Private und kurzfristige Untervermietung

Hallo!

Ich interessiere mich aktuell für die Rechtslage bei der kurzfristigen Untervermietung der eigenen Wohnung an Fremde über Portale wie z.B. Airbnb oder 9flat. Wer kennt sich denn da aus?
Es geht mir hier um den Fall der zeitweisen Vermietung der privaten Hauptwohnung (Mietwohnung), ein paar Mal im Jahr für ein paar Tage. Die deutlich überwiegende Zeit des Jahres (größer 80%) würde der Mieter die Wohnung selber ganz normal nutzen.

Wo, also in welcher Behörde, fragt man denn zu den generellen Vorschriften bezüglich der Zweckentfremdung der Wohnung in der eigenen Stadt nach?

Und, vorausgesetzt, die Stadt verbietet eine solche Untervermietung nicht, was ist denn dann dabei zu beachten? Müsste man die Einnahmen einfach als Einkommen angeben und versteuern, oder würde man behandelt, wie ein gewerblicher Anbieter und muss Umsatzsteuer (und ggf. was noch?) zahlen? Muss man ein Gewerbe anmelden?

Ich gehe davon aus, dass man den Vermieter um Erlaubnis fragen muss?

Und wie sieht es mit Sicherheits-/baulichen Vorschriften aus, gelten da besondere Regelungen?

Die Lage scheint ja sehr unklar zu sein, aber vielleicht weiß jemand mehr?

Vg,
Inka

Ergänzung
Eine Ergänzung, falls es wichtig ist: Die Einnahmen im von mir angenommenen Fall sollten sich so um die 500 Euro jährlich bewegen, 1000 Euro aber keinesfalls übersteigen.

Hallo!

Mietwohnung ?

da spricht man zuerst und nur den Vermieter an.

Dann erübrigt sich wohl alles weitere.

Genehmigung für Nutzungsänderung ? Glaubst Du, die kann ein Mieter stellen ?
Nur der Vermieter.

Man muss sich wirklich wundern, auf was für Ideen Menschen kommen können.

MfG
duck313

Hi duck!

Ich bin mir nicht sicher, ob du mein Anliegen richtig verstanden hast. Kennst du Portale wie Airbnb oder 9flat? Dort bieten Privatpersonen ihren Wohnraum für Besucher der Stadt an. Der Gedanke dahinter ist die derzeit recht beliebte Ökonomie des Teilens. Würde ich verreisen, dann würde ich mich über die Möglichkeit, bei einem Ortsansässigen privat unterzukommen, und neben der Stadt vielleicht auch den einen oder anderen Menschen näher kennenzulernen freuen. Selbstverständlich würde ich den Ortsansässigen dann auch entsprechend für seine Mühe entlohnen. Um ein ebensolches Angebot geht es mir.

Das Wort Zweckentfremdung meinte ich nicht im Hinblick darauf, eine Mietwohnung von nun an gewerblich nutzen zu wollen. Dieser Begriff wird vielmehr von Großstädten wie Berlin und Hamburg in entsprechender Gesetzgebung genutzt, die verhindern soll, dass Wohnungen rein zu dem Zweck der Weitervermietung angemietet werden, da sich das insbesondere in beliebten Städten als sehr profitabel darstellt, privat Wohnungssuchende aber natürlich benachteiligt. Näheres z.B. hier: http://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteil…

Solche gesetzlichen Hürden sowie meine Unkenntnis von Gewerberecht haben mich also zu der Frage veranlasst, was man bei einem solchen Vorhaben beachten müsse. Auch, um abschätzen zu können, inwieweit ein Angebot dieser Art überhaupt bei geltendem Recht sinnvoll realisierbar wäre.

Grüße,
Inka