Hallo,
jemand habe privat Schulden und betreibe gewerblich ein Restaurant. Können bei einer Pfädung wegen der privaten Schulden auch die Dinge im Restaurant gepfändet werden?
Gruß
Hallo,
jemand habe privat Schulden und betreibe gewerblich ein Restaurant. Können bei einer Pfädung wegen der privaten Schulden auch die Dinge im Restaurant gepfändet werden?
Gruß
Hallo Paul,
in welcher Rechtsform wird das Restaurant betrieben?
Dein
Ebenezer
einfach als Einzelunternehmen
Dann läuft es auf §811 Absatz 1 Nummer 5 ZPO hinaus. Dinge die Du zur Ausführung Deines Gewerbes brauchst, dürfen erstmal nicht gepfändet werden.
Allerdings könnte der Inhalt Deiner Kasse gepfändet werden.
Hallo,
falls es demnächst zu einer Insolvenz kommen sollte, möchte ich noch auf die Möglichkeit hinweisen, die sich nach §35 InsO ergibt:
2. Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit auszuüben, hat der Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. § 295 Absatz 2 gilt entsprechend. Auf Antrag des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Gläubigerversammlung ordnet das Insolvenzgericht die Unwirksamkeit der Erklärung an.
danke dir für die Antwort
Das ist ne vernünftige Regelung, da bei einem Wegfall des Einkommens ja weder den Gläubigern noch der Allgemeinheit geholfen wäre.
Am besten Du findest mit den Gläubigern oder dem Gerichtsvollzieher eine Regelung wie Du die Schulden abstottern kannst.
Wegdrücken oder hinter Paragrafen verstecken, führt meist nur zu einem Zeitspiel.
Servus,
hast Du denn gelesen, was da steht?
Ich hoffe, Du wirst Dich nicht auf Diskussionen mit dem Gerichtsvollzieher einlassen, welche Gegenstände in dem Restaurant zur Fortsetzung seines Betriebes notwendig sind? Darüber wird dieser nämlich eine ganz andere Ansicht vertreten als Du.
Kurzer Sinn: Wende Dich rechtzeitig vorher an das zuständige Vollstreckungsgericht, lege dort eine ganz konkrete und detaillierte Liste Deines Inventars vor und sorge dafür, dass ein Richter Dir bestätigt, dass diese Gegenstände gem. § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO von der Pfändung ausgenommen sind.
Damit kannst Du Dir hässliche Überraschungen ersparen.
Schöne Grüße
MM