Private-Rezepte als gesetzlich Versicherter

Hallo Community!

Ich wurde im September diesen Jahres rückwirkend bei der TK seit dem 1. August versichert, da ich vorher über meine Eltenr privat versichert war, aufgrund einer begonnen Ausbildung mit eigenem Einkommen jetzt aber selber versichert sein muss.
Ich habe in diesem Zeitraum von einigen Ärzten noch Privat-Rezepte verschrieben bekommen. Diese musste ich dann, wie es bei privaten Krankenkassen üblich ist, vorstrecken. Nun bin ich aber gar nicht mehr bei meiner alten Krankenkasse versichert, sondern bin ja rückwirkend für den Zeitraum, wo mir die Rezepte verschrieben wurden, bei der TK versichert.

Weiß vielleicht jemand, ob ich das Geld nun von der TK erstattet bekommen kann?

Hallo, Che,
ich würde einfach bei der TK anrufen und das Problem schildern. Da rückwirkend abgerechnet wird, denke ich, dass die priv. Kasse die Kosten erstattet. Kann auch sein, dass die Kassen es untereinander abrechnen.
Alles Gute- Schaddie

Die Rezepte müssen in Kassenrezepte geändert werden. Privatrezepte werden nicht erstattet.

Gruß, Christian