Private Straße ohne Fahrerlaubnis

hallo!

Jemand besitzt ein 3 km langes Grundstück, an der sich oben und unten jeweils eine Auffahrt zu einer Bundesstraße befindet.
Nun baut er zwischen diesen Auffahrten eine private Straße, stellt an den Auffahrten eine Schranke auf und stellt ein Häuschen daneben, in dem jemand sitzt.
Nun kann jeder diese Straße benutzen, wenn er vor der Schranke anhält, in das Häuschen geht und dort ein Formular ausfüllt.

Kann nun jemand, der sich so zur Benutzung angemeldet hat, die Straße mit einem Auto benutzen, ohne eine Fahrerlaubnis zu haben?

Gruß
Paul

Auf Privatgrundstücken darf jeder !!! auch ohne Fahrerlaubnis !!! fahren.

Wichtig ist nur das dieses Grundstück eine Zugangskontrolle ( Schranke Pförtner ) etc. hat und damit faktisch nicht öffentlich ist,
oder Umzäunt ist.

Ein Parkhaus hat z.B. auch Schranken, ist aber öffentliches Straßenland, da die Schranken nur dazu da sind um Parkscheine auszugeben. Da kann also jeder reinfahren der will.

Auf einem Privatgrundstück nur wenn du da jemand rauf läßt. Damit ist der Nutzerkreis quasi eingeschränkt.

richtig, aber eine einschränkung gibt es meines wissens: wenn der eigentümer des grundstücks ein schild aufgestellt hat, dass die stvo gilt. dann muss man auch nen lappen haben (aber wer an so eine straße denkt, wird vermutlich so ein schild nicht aufstellen)

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richtig, aber eine einschränkung gibt es meines wissens: wenn
der eigentümer des grundstücks ein schild aufgestellt hat,
dass die stvo gilt.

Nö, denn die StVO gilt da nunmal nicht. Er kann höchstens ein Schild aufstellen, dass die Vorschriften der StVO gelten. Aber auch das bedeutet nur, dass der Fahrer die gleiche Sorgfalt walten lassen muss, wie sonst und regeln wie rechts vor links zu beachten sind - Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die an öffentlichen Verkehrsraum gebunden sind, sind aber auch dann nicht vollendbar.

dann muss man auch nen lappen haben (aber wer an so eine straße :denkt, wird vermutlich so ein schild nicht aufstellen)

Nö, dann will der Eigentümer, dass man einen hat. Das sollte er dann wohl auch irgendwie durchsetzen…

Gruß Andreas

Ein Parkhaus hat z.B. auch Schranken, ist aber öffentliches
Straßenland, da die Schranken nur dazu da sind um Parkscheine
auszugeben. Da kann also jeder reinfahren der will.

Wo ist der Unterschied zwischen der Variante, dass man bei einer Schranke auf nen Knopf drückt und eine Karte rauskommt, mit der jeder das Parkhaus betreten kann
und
der Variante, dass man aus dem Auto aussteigt, in ein Häuschen geht, dort ein Formular ausfüllt und jeder nach erfolgreicher Ausfüllung in das Grundstück einfahren kann?

Kann nicht bei beiden Varianten generell jeder das Grundstück befahren?

Gruß
Paul

Hallo,

man kann da sogar diverse Straßen bauen (wenn baurechtlich zulässig), Kreuzungen, Kreisel, … anlegen, und das Ganze dann als Übungsplatz vermarkten. Denn solche Übungsplätze sind ein Paradebeispiel für Fahren ohne Fahrerlaubnis auf abgesperrtem privaten Grund.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Kann nicht bei beiden Varianten generell jeder das Grundstück befahren?

Hatte mir es so gemerkt:
„Überall wo die Rennleitung auch hin kommt, darf nicht jeder fahren!“

Parkhaus = da kommt die Rennleitung auch rein, Knöpfchen drücken, fertsch (da dort ja nur der Parkplatz zur Verfügung gestellt wird!)
priv. Grundstück = Eintritt nur nach Kontrolle

VG, René

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guten tag,

ein parkhaus ist immer ein öffentliches gebäude in dem fahrzeuge abgestellt werden, die zuvor über öffentliche straßen bewegt werden.
hierzu ist eine fahrerlaubnis erforderlich.
2.
privatgelände ist und bleibt privatgelände. darauf kann ich machen was mir beliebt. ob nun straßen oder eine kraterlandschaft auf dem privatgelände gebaut werden ist vollkommen gleichgültig.
eine straße auf einem privatgelände bleibt eine privatstraße und ist nicht öffentlich. insbesondere wenn die privatstraße durch einen fallbaum für die „allgemeinheit“ abgesperrt ist.
3.
es stellt sich aber die frage, wie denn das fahrzeug auf das privatgelände gelangt.
über eine öffentliche traße ist die fahrt mit dem fahrzeug nur möglich, wenn der fahrzeugführer eine gültige fahrerlaubnis besitzt.

mfg
mpu24

Frage zum besseren Verständnis
Moin!

Denn solche Übungsplätze sind
ein Paradebeispiel für Fahren ohne Fahrerlaubnis auf
abgesperrtem privaten Grund.

Is das im Amtsdeutsch mit „umfriedetem Gelände“ gemeint? Also eine Absperrung/Umzäunung mit „Umfriedung“ gleichzusetzen? Wie definiert man eine Umfriedung genau? Reichen Schilder, oder muss ne physische Absperrung (Zaun, Mauer, was auch immer) da sein?

Gruss

Mutschy

hallo,

ist jetzt nicht so ganz mein Spezialgebiet, aber mE geht es um die Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum. D.h. wie ja schon in der anderen Antwort geschrieben, kann es durchaus auch auf privatem Grund öffentlichen Verkehrsraum geben, wenn der von jedermann ohne Hinterniss erreicht werden kann. Was die Sache mit der von jedermann bedienbaren Schranke im Parkhaus angeht, will ich mich nicht festlegen, halte aber die in der anderen Antwort gegebene Erklärung für plausibel. Die Schranke ist gerade nicht dazu da „jedermann“ draußen zu halten, sondern das Parkhaus lädt sogar ausdrücklich jedermann zur Nutzung ein, und will durch die Schranke nur sicherstellen, dass dafür auch bezahlt wird.

Das könnte übrigens bzgl. der privaten Straße dann auch zum Problem werden, wenn man die Schranken ebenso nur mit einem Bezahlsystem koppelt, und keine individuelle Nutzungsentscheidung trifft. Das wäre dann so eine Art Mautstrecke, und die wäre wieder öffentlicher Verkehrsraum. Soll die Straße aber tatsächlich nur privat genutzt werden, und dienen die Schranken nur der eigenen Zu- und Abfahrt, und sind entsprechend gesichert, hat man keinen öffentlichen Verkehrsraum.

Gruß vom Wiz