Private oder gesetzliche Krankenversicherung !

Hallo !

Ich habe eine Frage bzgl. der optimalen zukünftigen Krankenversicherungsmöglichkeiten meiner Familie.

Unsere Momentane Situation:
Ehemann (Beamter, 70% Beihilfeberechtigt, 30 % privat krankenversichert)

Ehefrau: bis März 2011 Elternzeit, gesetzlich versichert

2 Kinder (2 u. 5 Jahre): bei Ehefrau getzlich mitversichert

Nach Ablauf der Elternzeit ist damit zu rechnen, dass mit einer Weiterbeschäftigung beim ehemaligen Arbeitgeber nicht zu rechnen ist. Dies bedeutet ab März 2011 arbeitslosigkiet, ggf. Weiterbeschäftigung auf 400 Euto-Basis.

Soviel ich weiss, würde die gesetzliche Versicherung meine Frau bis zu 12 Monate weiterversichern. Was ist danach ? Muss meine Frau dann bei meiner privaten Versicherung mitversichert werden ? Oder ist es sinnvoller, dass Sie sich freiwillig gesetzlich versichert ? Wie sieht es mit den Kindern aus ? Die sind bei Arbeitslosigkeit meiner Frau durch meine private Kraneknversicherung/beihilfe abzusichern, oder ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe !

Hi,

ja genau. Ich rate Dir/Euch, dass Deine Frau einen Job über 400 € (MiniJob) annimmt und somit gesetzlich KV versichert ist. Deine Kinder kommen zu Dir also privat/beihilfe versichert.

Grüße

Thorsten Bohn

Hallo !

Ich habe eine Frage bzgl. der optimalen zukünftigen
Krankenversicherungsmöglichkeiten meiner Familie.

Unsere Momentane Situation:
Ehemann (Beamter, 70% Beihilfeberechtigt, 30 % privat
krankenversichert)

Ehefrau: bis März 2011 Elternzeit, gesetzlich versichert

2 Kinder (2 u. 5 Jahre): bei Ehefrau getzlich mitversichert

Nach Ablauf der Elternzeit ist damit zu rechnen, dass mit
einer Weiterbeschäftigung beim ehemaligen Arbeitgeber nicht zu
rechnen ist. Dies bedeutet ab März 2011 arbeitslosigkiet, ggf.
Weiterbeschäftigung auf 400 Euto-Basis.

Soviel ich weiss, würde die gesetzliche Versicherung meine
Frau bis zu 12 Monate weiterversichern. Was ist danach ?

Muss
meine Frau dann bei meiner privaten Versicherung mitversichert
werden ? Oder ist es sinnvoller, dass Sie sich freiwillig
gesetzlich versichert ? Wie sieht es mit den Kindern aus ? Die
sind bei Arbeitslosigkeit meiner Frau durch meine private
Kraneknversicherung/beihilfe abzusichern, oder ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe !

Hallo…

wenn die GKV-Pflichtversicherung endet, würde ich (wenn es der Gesundheitszustand zulässt) Ihre Familie zu Beihilfetarifen in der PKV versichern.
D.h. Ihre Ehefrau Beihilfe 70 % - PKV 30 %
Kinder Beihilfe 80 % - PKV 20 %.

Wenn sich Ihre Ehefrau in der GKV freiwillig weiterversichern würde, wird Ihr Beamtengehalt zur Berechnung des Beitrages in der GKV herangezogen und dies ist mit schlechterer Absicherung meistens teurer als eine private Krankenversicherung.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben können Sie mir auch eine Email schicken an: [email protected]

Viele Grüße!

Norbert Uhrig
Bezirksvertretung der
Deutschen Beamten Versicherung

Guten Tag,

grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Weiterversicherung in der gesetzlichen Kasse.
Wenn Sie als Beamter nicht über 49.500€ p.a. verdienen sind dabei die Kinder kostenlos versichert.
Natürlich können Sie auch Ihre Ehefrau und die Kinder
privat versichern.
Bitte vergleichen Sie dazu die Beiträge und Leistungen sehr genau.
Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely, Lörrach

Als Frau eines Beiheilfeberechtigten ist Sie bei Arbeitslosigkeit ebenfalls Beihilfeberechtigt. Es empfiehlt sich also die restlichen Prozente bei einer privaten KV abzusichern.

