Hallo, ein Bekannter hat in 2005 eine Private Rentenvers. bei der VR Bank
Abgeschlossen Monatlicher Beitrag 100.- wird direkt vom Lohn Steuerfrei abgezogen. Jetzt wurde ihm von seinem AG gekündigt - was wiederrum zur Folge hat das er die Vers. in die er mittlerweile 2000.-Euro Eingezahlt hat Kündigen möchte(braucht Geld)
Die VR Vers.hat ihm daraufhin ausgerechnet das er 898.-Euro von 2000.- Einbezahlten zurück bekäme! kann das sein? 1200.- Euro einfach futsch???
Mfg B.
Hallo, ein Bekannter hat in 2005 eine Private Rentenvers. bei
der VR Bank
Jeder fragt hier nur für Bekannte 
Abgeschlossen Monatlicher Beitrag 100.- wird direkt vom Lohn
Steuerfrei abgezogen. Jetzt wurde ihm von seinem AG gekündigt
- was wiederrum zur Folge hat das er die Vers. in die er
mittlerweile 2000.-Euro Eingezahlt hat Kündigen möchte(braucht
Geld)
Das ganze scheint eine betriebliche Altersvorsorge zu sein, Kündigung nicht möglich vor dem 60. Lebensjahr. Die Steuerfreiheit deutet eben nicht auf eine private Rentenversicherung hin.
Die VR Vers.hat ihm daraufhin ausgerechnet das er 898.-Euro
von 2000.- Einbezahlten zurück bekäme! kann das sein? 1200.-
???
Dann ist’s doch keine bAV oder Ihr Bekannter ist schon „etwas älter“.
Der Bekannte ist mein ältester (30)
Ich habe den Verdacht daß die VR Vers.selbst nicht so genau weis wie die Sache zu Handhaben ist-die haben fast drei Monate Gebraucht um das
zu ihren Gunsten Auszurechnen. Ich gebs jetzt mal zu einem Rechtsanwalt. Oder ?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Der Bekannte ist mein ältester (30)
Passt schon, änder nichts an dem Sachverhalt 
Ich habe den Verdacht daß die VR Vers.selbst nicht so genau
weis wie die Sache zu Handhaben ist-die haben fast drei Monate
Gebraucht um das
zu ihren Gunsten Auszurechnen. Ich gebs jetzt mal zu einem
Rechtsanwalt. Oder ?
Um was für eine Versicherung handelt es sich denn nun? Ist es eine betriebliche Altersvorsorge (steuer- + sozialversicherungsfrei? Dann gibt eh nichts, da sie mit 30 Jahren nicht kündbar ist. Nur steuerfrei vom Lohn gibt es (noch) nicht[Ausnahme MetallRente-Riester].
Der Anwalt wird ihnen wenig helfen könne.
Hallo, ein Bekannter hat in 2005 eine Private Rentenvers. bei
der VR Bank
Abgeschlossen Monatlicher Beitrag 100.- wird direkt vom Lohn
Steuerfrei abgezogen.
Dann ist es keine private Rentenversicherung, sondern wahrscheinlich eine betriebliche Altersvorsorge.
Die VR Vers.hat ihm daraufhin ausgerechnet das er 898.-Euro
von 2000.- Einbezahlten zurück bekäme! kann das sein? 1200.-
Das kann sein, Rententarife bilden später Rückkaufswerte als KLV-Tarife.
Ich habe den Verdacht daß die VR Vers.selbst nicht so genau
weis wie die Sache zu Handhaben ist
Das ist bei jeder Versicherung Tagesgeschäft.
-die haben fast drei Monate Gebraucht um das zu ihren Gunsten :Auszurechnen.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
Ich gebs jetzt mal zu einem Rechtsanwalt. Oder ?
Wozu ? Damit der den Rest kassiert ? Ein Aktuar könnte die Berechnung der Versicherung nachprüfen, aber ein Anwalt ?
Guten Tag Bernd,
machen Sie sich nichts daraus, wenn die Dinge etwas konfus aussehen.
Es ist ganz normaler Versicherungsalltag, dass die Betroffenen selbst
nicht mehr wissen, was für einen Vertrag sie da unterzeichnet haben.
Fragen Sie irgendjemanden, was für eine Altersvorsorge er hat, so stehen die Chancen - gefühlt - eins zu drei, dass er Rente, Leben,
Betriebliche Altersvorsorge in fünf Durchführungswegen, Riester,
Rürup, Bausparvertrag und irgendwelche bunten Fondsgeschichten
lustig durcheinanderwirbelt. Von den Unterscheidungsmerkmalen und deren Auswirkung redet schon gleich niemand mehr. Die Erklärungen
von Betroffenen hierzu sind regelmäßig geeignet, Tränen auszulösen.
Die Vorredner haben es zum Teil schon sehr zutreffend beschrieben:
Handelt es sich um einen Privatvertrag, so sind die dargestellten
900 Euro Rückkaufswert sogar noch eher als goldig anzusehen.
Gratulation, wenn es die wirklich gibt.
Handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, so schauen
Sie doch einmal nach, ob die 900 Euro nicht der voraussichtliche
Ablaufswert zum Mindestalter 60 sind, die sich aus einer Beitragsfreistellung zum Jetztzeitpunkt ergeben. Auch das wäre ein
fantastisch guter Wert.
Übrigens: Es heißt R + V Versicherung. Deren Produkte werden in Kooperation mit Volks-und Raiffeisenbanken angeboten.
Gruß
Günther
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ob ihm wohl irgend jemand vorher diesen nicht ganz unerheblichen Nachteil genannt hat?
Sollte es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handeln, könnte ein Gang zu einem Anwalt Sinn machen.
Denn in diesem Fall hat der Arbeitgeber diesen Vertrag abgeschlossen. Und der sollte sich die Frage gefallen lassen müssen, was er denn mit dem Geld seines Angestellten gemacht hat.
Es soll ja auch Verträge geben, die solche Nachteile nicht in dieser Höhe aufweisen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ob ihm wohl irgend jemand vorher diesen nicht ganz
unerheblichen Nachteil genannt hat?
Sollte es sich um eine betriebliche Altersvorsorge handeln,
könnte ein Gang zu einem Anwalt Sinn machen.
Denn in diesem Fall hat der Arbeitgeber diesen Vertrag
abgeschlossen. Und der sollte sich die Frage gefallen lassen
müssen, was er denn mit dem Geld seines Angestellten gemacht
hat.
Der Arbeitnehmer hat aber mit unterschrieben und ist somit (theoretisch) aufgeklärt über das Produkt. Leider ist es aber oft so, dass der Arbeitnehmer derjenige ist, mit dem am wenigsten gesprochen wird, da geb ich Ihnen Recht.
Der Arbeitnehmer hat aber mit unterschrieben und ist somit
(theoretisch) aufgeklärt über das Produkt. Leider ist es aber
oft so, dass der Arbeitnehmer derjenige ist, mit dem am
wenigsten gesprochen wird, da geb ich Ihnen Recht.
Selbst wenn er aufgeklärt ist, meist hat er gar keine andere Wahl: „Nimm dies, oder halt die Klappe!“
Oft genug springen die Berater mit sinnlosen Argumenten herum und beträllern den Arbeitgeber, Rahmenverträge mit ihnen abzuschließen.
Mir verbirgt sich bis heute ein vernünftiger Grund dafür.
Vielleicht kann mir ja einer einen nennen?
Sozialversicherungsersparnis für den bis 2008!
Wenn die bAV AG-finanziert ist, find ich’s noch okay (grenzwertig, da oft andere Leistungen dem AN vorenthaltene bleiben).
Bei Entgeltumwandlung/Mischfinanzierung sieht’s mit der Aufklärung schon wesentlich anders aus.
Man muss aber klar sagen, viele hier im Land unterschrieben jeden Sch… und informieren sich zu wenig (wobei ich ausdrücklich eine bAV nicht als Sch… bezeichnen möchte)!
Sozialversicherungsersparnis für den bis 2008!
Da wird wohl wieder etwas in Berlin verhandelt. Vielleicht bleibt sie ja auch bestehen.
Abgesehen davon ist diese Ersparnis nicht gerade weltbewegend und auch ohne Rahmenvertrag zu bekommen.
Hat ein Unternehmen 10 Angestellt, die jeweils 3.000€ Brutto verdienen, belaufen sich die Lohnkosten auf etwas mehr. Hab jetzt keine Lust den Rechner mit dem Programm von 2006 hochzufahren, aber schätzen wir mal 3.600€ Lohnkosten. Bei einem Beitrag von 100€ spart der AG etwas über 20%, also rund 20€ Lohnnebenkosten ein. Macht bei 3.500€ Lohnkosten etwa 0,5% Ersparnis. Naja, würde mich nicht unbedingt in Begeisterungsstürme versetzen.
Wenn die bAV AG-finanziert ist, find ich’s noch okay
(grenzwertig, da oft andere Leistungen dem AN vorenthaltene
bleiben).
Auch hier: egal, ob nun mit oder ohne Rahmenvertrag.
Bei Entgeltumwandlung/Mischfinanzierung sieht’s mit der
Aufklärung schon wesentlich anders aus.Man muss aber klar sagen, viele hier im Land unterschrieben
jeden Sch… und informieren sich zu wenig (wobei ich
ausdrücklich eine bAV nicht als Sch… bezeichnen möchte)!
In manchen Fällen kann eine bAV auch völlig am Bedarf vorbei gehen.
Man kann auch hier extremen Blödsinn vermitteln.
Aber was mich immer noch interessiert: wo steckt der Vorteil eines Rahmenvertrages?
Aber was mich immer noch interessiert: wo steckt der Vorteil
eines Rahmenvertrages?
In Der Regel bessere Konditionen (Ablaufleistungen/Renten)
Für die Förderungen absolut egal, nur (vermeintlich) für die Leistungen und weniger Aufwand für die P-Abteilung von Vorteil.
