ich möchte privat ein Buch (Fachliteratur) an einen Kollegen verkaufen.
Er möchte die Ausgaben steuerlich absetzen und hat mich gebeten, eine Rechnung auszustellen, die sogar etwa 75% über dem Verkaufspreis liegt.
Meine Frage:
Mache ich mich damit in irgend einer Weise schuldig? Schliesslich steht mein Name auf der Rechnung (kein Gewerbe). Ausserdem weiss ich auch, dass die Kosten, die er steuerlich geltend machen möchte, falsch sind.
Vielen Dank und Gruss,
Lorienn
PS: Solte ich vielleicht ins Forum „Steuerliches Recht“ wechseln?
wenn Du nicht mehr verlangst als Du bezahlt hast, und wenn es sich um einen einmaligen Vorgang handelt, für Dich kein steuerpflichtiger Vorgang. Du kannst den erhaltenen Betrag in Rechnung stellen bzw. quittieren.
Was heißt „falsch“? Etwas anderes als das Buch welches Du verkaufst, und zwar zu dem Preis, den Du bekommst, darfst Du nicht quittieren - Beihilfe zur Steuerhinterziehung.
sauerei
eine der gründe, warum es dem staat schlecht geht. vermutlich wird das absetzen des um 75% hoheren betrages ihm bei seinem steuersatz das buch quasi gratis bescheren.
Die Leistung des Ausstellers der Rechnung bestand daraus, daß er wen kannte, der wen kannte. Wahrscheinlich ist der Betrag sogar korrekt versteuert worden. Die kleine Finesse dabei: Die Bekanntschaft stammt aus einem früheren Dienstverhältnis als Beamter einer der höchsten Besoldungsgruppen, für die der Aussteller heute eine entsprechend ansehnliche Pension (aus Steuergeldern) bezieht. Wie viele Belege über Fachliteratur müssen da aus Einzelveranlagungen rausgeschmissen werden, bis diese überflüssige „Alimentation“ ausgeglichen ist?
Ich denk halt wieder einmal an Freund W Ambros, Danke an Irene für den in der BRD nicht veröffentlichten Originaltext „Zwickt’s mi“:
Die Jugend hat kein Ideal, kan Sinn für wahre Werte
Den jungen Leuten gehts zu gut, sie kennen kane Härte
So redn die die nur in Oasch kräuln
Schmiergeld nemman, packeln tan
Noch an Skandal dann pensioniert wern
Kurz: A echtas Vurbild san -
Zwickt’s mi, i man i dram
Des darf net wohr sein, wo samma daham etc. …
Warum nicht mehr? Schließlich bleibt es dem Käufer überlassen, ob er ein Buch für 10 Euro im Laden kauft oder für 15 Euro bei einer Privat-Person. Der Geldbetrag muss jedoch auch fließen!
Warum nicht mehr? Schließlich bleibt es dem Käufer überlassen,
ob er ein Buch für 10 Euro im Laden kauft oder für 15 Euro bei
einer Privat-Person. Der Geldbetrag muss jedoch auch fließen!
Darum nicht mehr:
Bei den wahrscheinlich in Frage stehenden Beträgen wird das wohl niemand aufgreifen, aber es gibt keinen vernünftigen ökonomischen Grund für diesen Handel. Damit sind wir bei § 42 AO. Und weil im Ursprungsposting schon drauf hingewiesen wurde, daß die Chose möglicherweise nicht 100% clean ist, verweise ich meinerseits auf die kurze Entfernung, die zwischen § 42 AO und § 370 AO liegt, obwohl die Hausnummern weit auseinander liegen.
‚Finders fee‘ und ‚nützliche Abgaben‘
Hallo Martin,
Die Leistung des Ausstellers der Rechnung bestand daraus, daß
er wen kannte, der wen kannte.
Schau Dir die Abschlüsse und Kalkulationen von Bauunternehmen an und Du wirst sowohl das eine als auch das andere finden. Wir haben mal mit einer sehr bekannten - inzwischen insolventen - Firma gebaut… Schon in der Kalkulation wurde derartiges eingeplant. Insofern sehe auch ich nichts Verwerfliches daran.
Wir haben mal mit einer sehr bekannten - inzwischen
insolventen - Firma gebaut…
und die Bank von der untergehenden Sonne mit dem rosaroten Parteibuch war auch noch dabei? Lauter alte Bekannte - immerhin muss ich zugeben, daß in dieser Szene intern Sanktionen üblich sind, die man im StGB vergeblich sucht - sonst hätte sich Kollege Doppelzocker seinerzeit nicht aufhängen müssen.
Ich hab den sechstausend-Riesen-Beleg auch bloß als Verblüfferli vorne dran gehängt. Mir gehts darum, daß ich die Pension in diesem Fall einer im Ruhestand glänzend verwerteten Beamtenlaufbahn nach dem Alimentationsprinzip gerne mit Null angesetzt sehen würde.
Aber damit müssen wir uns glaubich endgültig aus diesem seriösen Brett verabschieden.
eine der gründe, warum es dem staat schlecht geht. vermutlich
wird das absetzen des um 75% hoheren betrages ihm bei seinem
steuersatz das buch quasi gratis bescheren.
Warum nicht mehr? Schließlich bleibt es dem Käufer überlassen,
ob er ein Buch für 10 Euro im Laden kauft oder für 15 Euro bei
einer Privat-Person. Der Geldbetrag muss jedoch auch fließen!
Darum nicht mehr:
Bei den wahrscheinlich in Frage stehenden Beträgen wird das
wohl niemand aufgreifen, aber es gibt keinen vernünftigen
ökonomischen Grund für diesen Handel. Damit sind wir bei § 42
AO. Und weil im Ursprungsposting schon drauf hingewiesen
wurde, daß die Chose möglicherweise nicht 100% clean ist,
verweise ich meinerseits auf die kurze Entfernung, die
zwischen § 42 AO und § 370 AO liegt, obwohl die Hausnummern
weit auseinander liegen.
Schöne Grüße
Danke für deine Antwort. Die AO spielt für den Verkäufer aber hier keine Rolle. Er hat den maximalen Gewinn vor Augen. Ob dies für den Käufer ökonomisch ist, steht auf einem anderem Blatt.