Private Rentenversicherung

Hallo,
ich wüßte gerne, ob im Falle einer privaten Rentenversicherung, die vorsieht, daß im Todesfall Versicherungsleistungen ausgezahlt werden, diese zum Erbe zählen und somit der Erbschaftssteuer unterliegen.
MfG Gisela

Hallo,

kommt auf den Vertrag an!

Wenn der Bezugsberechtigte im Todesfall - Versicherungsnehmer ist und die Beiträge zahlt, dann nicht.

Gruß Merger