Private schulden eintreiben!

hallo , schreibe das erste mal hier und weiß nicht mal ob ich mit meiner frage hier richtig bin ! mein ex-freund schuldet mir 1000 euro seit jahren! er hat mir auch einen wechsel unterschrieben aber es kommt einfach nix … ich möchte nicht noch länger warten und weiß aber nicht was ich tun kann um an mein geld zu kommen?
kann ich zu einem inkassobüro gehen?
könnt ihr mir bitte bitte helfen?
dank euch!

hallo Mone,

schreibe das erste mal hier und weiß nicht mal ob ich
mit meiner frage hier richtig bin !

Prinzipiell bist Du hier schon richtig, oftmals bekommt man auch ganz sinnvolle Antworten.

mein ex-freund schuldet
mir 1000 euro seit jahren! er hat mir auch einen wechsel
unterschrieben aber es kommt einfach nix … ich möchte nicht
noch länger warten und weiß aber nicht was ich tun kann um an
mein geld zu kommen?
kann ich zu einem inkassobüro gehen?

Üblicherweise ist die Reihenfolge so:

  1. Betrag anmahnen mit Bezug auf seine damals geleistete Unterschrift
  2. gerichtlichen Mahnbescheid beantragen
  3. Einspruchsfrist abwarten
  4. Gerichtsvollzieher treibt Geld ein (Pfändung)

zu 1. einfach eine normale Mahnung per Einschreiben mit Rückschein senden und darin einen endgültigen Termin für die Rückzahlung festlegen

zu 2. kann man über einen Anwalt machen, kostet aber jede Menge Geld (Berechnung über den Streitwert). Alternativ selbst durchführen. Dazu ein Formular im Schreibwarenladen kaufen (ca. 2 Euro), das Ganze ausfüllen und selbst zum Gericht tragen (Kosten sind festgeschrieben, soweit ich weiss bei 1.000 Euro Streitwert sind es ca. 20 - 30 Euro). Der Beamte beim Gericht (ging bei mir ohne Termin) schaut das Ganze mit durch und setzt seine Unterschrift drauf. Wichtig: damaliges Schriftstück, welches Deine Ansprüche beweist als Kopie gleich beilegen

Ach ja, die Kosten des gerichtlichen Mahnbescheids gehen erstmal zu Deinen Lasten (Vorauskasse, ebenso beim Anwalt), werden jedoch Deinem Ex-Freund in Rechnung gestellt.

zu 3. Dein Ex-Freund hat jetzt 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen (z.B. wenn er beweisen kann, dass er Dir das Geld schon längst zurück gezahlt hat - z.B. durch Kontoauszug).

zu 4. Die Kosten des Gerichtsvollziehers gehen auch zu Lasten Deines Freundes, ausser er legt den Offenbarungseid ab, dann bleibst Du erstmal drauf sitzen (war damals auch so irgendwas um 60 Euro).

Im Falle eines Offenbarungseides hast Du dann einen 30-jährigen Titel, mit dessen Hilfe Du alle 3 Jahre erneut pfänden lassen kannst.

Grüsse

Sven

hallo , schreibe das erste mal hier und weiß nicht mal ob ich
mit meiner frage hier richtig bin ! mein ex-freund schuldet
mir 1000 euro seit jahren! er hat mir auch einen wechsel
unterschrieben aber es kommt einfach nix … ich möchte nicht
noch länger warten und weiß aber nicht was ich tun kann um an
mein geld zu kommen?
kann ich zu einem inkassobüro gehen?
könnt ihr mir bitte bitte helfen?

Hallo,
schau mal unter www.forum-schuldnerberatung.de. Das ist zwar „die Gegenseite“ :wink:, aber vielleicht bekommst Du ein paar zuverlässige Tips und Erfahrungsberichte von Betroffenen.

Ein Inkassounternehmen dürfte sich für Dich wegen der sehr hohen Gebühren nicht lohnen. Es bleibt nur der gerichtliche Mahnweg (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Lohn- oder Kontopfändung).

