Person A leidet seit Jahren an chronischer Geldknappheit. Sie verstand sich sehr gut mit Person B, und als Freundschaftsdienst überwies Person B leihweise eine beträchtliche Summe Geld an Person A. Schriftliche Dokumente, die die Art dieses Transfers bestätigen, existieren nicht, einziger Zeuge ist Person C.
Nach 2 Jahren macht Person A immer noch keine Anstalten, das Geld ratenweise zurückzuzahlen, und reagiert weder auf Mails, SMS’en, noch Telefonanrufe. Person B macht sich also auf den Weg, Person A persönlich zu besuchen. Person A zeigt sich sehr einsichtig, und verspricht noch in der aktuellen Woche die erste Rate zu überweisen.
Wochenlang passiert nichts, keine Rate trifft ein. Das Spiel geht wieder von vorne los, keine Reaktion auf Mails, Telefon abgeschaltet, nur bei persönlichem Kontakt wieder das Luftversprechen der baldigen Überweisung. Aber es passiert nichts.
Nun die Frage, was kann Person B machen, um an sein Geld zu kommen? Gibt es da noch Chancen?
Danke & Grüße,
Uwe
Mensch, da hab ich mich drauf konzentriert, den Text möglichst objektiv zu schreiben, und dabei ganz die Höflichkeit vergessen! Sorry, hiermit wird die Begrüßung nachgereicht:
Hallo,
ich habe eine Frage zu folgender Situation, vielleicht weiß einer von euch Rat:
[eigentlicher Text]
Hallo!
Zunächst muss das Darlehen gekündigt werden, dabei ist die gesetzliche Frist zu beachten.Dann kann das gerichtliche Mahnverfahren betrieben werden, um zumindest einen Titel zu erwirken. Ein Anwalt kann bei sowas sehr hilfreich sein.
Das ist nur für Leute wichtig, die sonst keine Probleme haben.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Moin Uwe,
als erstes solltest man versuchen, einen Schuldschein zu bekommen, dann hat man was in der Hand, was vor Gericht mehr hergibt als der ominöse Zeuge C. Natürlich lohnt sich der Gerichtsweg nur, wenn beim Schuldner was „zu holen“ ist, nach dem Hausbesuch sollte der Gläubiger dies beurteilen können. Die „Freundschaft“ dürfte damit natürlich dann beendet sein…
Gruß,
Tommy
Erfahrungen
Hallo Uwe!
Du hättest mit dieser ‚Geschichte‘ etwas beschreiben können, dass meinem Mann auch mal passiert ist. Wir haben einen gerichtlichen Mahnbescheid und später eine Zwangsvollstreckung - in unserem Fall eine Lohnpfändung - erreicht. Da der Schuldner noch andere ausstehende Verpflichtungen hat, warten wir noch so bis Ende diesen Jahres, bis da was kommt. Dafür wird das Geld in der Zwischenzeit aber gut verzinst. 
Mein Mann hatte mit der ganzen gerichtlichen Sache auch viel zu lange gewartet. Ich glaube so insgesamt ging das vorher 3 Jahre mit 'Ich zahls Dir nächste Woche… da bekomme ich Geld aus Quelle X… ’ und eben Nichtmelden seitens des Schuldners. Mein Mann hatte Skrupel - der ‚Freundschaft‘ wegen, das gerichtlich dann zu machen. Erst spät hat er verstanden, dass die ‚Freundschaft‘ ohnehin dadurch zerstört war und heute ärgert er sich schon manchmal, dass er nicht früher was gemacht hat, dann hätte er sein Geld nämlich inzwischen, weil er evtl. vor den anderen Schuldnern auf der Tilgungsliste gestanden hätte.
Ach ja - wir haben das ganze übrigends komplett ohne Anwalt gemacht. Nur über das zuständige Amtsgericht. Hier in BaWü konnten wir das in Stuttgart sogar online machen.
Viele Grüße,
Swantje
Hallo,
vielen Dank für die Aufklärung! Gestern hat sich Person B bei Person A gemeldet, am Montag will sie die erste Rate persönlich überreichen - vielleicht klappt’s ja noch ohne Anwalt oder Amtsgericht.
Grüße,
Uwe