Private Schulden einfordern

hallo, meine frage ist folgende

kann man private schulden einkalgen? gegenüber zb seiner schwester, welche aber schon 3-4 jahre zurückliegen und aufgrund eines handyvertrages zustande gekommen sind?

zb jemand schließt für seine schwester einen handyvertrag ab (1000freiminuten, 50€ grundgebühr). die schwester sagt sie macht einen dauerauftrag in höhe von 50€, welcher aber nie zustande kommt! ausserdem sagt sie „die rechnung wird sowieso nicht höher weil ich die freiminuten nicht aufbrauchen kann“.

dann kommt die erste rechnung ->300€…
kein dauerauftrag von 50€ für grundgebühr vorhanden, und geld sieht der „geschädigte“ auch nicht

zweite rechnung 350€
gleiches spielchen

dritte rechnung 300€
der geschädigte kassiert simkarte und handy ein!

mittlerweile sind 3jahre vergangen und der geschädtigte bleibt auf dem geld sitzen, weil die schwester nicht zahlt!

hat man jetz die möglichkeit durch rechtliche schritte an sein geld zu kommen??

in dem fall war das ja keine bürgschaft oder ähnliches, sondern der vertrag lief einfach nur auf den „bruder“ und die „schwester“ hat damit telefoniert… die beiden haben lediglich untereinander ausgemacht das die schwester für die rechnungen aufkommt, aber diese vereinbarung wurde nie erfüllt

Hallo,

ich bin kein Jurist, vielleicht weiss es noch jemand genauer:

  • alles aus 2005 ist erledigt, weil Ende 2008 verjährt (sofern die Verjährung nicht durch bestimmte Aktionen unterbrochen/gehemmt wurde)
  • Verträge müssen nur in den wenigsten Bereichen schriftlich geschlossen werden. Ich würde dies als Nutzungsvereinbarung sehen, wobei natürlich die Frage eine Rolle spielt, wie man die Absprachen beweisen kann (und wer wirklich telefoniert hat)

Eine preisgünstige Möglichkeit wäre z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid. Das ist eigentlich was für unwillige Vertragspartner, geht aber natürlich theoretisch auch zwischen Geschwistern. Innerhalb der Familie würde ich es aber erst im Guten versuchen.

Gruss Hans-Jürgen
***