Private telefonisch Abmachung

Hallo Leute ,

also es ist so Ich habe meinen Laptop versucht zu verkaufen per Ebay usw. ! Danach ruf mich meine Schwägerin an das Sie den LAptop nehmen würde aber Sie zahle es monatlich ab (es wurde keien Rate vereinbart)!

Nun hat Sie den Laptop hat noch nichts bezahlt ausser das Sie davon die 30 Euro abziehe die Wir Ihr schulden !
Jetzt is einer unserer PC ´s kaput gegenagen und wir wollten den Laptop wieder haben , Sie nun Nein weil wir haben ja einen mündlichen Vertrag ! Jetzt is es aber so das ja praktisch bis zur Vollkommenen Bezahlung das Gerät ja mein Eigentum ist , sie aber eig nur unsere Schulden davon abziehe und das Gerät noch lange nicht bezahlt ist (ausgemachte Summe 250€- den 30€ also 220 € ) Jetzt haben wir Ihr gesagt wir geben Ihr die 30 euro aber wir wollen unser Gerät zurück ! Darf Sie mir das Gerät enthalten ??? oder wie hab ich Chance meinen Laptop wieder zu bekommen ? Bitte um schnelle Hilfe !

Danke Grüsse Kirtron

Hallo,
na das ist ja ne Frage?!?! eigentlich nicht für mich gedacht, da ich mich mit Notebookberatungen und Vergleiche beschäftige - siehe einmal hier : [Werbung gelöscht] oder [Werbung gelöscht] !
Wenn ich das richtig gelesen habe, war dieses nur mündlich vereinbart !!! Das ist schlecht.Bei einer Auseinandersetzung, bist Du in der Beweispflicht.Sorry aber es gibt ein Sprichwort :"…der Feind lauert immer im direktem Umfeld…" ! Wenn Du das allerdings, mit Zeugen nachweisen kannst, dann mußt Du Anzeige erstatten.Sonst sehe ich keine andere Möglichkeit.Der beste Weg, ist natürlich, das Gespräch und dann einen schriftlichen Kaufvertrag.Auch in der Familie, sieht man ja. Falls Du was günstiges suchst, gehe in o.g.Shops.Beim 2.Shop, mit kleinen monatlichen Beträgen, in Form eines Vertrages.

Sorry, mehr kann ich dazu nicht sagen - viel Glück

mfg
Sven

Normalerweise hat Sie ja schon eine Anzahlung gemacht und zwar die 30 Euro. Dennoch denke ich das Ihr trotzdem wieder Anspruch drauf hättet.
Ich würde mir aber die frage stellen ob ein Laptop ein Familienstreit wert ist.

Normalerweise hat Sie ja schon eine Anzahlung gemacht und zwar
die 30 Euro. Dennoch denke ich das Ihr trotzdem wieder
Anspruch drauf hättet.
Ich würde mir aber die frage stellen ob ein Laptop ein
Familienstreit wert ist.

Naja wert nicht , aber es geht ums Prinzip da es ja Familiär ist hatten wir eigentlich gedacht das es ohne Probleme wieder hergibt . Wir hätten genauso gehandelt eben deshalb weil es familie ist das scheint Sie aber nicht zu interessieren !

Mhh, das hat was mit Recht zu tuen -)
Nicht mit PC’s.
Kann ich dir leider nicht weiterhelfen!

Guten Tag,
leider war ich einige Zeit mit anderen Themen und Aufträgen zu stark beschäftigt, um mich den Fragen in wer-weiss-was widmen zu können. Dafür möchte ich mich entschuldigen.

Vermutlich ist das Thema schon geklärt, aber die Situation allgemein halte ich für schwierig. Da vermutlich nur ein mündlicher Vertrag existiert, wird es für beide Seiten schwierig sein, die Vereinbarungen zu beweisen. Denn wahrscheinlich hat keiner von beiden eine Gesprächsaufzeichnung oder einen „Mithörer“ gehabt.
Generell ist ein Kaufvertrag wohl auch mündlich gültig, aber wenn noch nicht alles bezahlt wurde, ist fraglich, ob der Verkauf dann weiterhin gültig ist. Die eine Rate, also Verrechnung mit Schulden macht die Sache kompliziert. Ich denke, effektiv wird das wohl nur ein Rechtsanwalt beantworten können. Möglicherweise hilft nur ein Vergleich, wenn man nicht auf unnötige Gerichtskosten aus ist.
Auch bei solchen Dingen, selbst wenn unter Bekannten oder Verwandten, hilft eigentlich nur klar ein Vertrag, eine Rechnung o. ä. mit eindeutigen Formulierungen, auch zwecks Bezahlung etc.

Bei weiteren Fragen oder Problemen bitte um Mail an [email protected] oder Anruf unter (07254) 985145.
Danke, Markus Scheurer (Inhaber MKS Computer & Internet Service)

Aber wie gesagt: Da ich kein Rechtsexperte bin, würde ich hier einen Anwalt hinzuziehen. Gibt’s auch Info-Hotlines von Anwälten.