Private Pflegeperson pflggr.2 Pflege Geld

Hallo,ich habe eine Frage bzgl. Des Formulars zur Änderung der pflegesachleistung ins Pflege Geld.
Meine Oma hat pfegegrad 2.
Bezieht kein Pflegegeld,da sie nicht wusste ,dass ein Angehöriger die pflegeperson sein kann.
Einen Dienst nimmt sie Dennoch nicht in Anspruch.
Ich gehe davon aus,dass der pflegegrad hauptsächlich durch eingeschränkte Alltagskompetenz zu Stande gekommen ist.
Da sie keine Hilfe bei der Pflege braucht,kommt kein Pflegedienst.
Habe jetzt das Formular zur Änderung erhalten,würde das gerne übernehmen,damit sie auch das Pflege Geld bekommt.
Nun braucht sie ja aber aktuell keine Pflege meinerseits… in dem Formular muss ich aber ausfüllen,an wievielen Tagen ich sie in der Woche Pflege.
Was Kreuze ich denn nun da an?
Gibt es da was zu beachten ?
Konkrete Pflege benötigt sie ja nun aktuell nicht.
Vielen Dank

Dann könnte man ja naiv fragen „Wozu dann das Geld“ ? Ich habe angenommen, es soll tatsächliche Aufwendungen, sei es Pflegedienst oder private/familiäre Helfer bezahlen.
Es ist doch kein „Trostpflaster“ für alters- oder krankheitsbedingte Erschwernis oder ein Nachteilsausgleich.

Was sagt die „amtliche Liste der Pflegegrade“ ? Stufe 2 = x Stunden.

Bzw, sie muss doch einmal eingestuft worden sein, was sie braucht.
Und diese Zeit/Tage nimmst Du einfach im Antrag an.

MfG
duck313

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Und dazu gehört auch Fenster putzen und Hilfe beim Einkauf…

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Die Wahrheit. 0 Stunden.

Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige nach §37 SGB XI, wenn sie von nicht-professionellen Pflegenden in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden.
Ohne Pflege kein Pflegegeld.

Durch Behauptung falscher Tatsachen käme es dann zu unberechtigten Zahlungen. Wenn die Oma der Dame von der Kasse die Wahrheit sagt (das machen alte Omas immer), dann bedeutet dies, dass ein Betrug nachgewiesen wurde. Strafverfahren, Rückzahlung aller Gelder, vermutlich Geldstrafe.

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Hallo,
aber du pflegst doch gar nicht, weil Omma keine Hilfe braucht?
Wahrscheinlich hat der MDK die Pflegestufe festgestellt, aber du bist nicht die geeignete Pflegeperson.
Dann musst du gar nichts ausfüllen.
Den Würgereiz unterdrücke an dieser Stelle…
Mao

Warum würgereiz :thinking: ?

Ne ich glaube nicht…
dafür ist ja die Betreuungs und Entlastungsleistung… die wird in Anspruch genommen. ( 125€ entlastungsbetrag).

Hallo,
hier erst mal die Voraussetzungen für Pflegegrad II - https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/pflegegrad-2/
Pflegegeld gibt es aber nur, wenn lt. Gutachten auch eine Pflegeperson angegeben ist, was aber nicht bedeutet, dass auch die genannte Person das (volle) Pflegegeld erhält oder erhalten muss.
Wenn es keine Pflegeperson gibt lt. Gutachten kommt auch kein Pflegegeld zur Auszahlung, sondern es werden nur die Sachleistungen bewilligt und wenn auch die nicht anfallen, dann gibt es eben nichts.
Wenn ich richtig gelesen und verstanden habe, gab es in dem vorliegenden Fall bisher mangels einer Pflegeperson auch kein Pflegegeld und das soll sich jetzt ändern. Dafür gibt es den Fragebogen der Pflegekasse, aufgrund dessen entschieden wird, ob jetzt Pflegegeld ausgezahlt wird. Gegebenenfalls wird die Pflegekasse eine Wiederholungsbegutachtung durch den MDK
veranlassen.
Gruss
Czauderna