Mal angenommen ein Paar gibt private Sex-Partys zu Hause oder in anderen Mieträumen. Das Paar wirbt in diversen Foren mit „Privat-Sex-Partys, Taschengeld erwünscht“. Bei diesen Partys können sowohl Frauen als auch Männer teilnehemn, alles im privaten Rahmen oder in geeigneten Räumlichkeiten. Die Frau nimmt selber das Taschengeld nicht entgegen! Die Partys finden regelmäßig statt.
Frage: Wird in diesem Fall von Prostitution gesprochen?
Und noch eine Frage: Muss dies in irgend einer Form beim Finanzamt angegeben werden, wegen Versteuerung?
Letzte Frage: Mal angenommen es geht aus den Internet-Inseraten und Forenbeiträgen nicht 100% hervor, dass die Party in regelmäßigen Abständen statt finden, mmüsste dann versteuert werden.
Als Infos: Wie erwähnt wird ein Taschengeld verlangt, bzw. ein Unkostenbeitrag, da ja auch Getränke angeboten werden. Die Taschengeldhöhe beträgt 65 euro pro Teilnehmer.