Hallo,
zur Beantwortung dieser Frage kommt es auf die persönlichen Verhältnisse an. Hier werden mehrere Sachverhalte durcheinander geworfen. Einmal ist der Hauptversicherte freiwilliges Mitglied. Dann wird gefragt, was mit der Privatrente für den Ehegatten im Alter passiert. Ich nehme einmal zur Abgrenzung und Beatwortung folgenden Sachverhalt so an, wie ich den Hintergrund der Frage verstehe.
Ehemann freiwillig gesetzlich versichert. Ehefrau ohne Einkommen beitragsfrei in der Familienhilfe. Ehefrau erhält später eine Privstrente aus eigenen Einzahlungen.
Diese Privatrente wird in voller Höhe bei der Familinenhilfe berücksichtigt. Liegt der mtl. Rentenzahlbetrag über 365 €, dann endet der Familienhilfeanspruch. Die Ehefrau müsste sich selbst freiwillig versichern. Die Höhe des Beitrages richtet sich dann nach dem steuerpflichtigen Anteil der Rente und den sonstigen Einnahmen zum Lebensunterhalt.
Bei der Mehrheit ist es aber so, dass eine gesetzliche Rente (wenn auch nur gering) ausgezahlt wird. Aufgrund dieser Rente entsteht meist eine eigene Versicherungspflicht, da die Zeit der Familienversicherung als Vorversicherungszeit angerechnet wird. Das führt dazu, dass der Beitrag nur aus der gesetzlichen Rente, nicht aber aus der Privatrente zu berechnen ist.
Allein daraus ist zu ersehen, dass eine Antwort, je nach persönlichen Verhältnissen, unterschiedlich zu den Fragen ausfällt.
Gruß Woko