Aber was mich immer noch interessiert: wo steckt der Vorteil
eines Rahmenvertrages?In Der Regel bessere Konditionen (Ablaufleistungen/Renten)
Die stecken aber nicht im Rahmenvertrag mit dem Vermittler, sondern im Gruppenrabatt der Versicherung/Pensionskasse.
Für die Förderungen absolut egal, nur (vermeintlich) für die
Leistungen und weniger Aufwand für die P-Abteilung von
Vorteil.
Auch das wird immer sehr gern als Vorteil verbucht.
Völliger Unsinn, wenn man sich mal überlegt, was da eigentlich passiert.
Der Arbeitgeber bzw. sein Buchhalter oder seine Personalabteilung geben bei Vertragsbeginn eine Buchung und eine Bankverbindung ein. Und die bleibt bestehen, bis zum jüngsten Gericht, der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Beendigung des Vorsorgevertrages (je nachdem, was früher eintritt).
Also im Normalfall für die gesamte Dauer der Beschäftigung ein je nach verwendeter Software ein mehr oder weniger aufwändiges Unterfangen. Beim ersten AN mag das noch zwei Anrufe und 10 Minuten dauern, bei den folgenden ist es eine Sache von wenigen Sekunden (wenn man die Funktionen des Kopierens und Einfügens der Bankverbindung drauf hat).
Zum Vergleich: kein Hahn kräht danach, wenn der Arbeitnehmer alle 6 bzw. 7 Jahre seine Vermögenswirksamen Leistungen ändert. Keiner meckert, wenn der Arbeitnehmer mal seine Bankverbindung ändert oder gar seine Krankenkasse. Vom Arbeitsaufwand her ähnlich.
Also in meinen Augen ist diese vermeintliche Verringerung des Arbeitsaufwandes auch nur an den Haaren herbeigezogen.
Der einzige Vorteil ist die Sicherung eines akquirierten Arbeitgebers. Und diesen Vorteil hat nicht der Arbeitgeber, für den ist es eher ein Nachteil, gibt er doch seine Entscheidungsfreiheit auf. Dank solcher mehr als fraglichen Argumente.
Der Arbeitnehmer hat aber mit unterschrieben und ist somit
(theoretisch) aufgeklärt über das Produkt. Leider ist es aber
oft so, dass der Arbeitnehmer derjenige ist, mit dem am
wenigsten gesprochen wird, da geb ich Ihnen Recht.
nein vergleiche urteile arbeistgericht stgt ( 2005 ) und aktuell landesarbeitsgericht münchen ( 2007 ).
der ag ist im falle der bav treuhänder.
grüße
andreas sokol
Selbst wenn er aufgeklärt ist, meist hat er gar keine andere
Wahl: „Nimm dies, oder halt die Klappe!“
was mit zunehmender rechtsprechung ein problem für die ag wird, denn die haften für die wertgleichheit.
Oft genug springen die Berater mit sinnlosen Argumenten herum
ja mind. 90 % sollten die finger von der bav lassen entweder sie haben absolut keine ahnung was sie verkaufen oder sie lügen wissentlich
Vielleicht kann mir ja einer einen nennen?
ja ohne rabatierung über rahmen oder gruppenlösung dürfte die bav rechtlich fragwürdig oder sogar unzulässig sein ( dr. reinecke vor. richter des bag )
grüße
a.s.
Oft genug springen die Berater mit sinnlosen Argumenten herum
ja mind. 90 % sollten die finger von der bav lassen entweder
sie haben absolut keine ahnung was sie verkaufen oder sie
lügen wissentlich
Nur bei der bAV?
Vielleicht kann mir ja einer einen nennen?
ja ohne rabatierung über rahmen oder gruppenlösung dürfte die
bav rechtlich fragwürdig oder sogar unzulässig sein ( dr.
reinecke vor. richter des bag )
Wieso sollte eine bAV ohne Gruppenrabatt rechtlich fragwürdig sein?
Hallo,
ja ohne rabatierung über rahmen oder gruppenlösung dürfte die
bav rechtlich fragwürdig oder sogar unzulässig sein ( dr.
reinecke vor. richter des bag )
wo ist denn das nachzulesen? Nach meiner Kenntnis hat sich
der Herr Dr. Gerhard Reinecke lediglich gegen gezillmerte Tarife
ausgesprochen. http://www.vorsorgedurchblick.de/projekt01/side403.h…
Gruß
Wieso sollte eine bAV ohne Gruppenrabatt rechtlich fragwürdig
sein?
ergibt sich aus der treuhänderfunktion des ag. da alle vr entsprechende tarife anbieten sollte der an ohne nachteile an der gruppenlösung teilnehmen können. urteil dazu ist mir ( noch ) nicht bekannt.
Was ist denn mit der kleinen Firma, wo sich die Angestellten nur kleckerweise dazu durchringen können? Mit zwei oder drei Angestellten wird man keinen Gruppenrabatt bekommen.
Ich finde das nicht wirklich fragwürdig.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]