä. fragen, der schon alle Bewilligungen hat, ob er das übernimmt mit der Party und auch gleich die Verantwortung trägt.

Gerade vor kurzem erhielt ein 16-Jähriger, den ich kenne, eine Buße, weil ein jüngerer Kumpel von seinem Bier trank und er das nicht verhinderte. Mein Sohn machte übrigens auch schon eine Party und wollte, dass ich die Verantwortung übernehme, ich und die anderen Eltern, aber niemand wollte unterschreiben, weil man nicht für alle garantieren kann. Sie lösten es dann so, dass sie den Jugendraum des Ortes verwenden konnten, wo die Aufsicht jemand übernahm, der dort auch sonst die Aufsicht hat.

Lieben Gruß
Lynn