Private Steuererklärung: angefallene Ausgaben aufgrund Grundstücksgemeinschaft

Hallo,

angenommen, man ist Teil einer Grundstücksgemeinschaft. In der privaten Steuererklärung trägt man in Anlage V den Einnahmenbetrag aus dem entsprechenden Bescheid vom FA ein. Aber wo bringt man die Ausgaben unter, die man nur selbst hatte (z.B. Fahrt zum Mieter, Anschaffung Fachliteratur), wenn diese Kosten nicht in der Feststellungserklärung untergebracht wurden?

Hallo!

Die müssen in der Feststellungserklärung untergebracht werden, in der Einkommensteuererklärung gibt es dazu keine Möglichkeit.

Prüfen ob Feststellungsbescheid der Grundstücksgemeinschaft noch geändert werden kann (Einspruchsfrist), wenn nicht prüfen ob hinsichtlich der Sonderwerbungskosten ein Ergänzungsbescheid zum Feststellungsbescheid erlassen werden kann.

gruß derschwede77