Private Rentenversicherung Informationspflicht

Liebe/-r Experte/-in,

ich hatte seit einigen Jahren mehrere Verträge über meinen damaligen AG in eine Pensionskasse laufen. Leider wurde ich im Jahre 2008 arbeitslos, wodurch meine verträge auf beitragsfrei umgestellt wurden.
Mittlerweile habe ich 8nach über 2 jahren arbeitslosigkeit wieder eine Arbeit gefunden, kann aber die alten verträge nicht mehr „aktivieren“, da die Frist dazu anscheinend abgelaufen ist.
Um weiterhin für die Rente vorzusorgen muß ich leider notgedrungen neue Verträge (über einen anderen Anbieter) abschliessen == wiederum ist die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
Mich stört vor allem, daß mich das damalige Versicherungsunternehmen keine Anstalten gemacht hat, mich auf die Frist hinzuweisen bzw. mir Vorschläge zur Weiterführung gemacht hat.

Ich überlege nun, die nun neu auf mich zu kommenden Bearbeitungsgebühren dem alten Unternehmen aufzubürden, denn schließlich haben Sie es versäumt, mich zu unterrichten, was ja wohl ihre Pflicht gewesen wäre.

Welche Möglichkeiten bzw. Chancen dazu habe ich?

Danke für Info bzw. Hilfe!!

LG Robert

Hallo, Robert !
Die Aussage der Pensionskasse, die alten Verträge könnten nicht reaktiviert werden ist schlicht falsch ! Die Pensionskasse ist verpflichtet, diese Verträge zu reaktivieren. Andernfalls wäre das ganze System der betrieblichen Altersvorsorge nichts wert, denn Arbeitslosigkeit kann halt immer mal vorkommen. Ist es denn wirklich die Pensionskasse gewesen, die sich weigert oder kommt die Weigerung aus der Ecke des neuen Arbeitgebers ? Viele Arbeitgeber arbeiten mit „ihrer“ Versicherung zusammen und halten oft auch die Hand auf, um einen Teil der Abschlußprovision vom Vertreter zu kassieren. Somit könnte der neue AG ein vitales Interesse am Neuabschluß haben. Aber auch das ist rechtswidrig, der neue AG ist ebenfalls verpflichtet die alte Pensionskasse zu übernehmen, auch wenn er sonst mit einem anderen Unternehmen zusammenarbeitet.
Wenn es aber wirklich die Pensionskasse ist, die sich weigert, hilft oft ein letztes Schreiben, in dem man mit der Einschaltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn und mit dem Beschreiten des Rechtsweges droht. Viel Erfolg dabei, mich würde der weitere Verlauf sehr interessieren…

Gruß aus Bonn
Stefan

Hallo Robert,

leider bin ich in Rentenversicherung nicht der Spezialist.

Generell dürfte es aber nach meiner Auffassung nicht sooo einfach sein, dem Versicherer die Kosten für den Neuabschluss aufzubürden.

Der von Dir abgeschlossene Vertrag über den Arbeitgeber (vermutlich eine Direktversicherung) ist klassischerweise ein Vertrag zu Gunsten Dritter, d.h. die Firma deines ehemaligen Arbeitgebers ist da der Versicherungsnehmer und Du bist der Dritte = Begünstigte (und auch der Prämienzahler).
Ich bin mir jedenfalls nicht sicher, ob es zu den unbedingten Beratungspflichten gehört hätte, Dich darauf hinzuweisen, dass es Warte- bzw. Ausschlussfristen gibt, wenn es Dir „zumutbar“ gewesen wäre, dies mit nicht unerheblichem Aufwand beim Versicherer zu erfragen - oder es in den Versicherungsbedingungen drin steht. Das kann ich aber nicht beurteilen.

Ich würde Dir empfehlen, hier noch eine fachkundige Meinung übers Portal anderweits anzufragen.
Hoffe, ich hab’ Dir wenigstens ein bisschen weiterhelfen können.

Gruß

Lothar

Leider kann ich bei dieser Frage nicht weiterhelfen.
Sie sollten sich damit an einen Ombutsmann wenden.
Der berät und schlichtet unabhängig von den Versicherungen.

Merci trotzdem für die Antwort!

Leider kann ich bei dieser Frage nicht weiterhelfen.
Sie sollten sich damit an einen Ombutsmann wenden.
Der berät und schlichtet unabhängig von den Versicherungen.

Hallo Stefan,

danke für deine informative Antwort. Sag mal: Hast du für deine Info auch irgendwelche Belege? Ich würde den Vertreter der „neuen“ Versicherung (vorher: Pensionskasse, jetzt: Direktversicherung) gerne mit deinen Angaben (natürlich ohne deinen Namen) konfrontieren und wäre gespannt auf seine Antwort.

Danke noch mal für deine Antwort!

LG Robert

Hallo, danke für deine Antwort. Ich werde mich hierzu wohl mal an den Ombudsmann wenden. Gruß Robert