Hallo ihr Lieben,
Frage:
wenn man Schauspielerin ist und eingentlich freiberuflich, d.h. auf Rechnung arbeiten, ist man ja privat krankenversichert (oder freiwillig gesetzlich) Ebenso wenn man zwischendruch auch auf Gewerbeschein arbeitet, d.h. selbstständig ist. Was ist aber, wenn man zwischendurch immer mal wieder für ein paar Monate auf Lohnsteuerkarte angestellt wird? das bedeutet ja, dass man in die gesetzliche KV rutscht, bzw von seinem Arbeitgeber versichert wird. Und was ist nach Ablauf des (befristeten) Vertrags? Kann man sich dann einfach wieder privat versichern? SO ein hin und her macht doch keine Versicherung mit, oder?
Liebe Grüße und schonmal danke…
Hallo,
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
auf dieser Seite schon einmal gewesen? Wenn nein, empfehlenswert.
Gruß Joerg Koenig
Hallo,
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
auf dieser Seite schon einmal gewesen? Wenn nein,
empfehlenswert.
Gruß Joerg Koenig
Hey!
ja, die KSK kenn ich schon, es ist sehr schwer da rein zukommen, und wenn man dann mal drin ist, dann darf man nicht mehr auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sonst fliegt man sofort raus…
aber lieben dank
!
Hallo,
Wenn freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, so wandelt sich diese bei Aufnahme
einer versicherungspflichtigen Tätigkeit halt in eine Pflichtversicherung um und umgekehrt. Besteht Mitgliedschaft in einer
Privatversicherung, so besteht die Möglichkeit, den dortigen Schutz
für die Dauer einer Pflichtmitgliedschaft - gegen Gebühr - „Ruhend“ zu stellen und nach Beendigung der versicherungspflichtigen Tätigkeit wieder in Kraft zu setzen.
Gruß J.K.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Wenn man auf Grund eines Anstellungsverhältnisses gesetzlich pflichtversichert ist, teilt man das der privaten KV mit, die dann in Form z.B. einer Anwartschaft das Vertragsverhältnis ruhen lässt.
Gleiches gilt ja auch für den umgekehrten Fall, dass ein Mitglied der GKV sich auf Grund des Einkommens über JAEG privat krankenversichern kann, nach Wegfall des höheren Einkommens aber gern zur vorherigen Kasse zurückkehren darf.
Hallo guckst du unstete BEschäftigung hier http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download…
Selbst wenn du nicht in der KSK wärst, da du was unkünstlerisches machen würdest, wäre es eben so, dass jeder Jobwechsel Verwaltungsaufwand und NErven kostet. Aber wenn du langfristig als Schauspielerin deinen Lebensunterhalt bestreitenw willst, solltest du dich um die KSK zumindest bemühen. Dazu brauchst du aber dennoch eine gesetzliche Krankenkasse.
Für die Wahl der richtigen Krankenkasse gibts noch ein Infoblatt
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download…
Alo in deinem Fall solltest du zumindest um die Private einen Bogen machen, denn das bedeutet nur noch mehr Probleme.
In der Gesetzlichen kannst du dich auch, wenn grad nichts anliegt (also wenn du ne Phase arbeitslos bist ohne Geldanspruch oder Finanziell so gut dastehst, dass du auch als Angestellte wählen dürftest) auch freiwillig weiterversichern.
Gruß Susanne