Hallo,
es wurde im August 2010 ein Auto über ebay PRIVAT Verkauft.
Der Käufer arbeitet im öffentlichen Dienst.
Er hat seine Position ausgenutzt um Private Schufa Auskünfte zu bekommen. Als Verwendungszweck gab er Inkassobearbeitung an.
Diese Anfrage steht nun in der Auskunft.
Wahrscheinlich gibt es jetzt bei diversen Anfragen Probleme.
Ist das Rechtlich erlaubt?
Wenn nicht kann man rechtlich vorgehen mit Erfolg?
Hallo,
es wurde im August 2010 ein Auto über ebay PRIVAT Verkauft.
Der Käufer arbeitet im öffentlichen Dienst.
Er hat seine Position ausgenutzt um Private Schufa Auskünfte
zu bekommen. Als Verwendungszweck gab er Inkassobearbeitung
an.Diese Anfrage steht nun in der Auskunft.
Man kann bei der Schufa der erteilten Auskunft widersprechen mit dem Hinweis, dass der Auskunftssuchende zu rein privaten Zwecken die Auskunft „erschlichten“ hat, und die Schufa das berechtigte Interesse nunmehr nachzuweisen hat.
Die Schufa reagiert dann unverzüglich und verlangt vom Auskunftsssuchenden den Nachweis,…
Wahrscheinlich gibt es jetzt bei diversen Anfragen Probleme.
Nein, man kann bei der Schufa eine „unberechtigte Anfrage“ löschen lassen, siehe oben,…
Ist das Rechtlich erlaubt?
Nein,…
Wenn nicht kann man rechtlich vorgehen mit Erfolg?
Ja, über die Schufa, wie oben beschrieben,…
mfg