Hallo,
Ich gehe jetzt nur auf die Optionen nach der Elternzeit ein, denn dieses ist vorrangig von Interesse, weil Deine Gattin während der Elternzeit, wie du richtig bemerkst, in der GKV verbleibt.
Es kommt nun auf die Höhe des Verdienstes an und auch das Bundesland in dem Du beihilfeberechtigt bist. Die genauen Verdienstwerte, die Deine Gattin hinzuverdienen darf und trotzdem beihilfeberechtigt ist, bitte ich Dich dort zu erfragen. Ebenso kann es sein, dass der Beihilfeanteil auf 80 Prozent steigt, auch das ist zu erfragen.
Es ist möglich, dass Deine Frau und die Kinder beihilfeberechtigt werden. Dann ist der Rest für Frau und Kinder sinnvollerweise durch eine PKV abgesichert wird. Denn die Alternative dass Frau und Kinder in der GKV als freiwilliges Mitglied verbleiben rechnet sich aufgrund der hohen Beihilfe Prozente in den seltensten Fällen.
Verdient Deine Frau über 401 Euro so wird sie pflichtig in der GKV. Wenn du als Beamter unterhalb der JAEG verdienst, so können die Kinder entweder über Dich oder im Rahmen der Familienversicherung bei Deiner Frau zugeordnet werden. Ebenso ist zu prüfen, ob Deine Frau zusätzlich zur GKV Mitgliedschaft auch beihilfefähig ist.
Diese Informationen musst du bei der Beihilfestelle erfragen.
Ich hoffe das hilft ein wenig weiter die richtigen Fragen zu stellen.
Viele Grüße
Christian Müller

Hallo,

in diesem Fall sind 1. die Kinder in der PKV mit Beihilfe am besten und auch am preisgünstigsten abgesichert. Die Frau kann nach der Elternzeit genauso in die PKV und ist Beihilfe berechtigt. Die Frau liegt mit einem Beihilfe Tarif je nach eintrittsalter sogar unter dem mindest Satz der GKV.
Ich hoffe das hilft weiter
Mfg
E.Riehl-Müller

Hallo!

Die Kinder würden bei einer ggf. eintretenden Arbeitslosigkeit weiterhin beitragsfrei in Rahmen der Familienversicherung über Ihre Frau mitversichert bleiben. Nach den Bezug von ALG I kann ihre Familie sich freiwillig gesetzlich weiterversichern oder sich privat versichern, sofern der Gesundheitszustand eine Aufnahme möglich macht.

Viele Grüße!

Hallo Michi,

Alle Infos zu den privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen und deren Vor- und Nachteile (inkl. Optionen für Kinder und Ehepartner) findest du kostenlos auf …

http://58591.tarifcheck24.com

Mit internetten Grüßen,

Andreas

Hallo,

am besten arbeitet deine Frau auf 400€ Basis weiter und ist damit GKV versichert. Die Kinder bei dir rein. 80% Beihilfe + 20% Privat. Das wird nicht so teuer!

Gruß
Dennis
www.hirsch-finanzen.de

Guten Tag Michi,
leider ist mein Spezialgebiet weniger die Beamtenversicherung. Dennoch will ich nach bestem Wissen antworten.

Als erstes: mir ist nicht bekannt, dass Ihre Frau sich „bis zu 12 Monate weiterversichern könnte“. Woher Sie die information haben, weiß ich nicht.

Bei Arbeitslosigkeit ist Ihre Frau in der gesetzlichen Kasse versichert, das ist richtig. Die Beiträge zahlt das Arbeitsamt, wenn Ihre Frau Arbeitslosengeld erhält.

Ob die Kinder kostenlos bei der Ehefrau versichert sein können, wenn Ihre Frau gesetzlich versichert ist, hängt vom Einkommen ab, dass Sie selbst haben. In aller Regel aber werden Sie die Kinder gegen extra Beitrag versichern müssen. Das geschieht dann meist in der PKV, da der Beitrag pro Kind in der gesetzlichen Kasse recht hoch ist (die PKV kann es preiswerter).

Sie selbst sind doch voll berufstätig und nicht Student mit geringem Einkommen oder so, dann nämlich könnten die Kinder bei der Frau kostenlos mitversichert sein. (Es ist also auch davon abhängig, wie das Einkommen des Vaters ist…).

