hallo Versicherungsexperten
kennt sich irgendwer damit aus? wie lange kann ich die vergünstigung in anspruch nehmen? bis zum 14. Fachsemester oder bis zum 30. Lebensjahr? oder bis zum 34. Lebensjahr?
kann ich, falls ie vergünstigung wegfällt, wieder in die gesetzliche krankenkasse wechseln? (bin von der versicherungspflicht befreit, auf antrag und darin steht, ich kann erst zurück, wenn das studium beendet ist).
grüsse, zewa
klar!
Schau Dir mal den INTER-Tarif CCA an.
Ich bin überzeugt, dass der Dumping-Beiträge hat. Allerdings sollte Dir das nur Recht sein. Je weniger Beitrag für gute leistungen umso besser, oder?
Grüße
Raimund
hallo,
wobei es NIEMALS mehr zurück in die gesetzliche KV geht, oder ist der unsinn mittlerweile aufgehoben?
Hallo Dirk,
solange man Student ist, ist das richtig.
Gruß
Marco
hallo Dirk,
das ist der Streitpunkt: ich habe Texte, aus denen klar hervorgeht, dass bei Arbeitsplatzwechsel und bei Arbeitslosigkeit (was dem gleichen entspricht) doch wieder ein Wechsel in die GKV möglich ist.
Bei gleichem AG definitiv nein. Und natürlich bei Selbständigen.
Grüße
Raimund
dass bei Arbeitsplatzwechsel und bei
Arbeitslosigkeit (was dem gleichen entspricht) doch wieder ein
Wechsel in die GKV möglich ist.
Bei gleichem AG definitiv nein.
Hallo Raimund,
dies soll meines Wissens in dem Tatbestand begründet sein, das ein neuer AG o.ä. ein neues Versicherungsverhältnis darstellen soll. Leider hab ich dazu noch keinen rechtlichen Verweis gefunden. Wenn mal sowas auftauchen sollte, bitte auc an mich mailen.
Gruß und schönes Wochenende
Martin
raimund das ist interessant, wo ich doch in den "meinungs"blaettern lesen darf, das ein zurück generell ausgeschlossen ist - wohlgemeint bei NICHT-unternehmungshaltende.
gruss dirk
hallo
das ist ja alles ganz nett, aber hilft mir gar nicht weiter…
momentan ist der beitrag in der privaten noch recht günstig. ich nehme nun an, dass das irgendwann vorbei ist. frage:
* wann genau passiert das?
* kann ich in diesem fall doch wechseln?
grüsse, zewa