Hallo,
angenommen, man ist Teil einer Grundstücksgemeinschaft. In der privaten Steuererklärung trägt man in Anlage V den Einnahmenbetrag aus dem entsprechenden Bescheid vom FA ein. Aber wo bringt man die Ausgaben unter, die man nur selbst hatte (z.B. Fahrt zum Mieter, Anschaffung Fachliteratur), wenn diese Kosten nicht in der Feststellungserklärung untergebracht wurden?