Private Nutzung Geschäftswagen

Hallo Leute,

Unternehmer U nutzt seinen Geschäftswagen auch privat. Er führt Fahrtenbuch, um die 1 % Regel nicht anwenden zu müssen. Laut Fahrtenbuch ist der Anteil der privaten Nutzung 20 %.

Wie würde hier mit der Umsatzssteuer einer Eingangsrechnung verfahren ? Erst Vorsteuer abziehen und vom Nettobetrag 80 % als Geschäftsausgabe buchen ? Oder von 80 % des Bruttobetrages die Vorsteuer abziehen und den verbleibenden Betrag als Aufwand buchen ?

Danke für Eure Hinweise.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

Unternehmer U nutzt seinen Geschäftswagen auch privat. Er führt Fahrtenbuch, um die 1 % Regel nicht anwenden zu müssen. Laut Fahrtenbuch ist der Anteil der privaten Nutzung 20 %.

Wie würde hier mit der Umsatzssteuer einer Eingangsrechnung verfahren? Erst Vorsteuer abziehen und vom Nettobetrag 80 % als Geschäftsausgabe buchen? Oder von 80 % des Bruttobetrages die Vorsteuer abziehen und den verbleibenden Betrag als Aufwand buchen ?

Da das Kfz im BV ist, wird die komplette Rechnung, wie jede andere gebucht. Also vollständiger Vorsteuerabzug und der Rest als Aufwand bzw. die Anschaffung selbst aktivieren.
Die private Nutzung des PKWs wird dann als Entnahme entsprechend des Nutzungsanteils gebucht. Also hier 20% der in der Abrechnungsperiode anfallenden AfA, Versicherungen, Steuern, Reparaturen, Kraftstoff usw.
Dies ist dann noch als unentgeltliche Wertabgabe zu verumsatzsteuern. (§3 (9a) Nr. 1 UStG)http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3.html
Also z.B. 10.000€ Kosten im Jahr x 20% = 2.000€ und darauf noch 19%, macht 2380€ als Privatentnahme.
In der Realität muss natürlich aufgepasst werden, dass auf die Versicherungen und Kfz-Steuern keine USt angefallen ist. Diese muss dann auch bei der Entnahme nicht der USt unterworfen werden. Also eine Summe aus den Aufwendungen bilden, die der USt beim Erwerb unterlegen haben, und darauf die USt und hinterher erst den Kfz-Steuer- und Versicherungsanteil draufhauen.

Weiterhin ist darauf zu achten, wann und wie das Kfz angeschafft wurde, da sich hier die Steuerverwaltung immer wieder neue Regelungen hat einfallen lassen.

Grüße

In der Realität muss natürlich aufgepasst werden, dass auf die

Versicherungen und Kfz-Steuern keine USt angefallen ist. Diese
muss dann auch bei der Entnahme nicht der USt unterworfen
werden.

Sehr zutreffend. Hier habe ich was im Internet dazu gefunden mit Berechnungsbeispiel.

Wie Sie Umsatzsteuer auf die Auto-Privatnutzung redu…

Servus
Alfred