Hallo habe ein Problem, wer kann helfen?
Ich bin selbständig und benutze eine LKW (Ford Transit) für meine geschäftlichen Aktivitäten (Lieferverkehr). Wie ist es steuerrechtlich wenn ich mit dem LKW Privatfahren mache? Darf ich dann trotzden die Vorsteuer von 16% abziehen oder muß ich wie bei einem PKW nur zu 50% also 8%der Mwst. abziehen bei den Betriebskosten. Bitte um Hilfe und um das Gesetz wo ich das nachlesen kann.
mfg Erik
hi erik,
die regelung 50% vorsteuerabzug bei privatnutzung ist gesetzlich ab dem 1.1.2004 entfallen. du kannst 100% vorsteuer geltend machen, musst allerdings den privaten nutzungsanteil versteuern (auch ust).
kein unterschied zw. pkw oder lkw…
mfg vom
showbee