Hallo Ihr wissenden,
ein Bekannter hat ein Problem, er hat eine private Arbeitsvermittlung beauftragt einen Job zu vermitteln. Er hat auch einen Job vermittelt bekommen und die Arbeit aufgenommen. Die Bezahlung soll über diesen Vermittlungsgutschein erfolgen den er auch abgegeben hat, sowie eine Kopie vom Arbeitsvertrag. Nun hat er aber nach 4 Wochen Arbeit den Job hingeworfen, sodass der private Arbeitsvermittler den Gutschein beim Arbeitsamt nicht einlösen kann.
Meine Frage lautet: Muss er die Vermittlungsgebühr an den privaten Vermittler trotzdem bezahlen ?
Hier der Text aus dem Vertrag wo es um die Bezahlung geht:
„Bei Vermittlung einer Arbeitsstelle zahlt der Auftraggeber eine Vermittlungsgebühr an den Auftragnehmer in Höhe von 2000,- Euro inkl. MwSt. Die Vermittlungsgebühr ist fällig, sobald der Auftraggeber durch die Vermittlung des Auftragnehmers einen Arbeitsvertrag unterzeichnet und die Arbeit aufgenommen hat. Sollte der Auftraggeber die Gebühr durch Vorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheins der Bundesagentur für Arbeit begleichen wollen, so ist die Fälligkeit bis zur Einlösung derselben nach § 421g SGBIII, zu stunden. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt die Gebühr in zwei Raten. Die erste Rate in Höhe von 1000,- Euro inkl. MwSt., erhält der Auftragnehmer nach 6 Wochen ab Beginn der Arbeitsaufnahme des Auftraggebers. Die zweite Rate ist fällig, wenn das versicherungspflichtige Arbeitsverhältnis des Auftraggebers mit mindestens 15 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit, über 6 Monate bestanden hat.“
Danke für Eure Antworten
Arwed