Privat geführte Dialoge aus Messenger und Facebook wurden von einer 3. Person entwendet und weitergegeben. In dem Gespräch gab es auch nicht so „nette“ Aussagen über andere Personen. Nun wurde von einer 4. Person mit Anzeige wegen Verleumnung gedroht. In wie weit zählen die illegal erworbene Dialoge als Beweis?
Illegal erworben - weil beide Personen weder davon wußten das die Dialoge weitergegeben wurden, noch davon wußten das die 3. Person an diese Dialoge kommen konnte. Es handelte sich um einen nicht autorisierten Zugriff auf die Privatnachrichten.
Tut leid, aber beim Datenschutz bin ich nicht sattelfest.
Friede7
Da kann ich nichts zu sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Zunächst einmal lassen sich Dialoge nicht " entwenden " - jedenfalls nicht im physischen Sinne.
Wenn Person A sich mit Person B über Person D unterhält und dabei Sachen erzählt die nicht zutreffend sind,ist das schlicht Verleumdung nach § 187 StGB
oder Üble Nachrede , § 186 StGB.
Wenn nun Person C sich die Daten beschafft,macht er sich unter Umständen wegen des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) strafbar
,wenn hierzu eine Zugangssperre überwunden werden muss.Mfg,
Hallo deathmenshat,
ich habe Deine „Fakten-Lage“ so aufgefaßt:
A und B haben über Facebook Dialoge ausgetauscht. Die 3. Person hat auf diese Dialoge zugegriffen, sie also z.B. downgeloadet und weitergegeben an mehrere Personen - quasi veröffentlicht - . A und B wurden nicht befragt, haben ihr Einverständnis dazu nicht gegeben.
Nach meiner Meinung sind also nun durch diese Veröffentlichung A und B geschädigt. Wenn das Inhalte waren, die ihre Persönlichkeit herabsetzen, ehrkränkend oder - schädigend sind, dann können A und B Anzeige wegen Verleumdung oder Beleidigung gegen die 3. Person erstatten. Diese veröffentlichten Inhalte sind der dann vom Gericht anerkannte und verwertbare Beweis für diese Straftat.
Wieso nun aber eine 4. Person Anzeige wegen Verleumdung stellen will, verstehe ich nicht. Diese 4. Person ist doch nicht geschädigt, um diese 4. Person ging es doch nicht in diesem veröffentlichten Dialog. Nach meiner Meinung kann deshalb diese 4. Person auch keine Anzeige wegen Verleumdung erstatten.
Sie mir nicht böse - aber so sehe ich das.
Liebe Grüße
Bernhard
Oh sorry da fällt mir gerade auch nichts zu ein.
Man kann sich bei fb beschweren aber geschrieben ist geschrieben. …
Da du es aber nicht veröffentlicht hast nehme ich stark an dass du dafür nicht zur Rechenschaft gezogen werden kannst.
Eigentlich gilt bei uns Meinungsfreiheit aber man darf dabei niemanden auf die Füße treten.
Suche einen Anwalt der sich damit auskennt. Datenklau und sowas.
Ich hoffe es klärt sich auf !
Ein vernünftiges Gespräch mit der 4. Person wäre vlt. schön
Sweetsour
da ich kein facebook nutze, kann ich leider dazu keine Auskunft geben
Private Nachrichten vom Messenger und Facebook entwendet und weitergegeben - Anzeige wegen Inhalt
Sorry, das weiß ich leider nicht.
LG Karl
Es ist eine Frage der Beweiswürdigung durch den Richter… wir sind nicht in einer amerikanischen Gerichtsshow. Die Inhalte können durchaus als Beweis herangezogen werden.