Moin,
ich sah am Montag was Interessantes.
Ein Restaurant in der Nähe eines beliebten Ausflugziels hat einen Privatparkplatz „Nur für Gäste“.
An einem dort abgstellten PKW befand sich eine Parkkralle und ein laminiertes Schild „Achtung, Reifenkralle!“ (groß).
Darunter kleiner: „Sie parken widerrechtlich auf unserem Gästeparkplatz. Melden Sie sich im Restaurant.“
(Widergabe sinngemäß)
Dazu mal ne doofe Frage:
Ist das nicht rechtlich höchst fragwürdig?
Wenn ich einen Falschparker auf meinem Grund habe, dann will ich doch, dass der Parplatz schnell wieder frei wird. Durch die Reifenkralle kann ich das kaum durchsetzen - eher das Gegenteil wird der Erfolg sein. Zudem ist das Restaurant nicht 24/7 offen.
Es ist also denkbar, dass dort jemand nun außerhalb der Öffnungszeiten zum Fahrzeug kommt und nicht wegfahren kann.
(Kleiner Zusatz: An diesem Tag war die eigentliche Zufahrt zum Parkpkatz wegen Bauarbeiten gesperrt, die Zufahrt erfolgte durch die Ausfahrt. An dieser war das „Einfahr verboten“ Schild durch einen Müllsack verdeckt. Das Hinweisschild „Privatparkplatz! Nur für Gäste!“ ist nur an der regulären Einfahrt angebracht. Der Charakter des Parkplatzes als Privatgelände ist auch nicht offensichtlich. Keine 100m entfernt gibt es einen öffentlichen Parkplatz, der sich optisch (Lage, Ausgestaltung,…) nicht vom Privatkparkplatz unterscheidet…)