es wird eine verkaufshalle gewerblich genutzt ca100 qmtr. mann möchte dort eine private sylvesterfeier machen bei der anfrage beim bauamt wurde dies nicht genemigt-- aussage vom amt es handelt sich um eine veranstaltung obwohl mann klar gesagt hat es sei eine private feier darf mann nicht in seinen räumen privat feiern??? wer kann uns helfen
Was hat das Bauamt damit zu tun? Ich könnte mir bestenfalls vorstellen das Gründe des Brandschutzes dagegen sprechen, evtl. auch Vorgaben über Fluchtwege etc. Immerhin ist eine Verkaufshalle ja nicht für Veranstaltungen, auch private, konzipiert.
Allerdings dürften dann viele Betriebe auch ihre Weihnachtsfeiern nicht in den Betriebsräumen stattfinden lassen, wobei ich davon ausgehe dass da niemand vorher eine Behörde fragt sondern einfach loslegt.
Ich fürchte, da müsste man schon den genauen Grund der Ablehnung durch das Amt kennen.
Hallo,
eine private Feier in gewerblichen Räumen ist für das Bauamt eine Veranstaltung, da gibt es m.E. nichts zu rütteln.
Eine Betriebsweihnachtsfeier ist damit nicht zu vergleichen.
eine private Feier in gewerblichen Räumen ist für das Bauamt
eine Veranstaltung, da gibt es m.E. nichts zu rütteln.
Eine Betriebsweihnachtsfeier ist damit nicht zu vergleichen.
und das besagt jetzt was genau? Das Veranstaltungen in gewerblichen Räumen grundsätzlich untersagt sind? Es gibt sogar gewerbliche Räume die extra für Veranstaltungen da sind. Gut, dass ist in diesem Fall nicht gegeben. Aber zunächst müsste man erstmal definieren was eine Veranstaltung im Sinne des Amtes überhaupt ist.
Und es muss ja eine Begründung geben, die einfache Antwort, es handele sich um eine Veranstaltung und sei allein deshalb nicht zulässig würde mir auch nicht ausreichen.
Das Amt wird sich sicher auf eine Verordnung oder ein Gesetz berufen. Wenn man da weiter weiss könnte man da evtl. ansetzen.