Private Mitfahrgelegenheit zu Fortbildung angeben?

Hallo zusammen!

Gesetz dem Fall man macht eine Fortbildung (eindeutig jobbezogen, weit vom Wohnort weg aber im Inland), kann man bei der Steuererklärung auch private Mitfahrgelegenheiten angeben?
Von diesen Fahrgelegenheiten liegt keine Quittung vor, allerdings darf man sich selbst auch sog. „Eigenbelege“ (wenn ich den Begriff noch recht in Erinnerung habe) austellen, korrekt?

Vielen Dank für eure Antworten zu den hypothetischen Fragen und einen schönen Abend!