Private pkw-nutzung

Guten Tag,

ich habe folgenden Fall:
ein selbständiger Kurierfahrer nutzt sein Fahrzeug ausschließlich betrieblich, möchte gerne das Fahrzeug im Privatvermögen behalten, da 1%-Regelung für den Eigenverbrauch für ihn ungünstig ist. Ist es nicht zwingend erforderlich, dass wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt, ist das Fahrzeug ins Betriebsvermögen zu nehmen oder hat man da Auswahl? Wie erfolgt dann die Aufteilung betrieblich/privat wenn man keinen Fahrtenbuch geführt hat? Sind Schätzungswerte an Hand der Tourlisten möglich?

anderes Problem:
sind die nachträglichen Korrekturen der Gewinnermittlung möglich? Die Steuererklärung liegt bereits beim Finanzamt, dennoch ist noch kein Bescheid ergangen?

Vielen Dank

Nata81

Guten Tag,

ich habe folgenden Fall:
ein selbständiger Kurierfahrer nutzt sein Fahrzeug
ausschließlich betrieblich, möchte gerne das Fahrzeug im
Privatvermögen behalten,

Bei über 50%iger betrieblicher Nutzung hat er da aber kein Wahlrecht, der PKW ist ZWINGEND Betriebsvermögen.

da 1%-Regelung für den Eigenverbrauch
für ihn ungünstig ist.

Dann kann er ja ein Fahrtenbuch führen

Ist es nicht zwingend erforderlich,
dass wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt, ist
das Fahrzeug ins Betriebsvermögen zu nehmen oder hat man da
Auswahl?

Nein, kein Wahl, siehe oben

Wie erfolgt dann die Aufteilung betrieblich/privat
wenn man keinen Fahrtenbuch geführt hat? Sind Schätzungswerte
an Hand der Tourlisten möglich?

Nein, ohne Fahrtenbuch zwingen die 1%-Regel

anderes Problem:
sind die nachträglichen Korrekturen der Gewinnermittlung
möglich? Die Steuererklärung liegt bereits beim Finanzamt,
dennoch ist noch kein Bescheid ergangen?

Bilanz oder EÜR? Bei EÜR geht das noch problemlos, bei Bilanz nicht unbedingt, da kommts drauf an.

Um was für ein Fahrzeug handelt es sich. Selbstndiger Kurierfahrer deutet auf Sprinter, o.ä. hin. Bei solch einem Fahrzeug kommt man evtl. um die 1%-Regelung rum.

Gruß

Jörg