Viele Grüße

Jens

hi … danke euch zwei! ihr habt mir sehr geholfen!

wie mir scheint bleibt mir nur der gerichtliche weg oder ? das wollte ich vermeiden … deswegen dachte ich sowas geht auch über ein inkassobüro?
ich hasse gerichte … lach …

habt ihr denn auch ne idee , wie hoch die gebühren bei nem inkassobüro sind?

lieben gruß mone

Hallo,

du schreibst, er habe dir einen Wechsel unterschrieben. Was meinst du damit? Habt ihr ein offizielles Wechselformular ausgefüllt und unterschrieben? dann hättest du eine viel wirksamere Möglichkeit, dein Geld zu fordern. Du kannst den Wechsel vorlegen und dein Geld verlangen. Dabei hilft dir ein Gerichtsvollzieher. Wenn er nicht zahlt, kannst du den Vorgang der Staatsanwaltschaft melden.

Gruß,
Francesco

dank dir für deine antwort!
ja ich habe ein unterschriebenes wechselformular von ihm!
ich wollte nur den gerichtlichen weg umgehen und dachte es geht vielleicht auch anders?

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ja ich habe ein unterschriebenes wechselformular von ihm!
ich wollte nur den gerichtlichen weg umgehen und dachte es
geht vielleicht auch anders?

Hast Du den Wechsel denn bereits vorgelegt? Was meinst Du in Deiner ersten Mail mit „es kommt einfach nix“?

Ein Inkassounternehmen nimmt bei schwer einzutreibenden Forderungen nach meiner Beobachtung zwischen 20-60% der eigentlichen Summe.

Glaub mir also, dass der gerichtliche Weg per Mahnbescheid und anschließendem Vollstreckungsbescheid mit Lohn- und Kontopfändung der Beste ist. Unabhängig davon sollte man die Seuche der Inkassounternehmen nicht auch noch unterstützen :smile:

Viele Grüße

Jens

Mahnverfahren
Das gerichtliche Verfahren zu vermeiden ist eine nette Geste von Dir.
Ich halte das aber für die wirkungsvollste und vor allem die „netteste“ Vorgehensweise.

Inkassounternehmen gehen deutlich penetranter vor als Amtsgerichte.
Das gibt es einige „windige Typen“.

Schau Dir mal http://www.mahnung-online.de/ oder http://www.letzte-mahnung.de/ an.

Bei einem Streitwert von 1000 Euro lohnt sich sogar die Beauftragung eines Anwalts. Bei einem gerichtlichen Verfahren zahlt der Beklagte den Streitwert, sowie die Prozesskosten (ca. 200,- Euro).

Bei einem Inkassounternehmen zahlst DU! die Gebühren.

hallo jens ,
ja ich habe ihm den wechsel mehrmals vorgelegt und er zahlt einfach nicht …
das problem ist , das er arbeitslos ist , da bekomm ich mein geld doch nie auch wenn ich kontopfändung kriegen sollte!
ich weiß echt nicht was ich machen soll?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

ja ich habe ihm den wechsel mehrmals vorgelegt und er zahlt
einfach nicht …
das problem ist , das er arbeitslos ist , da bekomm ich mein
geld doch nie auch wenn ich kontopfändung kriegen sollte!
ich weiß echt nicht was ich machen soll?

Och, so pauschal würd ich das nicht sagen! Eine Kontopfändung verpflichtet erstmal den Drittschuldner (Bank) dazu, dem Gläubiger (Dir) sämtliches akuelles und zukünftiges Guthaben bis zur Tilgung der Schuld abzuführen. Die Betonung liegt dabei hoffnungsvoll auf „zukünftiges“.

Zwar sind Sozialleistungen generell pfändungsfrei, aber bei einer Kontopfändung muss sich der Kontoinhaber binnen einer Frist von 7 Tagen beim Amtsgericht die Freigabebescheinigung für diese Beträge holen. Die Chance, das jemand das nicht weiß und deshalb einfach nichts tut, ist sehr hoch.

Nach Ablauf von 7 Tagen überweist Dir dann die Bank das Geld.

Wär das nichts? :smile:

Jens