Private Rechnung als Betriebsausgabe

Hallo,

in unserer Firma haben wir eine Rechung für Übernachtungskosten einer unserer Reisenden von einem Privatmann bekommen. Nach §14 UstG ist die Rechnung in Ordnung. Er hat keine Ust ausgewiesen, was ja absolut richtig ist.

Nun fragte mich mein Chef, ob das reicht oder ob es im EStG oder AO noch einen Hinweis (Vorschrift) gibt, die sinngemäß besagt „wenn eine Rechnung nach dem UstG in Ordnung ist, kann sie auch als Betriebsausgabe angesetzt werden.“

Gibt es sowas? Ich habe nichts gefunden, aber das soll nichts heißen. Ich frage lieber die Steuerexperten.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß

Ingo

Hallo!

Betriebsausgaben sind betrieblich veranlaßte Aufwendungen, die leicht und einwandfrei von Kosten der privaten Lebensführung getrennt werden können §4(4)EStG iVm. §12 EStG.
Was auf der Rechnung steht, dokumentiert im Normalfall die Art der Leistung. Wenn also eine Übernachtung berechnet wurde und diese ausschließlich betrieblich veranlaßt war, liegen Betriebsausgaben vor.
Ob eine Rechnung die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nach §§14,15 UStG erfüllt, ist nicht entscheidend. Daher gibt es auch keine Vermutung zugunsten Betriebsausgaben bei Vorliegen einer Rechnung iSd. §14 UStG.

Ciao!
Nemo

Danke Nemo.

Gruß

Ingo