Private Photovoltaik

Moin auch,

wer auf dem Hausdach per PV Stron erzeugt und ins Netz einspeist geht einer unternehmerischen Tätigkeit nach. Soviel habe ich begriffen. Man kann dann, die magische Grenze von € 17.500 p.a. wird nicht erreicht, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen oder auch nicht. Und da habe ich Verständnisprobleme, will sagen ich verstehe nicht, wo die Vor- und Nachteile liegen, wenn man diese Regelung in Anspruch nimmt oder nicht.

Kann mir einer verständlich erklären, was die schlauere Alternative ist und warum?

Ralph

Hi!

Die schlauere Alternative ist, die Kleinunternehmer-Regelung nicht in Anspruch zu nehmen.

Man ist Kleinunternehmer: Dann bekommt man akuell 13ct (?) vergütet vom EVU. Überweisung auf das Konto, fertig.

Man ist kein Kleinunternehmer: Dann bekommt man aktuell 13ct (?) zzgl. 2 ct USt vergütet. Die 2 ct. USt leitet man an das Finanzamt weiter. Man hat also hinterher wieder 13 ct.

Hier also kein unterschied soweit.

Der Knackpunkt liegt beim Kauf der Anlage:

Wenn man Kleuinunternehmer ist zahlt man den Bruttobetrag an den Lieferanten der Photovoltaikanlage, also zum Beispiel 20.000 + 19% USt 3800 = 23.800 € die weg sind. Überweisung vom Konto weg und fertig.

Ist man kein Kleinunternehmer: Zahlt man genauso 20.000 € + 3.800 € USt = 23.800 € an den Lieferanten. Man bekommt dann aber vom Finanzamt die 3.800 € wieder als Vorsteuer erstattet. Laso kostet die anlage nach Finanzamt nur 20.000 €

Also in gegebenen Beispiel: 3.800 € Vorteil für die nicht-Kleinunternehmer-Regelung.

Gruß derschwede77

Hallo Ralph,

der Vorteil liegt eigentlich „nur“ in der Anschaffung.Die Vorsteuer, die bei Kauf der PV-Anlage anfällt, kann bei der USt.-Voranmeldung geltend gemacht werden.
Normalerweise wird ja eine PV-Anlage mit einem Kredit finanziert. In diesem Fall ist es so, dass ja nur die Nettoanschaffungssumme finanziert wird, da ja die Vorsteuer geltend gemacht wird.
Der „Nachteil“ ist, dass das Einkommen mit USt. abgerechnet wird und die dann entsprechend abgeführt werden muss.
Als Kleinunternehmer kann die Vorsteuer aus der Anschaffung nicht geltend gemacht werden und muss entsprechend mitfinanziert werden. Im Nachgang ist dann auch das Einkommen zwar inkl. Umsatzsteuer, sie muss aber nicht abgeführt werden.

Viele Grüße

Gesine

Menno,
du warst schneller *g*

Supi
Moin auch,

supi! Endlich mal so erklärt, dass Klein-Ralphi das versteht. Tausend Dank dafür.

Ralph