ich habe eine Frage zu den geltenden Gesetzen und Regelungen bzgl. der Nutzung von Internet und Email am Arbeitsplatz.
Folgender hypothetischer Fall:
Der Arbeitgeber in einem 15-20-Mann-Unternehmen möchte gern die geschäftlichen Emails automatisch archivieren, da die manuelle Archivierung nicht (mehr) zuverlässig funktioniert.
Bisher war die private Nutzung des Internets und des (geschäftlichen) Emailaccounts in den Pausenzeiten geduldet.
Meine Frage ist jetzt, ob der Arbeitgeber die Nutzung des geschäftlichen Emailaccounts einschränken kann (um z.B. eine serverseitige, automatische Archivierung aller über die Geschäftsadressen laufenden Emails einzurichten), trotzdem aber das private Surfen im Internet weiterhin dulden kann?
Ich habe bisher bei meiner Recherche nur Beispiele gefunden, in denen beides erlaubt oder beides verboten war. Die automatische Archivierung ist halt problematisch, wenn die Emailaccounts auch privat genutzt werden können, soweit ich das richtig verstehe. Da das private Surfen bisher aber zu keinen Problemen geführt hat, möchte der Arbeitgeber ungern die private Nutzung komplett verbieten.
Viele Grüsse und vielen Dank im Voraus für die Hilfe,
d.
Der AG kann über die Nutzung der von ihm zur verfügung gestellten Medien verfahren wie er möchte. Eine zwingende Kopplung „Wenn du nicht surfen darfst, dann darfst du auch nicht mailen“ (und anders herum) ist mir nicht bekannt und macht m.E. auch keinerlei Sinn.
Der AG hat die Pflicht, geschäftl. eMails eine bestimmte Zeit aufzubewahren. Es kann ihn m.E. nicht zugemutet werden, private eMails von geschäftlichen eMails manuell zu trennen. Wenn der AN nicht möchte, dass seine mit gespeichert werden, hat er m.E. die private Nutzung freiwillig selbst zu unterlassen.
danke erstmal für Deine Antwort. Bzgl der Kopplung von Internet und Email am Arbeitsplatz war ich mir sicher, ob es da einfach keine Regelungen gibt, oder ob ich nur keine finde. Auch meiner Meinung nach wäre so eine Kopplung wenig sinnvoll, aber das trifft auch auf manche bestehenden Gesetze und Vorschriften zu
Soweit ich es bisher verstanden habe, darf bei erlaubter Internet- und Emailaccountnutzung nicht ohne Weiteres in die Emailkonten der Mitarbeiter eingesehen werden (z.B. http://tinyurl.com/328fux2 und http://tinyurl.com/3ag4tq4), wobei ich nicht weiss, ob das noch der aktuellste Rechtsstand ist.
es spricht nichts dagegen, beide Dinge getrennt zu regeln, und dies wird auch häufig gemacht. Dies insbesondere deshalb, weil im normalen Nutzungsverhalten im www keinerlei Rückschlüsse auf den einzelnen Mitarbeiter eines Unternehmens und dessen Zuordnung zum Unternehmen stattfinden. D.h. es interessiert Spiegel.de nicht, dass da genau ein konkreter Mitarbeiter von Firma X einen Beitrag gelesen hat, und durch das reine Aufrufen von im Rahmen der Nutzungsvereinbarung zugelassenen Webseiten kann auch nichts passieren, was irgendwelche rechtliche Bindungswirkung zum Nachteil des Unternehmens hätte. Inwieweit man technische Maßnahmen einrichtet, die sicherstellen, dass nur zugelassene Seiten aufgerufen werden, bzw. alle Seitenaufrufe protokolliert werden, um im Falle des Falles den Schuldigen identifizieren zu können, steht auf einem anderen Blatt.
Ganz anders bei der Verwendung geschäftlicher Mailaccounts, wo nicht auf den ersten Blick klar sein muss, ob der PC nun für den privaten Gebrauch oder für die Firma bestellt wird, … Bei allem was über die geschäftliche Mailadresse läuft trägt das Unternehmen ein hohes Risiko, dass ihm Dinge zugerechnet werden, die von den Mitarbeitern eigentlich privat in die Welt gesetzt werden. Insoweit würde ich eine solche Nutzung immer sehr kritisch sehen, und nach Möglichkeit ausschließen (es gibt doch jede Menge Freemailanbieter mit Webinterface). Dann hat man auch keine Probleme mit der Archivierung (wobei ich die bei sauberer Nutzungsvereinbarung auch nicht sehen würde).