Da alle Fakten bekannt sein müssen, um eindeutige Aussagen treffen zu können, empfehe ich eine Beratung durch den Spezialisten, so dass dieser sich ein Bild der Situation machen kann, Fragen dazu stellen kann und Ihnen dann entsprechende Empfehlungen bzw. Antwort auf Ihre Fragen geben kann.

Gern können Sie das telefonisch (und vollkommen unverbindlich und kostenlos) von uns erhalten. Es reicht uns aus, wenn Sie eventuell zu einem späterem Zeitpunkt wieder auf uns zukommen, wenn Sie die PKV für Ihre Kinder benötigen und das gern aufgrund der guten und kompetenten Beratung bei uns machen möchten.

Kompetente Beratung ist auch nur telefonisch möglich, allein auf dem Mailwege jedoch leider nicht.

Wir rufen gern auch zurück.
Hans-Gunter & Michael Rischer
(PKV-Spezialisten seit 25 Jahren)

Home: http://www.pkv-netz.com
Tel 0711/28052890

Hallo Michi,
ich kann Dir leider nicht weiterhelfen. Hoffe, Du hast bei anderen im Forum mehr Erfolg.
Viele Grüße
Abratanoides

Hallo Michi

das Gesetz ist da ziemlich eindeutig. Sobald das privat versicherte Elternteil mehr verdient als der gesetzlich Versicherte, so ist keine (kostenlose) Familienversicherung mehr möglich (also völlig unabhängig von einer Arbeitslosigkeit Ihrer Frau). Die eine Möglichkeit für die Kinder ist, sich freiwillig gesetzlich zu versichern (ca 120 Euro pro Kind und Monat) oder die Kinder privat zu versichern (je nach Qualität, Selbstbeteiligung, Bundesland der Anstellung bzw. Beihilfesatz zwischen 40 und 180 Euro pro Kind und Monat).
Ihre Frau hat ebenfalls solange Sie nicht pflichtversichert ist (=Arbeit über 400 € pro Monat) einen Anspruch auf Beihilfe (70-80% ??).
Falls wieder eine pflichtversicherung besteht, gibt es für alle Zusatzversicherungen im Krankenbereich (Zahn, Ambulant, stationär) ebenfalls einen Beihilfeanspruch.

Bei der Frage privat oder gesetzlich:

Klar „privat“, sowohl finanziell, als auch qualitativ gesehen, jedoch mit GUTER Beratung vorher. Die Unterschiede sind teilweise enorm.

Bei weitergehenden Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Dominique Plich

Eine Mitvers. über Beihilfe scheint sinnvoll.

Ich würde die Kinder auf jeden Fall über die Beihilfe versichern. Sofern Ihre Frau wieder einen Job erhält, der krankenversicherungspflichtig wird, dann muss sie so wie so wieder in die GKV.

good luck
pe sturm

Kann ich nicht weiterhelfen.

Hallo!

Tut mir Leid, war in Urlaub bis gestern, konnte mich daher noch nicht melden.

Das mit den 12 Monaten nach der Elternzeit ist mir nicht bekannt. Ich denke, die Kinder müssen sofort nach der Elternzeit privat über die Beihilfe (80 %, also nur 20 % privat zu versichern) versichert werden? In jedem Fall müssen die Kinder jetzt oder nach 12 Monaten - wenn das stimmt - bei Ihnen mit rein.

Fragen Sie am besten bei der GKV Ihrer Frau wg. der 12 Monate nach. Ebenso sollten Sie fragen, ob Ihre Frau nicht bei einer 400-Euro-Beschäftigung ebenfalls über die Beihilfe versichert werden muss (70 %, 30 % privat).

Bei Arbeitslosigkeit, die ja nur ein Jahr gilt, wäre Ihre Frau noch in der GKV versichert. Hartz IV bekäme sie wahrscheinlich wegen Ihres Einkommens nicht, so dass sie dann entweder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein oder über Sie versichert werden müsste. Die letzte Variante wäre für Sie m.E. billiger, da eine freiwillige Versicherung in der GKV nach dem Einkommen des Mannes berechnet wird. Die Frage ist nur, ob Ihre Frau die Gesundheitsprüfung Ihrer PKV besteht!?