Hallo!
Ich habe eine Frage zur Neureglung der Rentenversicherungen ab Januar 2005:
Wenn eine private Rentenversicherung den Versicherungsbeginn 01.01.2005 hat, der Vertrag zu dieser Versicherung jedoch noch in 2004 abgeschlossen /unterzeichnet wurde, fällt diese Versicherung dann trotzdem unter die ab 2005 geänderte Gesetzgebung?
Meine Frage ist etwas Laienhaft formuliert, ich hoffe sie ist trotzdem verständlich…
Vielen Dank,
Grüße, Nicki
Hallo,
wenn der Beginn der 01.01.2005 ist, unterliegt die Versicherung in jedem Fall dem neuen Steuerrecht.
Selbst wenn der Beginn vor diesem Datum liegt, aber erst Beiträge in 2005 gezahlt wurden ist das neue Recht anzuwenden.
Grüße
Lars
Hallo,
geraten da möglicherweise verschiedene Sachverhalte in einen Topf?
Ich habe eine Frage zur Neureglung der Rentenversicherungen ab
Januar 2005:
Was ist damit gemeint? Die Neureglung der Besteuerung gesetzl. Renten? Oder die Neufestsetzung der Ertragsanteile für private Rentenversicherungen?
Wenn eine private Rentenversicherung den Versicherungsbeginn
01.01.2005 hat, der Vertrag zu dieser Versicherung jedoch noch
in 2004 abgeschlossen /unterzeichnet wurde, fällt diese
Versicherung dann trotzdem unter die ab 2005 geänderte
Gesetzgebung?
Die Einkünfte aus privaten Rentenversicherungsverträgen (Beiträge aus versteuertem Einkommen, also aus dem Netto) werden nach wie vor mit einem altersabhängigen Ertragsanteil versteuert. Die Ertragsanteile wurden ab 2005 reduziert. Sie gelten auch für Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden. So sinkt der Ertragsanteil z. B. bei einem Rentenbeginn zum 65. Lebensjahr von 27 auf 18%.
Gruß
Zemionow
Du unterliegst dem alten Steuerrecht. Es gab eine Übergangsregelung, nach der Verträge die in 2004 abgeschlossen wurden mit Beginn vor 1.4.05 den alten Regelungen unterliegen, also insbes. keine KESt nachz 12 Jahren. (BMF-Schreiben vom 25.11.2004, BStBl. 2004 I S. 1096)