Liebe/-r Experte/-in,
ich hatte seit einigen Jahren mehrere Verträge über meinen damaligen AG in eine Pensionskasse laufen. Leider wurde ich im Jahre 2008 arbeitslos, wodurch meine verträge auf beitragsfrei umgestellt wurden.
Mittlerweile habe ich 8nach über 2 jahren arbeitslosigkeit wieder eine Arbeit gefunden, kann aber die alten verträge nicht mehr „aktivieren“, da die Frist dazu anscheinend abgelaufen ist.
Um weiterhin für die Rente vorzusorgen muß ich leider notgedrungen neue Verträge (über einen anderen Anbieter) abschliessen == wiederum ist die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
Mich stört vor allem, daß mich das damalige Versicherungsunternehmen keine Anstalten gemacht hat, mich auf die Frist hinzuweisen bzw. mir Vorschläge zur Weiterführung gemacht hat.
Ich überlege nun, die nun neu auf mich zu kommenden Bearbeitungsgebühren dem alten Unternehmen aufzubürden, denn schließlich haben Sie es versäumt, mich zu unterrichten, was ja wohl ihre Pflicht gewesen wäre.
Welche Möglichkeiten bzw. Chancen dazu habe ich?
Danke für Info bzw. Hilfe!!
LG Robert